Letzte Aktualisierung: 16.03.2010

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Wärmedämmung auf Winterschäden prüfen

Der Winter hat an vielen Häusern Spuren hinterlassen. So Feuchte durch Putzrisse und -löcher eindringen und sich ausbreiten. Auch die Dämmung kann hiervon betroffen sein. "Durchnässte Dämmstoffe - ganz gleich, aus welchem Material sie bestehen - schützen vor Wärmeverlusten nur unzureichend. Dauerhaft feuchte Außenwände werden häufig von Moosen und Algen besiedelt, worunter das Erscheinungsbild des Hauses dann zwangsläufig leidet", erläutert der Geschäftsführer des Verbands Holzfaser Dämmstoffe (VHD) Dr. Wiegand.

Kritische Punkte, an denen Fassadenschäden häufig ihren Anfang nehmen, sind der Sockelbereich des Hauses, die Fensterausschnitte nebst Regenabläufen, die Eingangs- und Terrassentüren sowie sonstige Durchdringungen der Gebäudehülle. Angriffspunkte bilden oftmals auch Außensteckdosen, Wasserhähne, Verankerungen von Vordächern, Fensterläden, Wandleuchten und Markisen. Bei geringfügigen Schäden lohnt sich in der Regel eine fachmännische Reparatur. Sind allerdings gravierende Veränderungen des Fassadenbildes erkennbar, sollte man einen Spezialisten hinzuziehen, um die Ursache und den Umfang des Schadens zweifelsfrei zu klären; Architekten, Energieberater, Maurer, Dachdecker, Zimmerleute und andere Bauhandwerker sind gefragte Partner. Bei älteren, zumeist sehr schlecht gedämmten Häusern kann es jedoch auch sinnvoll sein, statt punktueller Nachbesserungen die Außenwände gleich als Ganzes aufzudämmen und anschließend neu zu verputzen.

Bei freistehenden Häusern lässt sich eine energetische Sanierung der Gebäudehülle am einfachsten realisieren. Etwas komplizierter sieht die Sache aus, wenn das Gebäude auf der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Zwar gilt für die Durchführung erforderlicher Reparaturen das so genannte Hammerschlags- und Leiterrecht; der Nachbar sollte demnach dulden, dass sein Grund und Boden im Zuge von Instandsetzungsarbeiten betreten wird. Ob dies sinngemäß auch für energiesparende Dämmmaßnahmen gilt, wurde vom Gesetzgeber bislang noch nicht abschließend geklärt. "Am besten einigt man sich unter Nachbarn schon im Vorhinein, wie bei Bedarf konkret verfahren wird. Insbesondere bei benachbarten Reihenhäusern ist ein klärendes Gespräch sehr zu empfehlen. Vielleicht lässt sich der Nachbar ja sogar für eine gemeinschaftliche Wärmedämmmaßnahme gewinnen", sagt VHD-Geschäftsführer Dr. Wiegand.

Quelle: Verband Holzfaser Dämmstoffe e.V. (VHD)

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