Das Amtsgericht Bonn hat am 01.09.2011 das Insolvenzverfahren über die Vermögen der Firma TelDaFax eröffnet. Das klingt zunächst nach einem Hoffnungsschimmer, weil es wenigstens bedeutet, dass genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchzuführen. "Es heißt jedoch leider nicht, dass alle Gläubiger befriedigt werden und ihre Vorauszahlungen, Kautionen und Ansprüche aus Jahresabrechnungen zurückgezahlt bekommen", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Um zumindest die Chance auf das von TelDaFax geschuldete Geld bzw. einen Teil davon zu erhalten, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Regelmäßig werden alle bekannten Gläubiger ein personalisiertes Anmeldeformular per Post erhalten. Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode wie bei Lebensmitteln im Supermarkt versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung. "Aufgrund der großen Zahl von rund 700.000 Gläubigern wird dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen", vermutet Friederike Wagner.
Wenn Gläubiger bis zum 31.12.2011 vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert wurden, sollte man nach den Informationen des Insolvenzverwalters seine Forderungsanmeldung dann doch selbstständig und schriftlich vornehmen. Dabei sind entsprechende Dokumente, aus denen sich ergibt, dass eine Forderung besteht, beizufügen. "Bei einem zukünftigen Wechsel des Strom- und Gasanbieters sollte man besonders skeptisch bei Vorkasse-Tarifen sein, um ein teures Lehrgeld nicht noch einmal zu bezahlen", so Wagner.
Das jetzt eröffnete Insolvenzverfahren betrifft die TelDaFax Holding AG, die TelDaFax ENERGY GmbH, die TelDaFax SERVICES GmbH, die TelDaFax Marketing GmbH, die TelDaFax SALES GmbH, die TelDaFax DIALOG GmbH, die TelDaFax Network GmbH und die HugoTel Communications GmbH. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestimmt, der auch bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren die Geschicke von TelDaFax lenkte.