Am 6. Juni hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, demzufolge die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, über zehn Jahre steuerlich absetzbar sein sollen. Steuerpflichtige, die ihr Gebäude vermieten, können jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Steuerpflichtige, die das sanierte Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise anrechnen. Am Freitag entscheidet nun der Bundesrat über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, das voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird.
Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), appelliert jetzt an den Bundesrat, dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen am Freitag zuzustimmen und eine Einigung über die Finanzierung zu erzielen. Dann könnte es rückwirkend zum 6. Juni 2011 in Kraft treten: "Wir brauchen einen raschen Einstieg in die Energiewende, und die Energieeffizienz ist der beste Schlüssel dazu. Politik, Hausbesitzer und das Handwerk als Umsetzer tragen die gemeinsame Verantwortung für die Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele. Dazu kann das neue Steuergesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Erst wenn Rechtssicherheit besteht, und damit auch Planungssicherheit, werden auch die Investoren handeln."
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)