Letzte Aktualisierung: 26.02.2012

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Wertschöpfungseffekte durch Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg

Die Studie "Wertschöpfungseffekte durch Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg" untersucht anhand von drei beispielhaft modellierten Kommunen die regionalökonomischen Vorteile, die durch ein stärkeres unternehmerisches Handeln im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg erzielt werden können.

Wertschoepfungseffekte durch Erneuerbare Energien in Baden-Wuerttemberg_Grafik_Institut fuer oekologische Wirtschaftsforschung

Wertschöpfungseffekte durch Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg (Grafik: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)

Die Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte durch erneuerbare Energien werden neben dem Klimaschutz eine immer wichtigere Motivation für kommunale und regionale Akteure, sich in diesem Bereich zu engagieren. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien und insbesondere ein stärkeres unternehmerisches Handeln in diesem Bereich können regionalökonomische Vorteile erzielt werden. Je mehr Energie aus heimischen, regenerativen Energiequellen erzeugt wird, umso weniger Kapital fließt für Energieimporte aus der Region ab. Allerdings sind die unmittelbaren kommunalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte durch erneuerbare Energien nicht einfach ermittelbar. Spezifische ökonomische Indikatoren zur Bestimmung dieser Effekte liegen für Baden-Württemberg bisher nicht vor. Vor diesem Hintergrund hat das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) beauftragt, im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie die durch erneuerbare Energie-Anlagen ausgelösten Wertschöpfungseffekte im Land Baden-Württemberg zu ermitteln.

Die Studie "Wertschöpfungseffekte durch Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg" untersucht anhand von drei beispielhaft modellierten Kommunen die regionalökonomischen Vorteile, die durch ein stärkeres unternehmerisches Handeln im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg erzielt werden können. Dabei werden für insgesamt 20 Erneuerbare-Energien-Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung (zum Beispiel Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Geothermie oder unterschiedliche Arten der Holzbrennstoff-Bereitstellung) die vollständigen Schritte entlang ihres Lebenszyklus sowie die jeweilige komplette Wertschöpfung ermittelt. In die Wertschöpfung fallen beispielsweise Investitionen in die Produktion von Anlagen und Anlagenkomponenten oder in deren Planung und Installation, die finanziellen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung oder die erzielbaren zu versteuernden Gewinne der jeweiligen Betreibergesellschaft.

Am Beispiel einer Windenergieanlage machen die Autoren der Studie die Komplexität der Bestimmung der Wertschöpfungseffekte und deren regionalen Effekte deutlich. So werden zum Beispiel Wertschöpfungsschritte, die als Vorleistungen in die vorgestellten Wertschöpfungsstufen einfließen aufgrund der vielfältigen Verflechtungen und kaum zu identifizierenden Importe garnicht berücksichtigt. Die produktionsbezogenen Wertschöpfungsstufen sowie die Planung und Installation werden dagegen als einmalige Effekte dargestellt, welche im Jahr der Anlagenproduktion und –errichtung anfallen. Die Wertschöpfungseffekte des Anlagenbetriebs und der Betreibergesellschaft sind hingegen jährlich wiederkehrende Effekte, die je nach Lebensdauer der Anlage die einmaligen Effekte um ein Vielfaches übersteigen können. Zudem sind am Anlagenbetrieb meistens mehr regional ansässige Akteure beteiligt, so dass hier mehr Wertschöpfung vor Ort verbleibt und auch Beschäftigungseffekte regional entstehen.

Beim Wertschöpfungsschritt "Produktion Ersatzmaterial" im Rahmen der Wartung und Instandhaltung ist ein Teil der Effekte der Produktion zuzuschreiben, da für Reparaturarbeiten Ersatzteile durch die Anlagenhersteller oder Vorlieferanten bereitgestellt werden. Da diese Effekte jährlich anfallen, werden sie allerdings unter der Wertschöpfungsstufe des Anlagenbetriebs als wiederkehrende Effekte ausgewiesen. Sollte der Anlagenhersteller nicht ortsansässig sein, so ist davon auszugehen, dass die Effekte dieses Wertschöpfungsschrittes nicht vor Ort verbleiben.

Für die Nutzung des Anlagengrundstückes fallen Pachtzahlungen an, wobei verschiedene Grundstückseigentümer zu unterschieden sind. Sollte das Grundstück in kommunaler Hand sein, so fallen für diese Einnahmen keine Steuereinnahmen an, da öffentliche Körperschaften keine Gewinnsteuern zahlen. Die Erlöse der Grundstücksverpachtung stellen allerdings direkte kommunale Einnahmen dar. Im Gegensatz dazu stellen Pachteinnahmen bei privaten Grundstückseigentümern Einkommen dar, das der Einkommensteuer unterliegt. Neben den Pachteinnahmen als Gewinn werden hier also noch Steuereinnahmen für die Kommune generiert.

Nach Ablauf der Anlagenlebensdauer wurde schließlich der Rückbau der Windenergieanlage berücksichtigt. Als bauliche Anlage unterliegt eine Windenergieanlage nach §35 (5) BauGB einer Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der Anlagennutzung. Die Rückbaukosten können als einmalige oder als jährliche Rückstellung über die Lebenszeit der Anlage modelliert werden. Real fallen die (prognostizierten) Rückbaukosten einmal am Ende der Lebenszeit der Anlage an und generieren zu diesem Zeitpunkt Wertschöpfung. Daher ist dieser einmalige Effekt des Rückbaus der Wertschöpfungsstufe der Planung und Installation zugeordnet.

Die Betreibergesellschaft der Windenergieanlagen bzw. eines Windparks ist in der Studie mit der Rechtsform einer GmbH & Co. KG modelliert, da diese in der Praxis einen sehr häufigen Fall darstellt. Diese Rechtsform erlaubt eine gesonderte Darstellung der Akteure der Geschäftsführung (Komplementär-GmbH) und der Eigenkapitalgeber (Kommanditisten). Die Eigenkapitalgeber werden hier im Rahmen eines Bürgerwindparks als Privatpersonen angenommen. Daher fallen für den an die Eigenkapitalgeber ausbezahlten Gewinn keine Gewerbe- oder Körperschaftsteuer, aber Einkommensteuer an.

Der kommunale öffentliche Haushalt profitiert durch Einnahmen aus der Netto-Gewerbesteuer und anteiligen Einkommensteuer. Den Kommunen stehen 15 % der Einnahmen aus der Einkommensteuer zu (§1 GemFinRefG). Demgegenüber müssen sie durchschnittlich ca. 19 % der Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen (§6 (3) GemFinRefG, §1 GewStUEZV)1. Weiterhin können kommunale Pachteinnahmen dem öffentlichen Haushalt zugute kommen. Und schließlich kann eine Kommune auch durch den Eigenbetrieb von EE-Anlagen Wertschöpfung generieren.

Die Studie "Wertschöpfungseffekte durch Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg" steht » hier zum Download zur Verfügung.

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