Der Energieversorger Teldafax schreibt in diesen Tagen seine Kunden an, um die fällige Stromrechnung per Überweisung und nicht wie bisher per Lastschrift einzufordern. Das Unternehmen bezeichnet die Überweisung als 'Vertrauensbeweis'. Was Teldafax verschweigt ist, dass sich Verbraucher deutlich schlechter stellen, wenn sie den Überweisungsweg statt der Lastschrift wählen.
Lastschriftverfahren haben den Vorteil, dass der abgebuchte Betrag noch sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der einziehenden Bank rückholbar sind. Da Banken häufig vierteljährlich ihren Rechnungsabschluss durchführen bedeutet dies Folgendes: Sollte ein Verbraucher seine Stromrechnung im November per Lastschrift vom Unternehmen einziehen lassen, dann kann er diesen Betrag bis zu sechs Wochen nach Ende des vierten Quartals 2010 zurückholen. Bei einer Überweisung hat er diese Möglichkeit nicht. Einmal überwiesen ist das Geld in der Regel nicht zurückzuholen.
Da Teldafax mit seinen Kunden in der Regel Vorkasse für den Stromjahresverbrauch vereinbart, und vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen derzeit - nach Presseberichten - in Zahlungsschwierigkeiten stecken soll, sieht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nur Nachteile für Kunden, die eine Überweisung der Rechnung trotz einmal erteilter Einwilligung ins Lastschriftverfahren tätigen. "Kein Verbraucher braucht seine Teldafax-Rechnung auf Überweisung umzustellen", so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "das Lastschriftverfahren ist völlig ausreichend."
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.