Achtung Diebstahl! Luftwärmepumpen richtig (ver)sichern
Wärmepumpen sind die wichtigste Heizungsoption im Kampf gegen den Klimawandel. Mit dem neuen GEG werden sie zur Regel in deutschen Heizungskellern, nein, in deutschen Vorgärten!
Und hier beginnt nun das Problem: Die teuren Geräte werden immer öfter geklaut. Versicherungen lehnen die Schadensregulierung mit der Begründung ab: Die Wärmepumpe befand sich nicht im Haus, sondern davor.
Luftwärmepumpen werden immer öfter geklaut
Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) verzeichnet in jüngster Zeit vermehrt Diebstähle von Außenanlagen von Luft/Wasser-Wärmepumpen. Besonders Neubauten, die noch nicht bezogen wurden und deren Anlagen noch nicht im Betrieb sind, sind von diesem Problem häufig betroffen.
Die gestohlenen Wärmepumpen stellen für die Eigentümer einen erheblichen finanziellen Schaden dar, da nicht alle bestehenden Gebäudeversicherungen den Diebstahl einer außenstehenden Anlage abdecken.
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So erging es auch Familie Claasen aus dem Kreis Steinburg. Nach langer Überlegung entschied sich die Familie, von der Ölheizung Abstand zu nehmen und in den Kauf einer Wärmepumpe zu investieren. Nachdem die Familie dann von einem gemeinsamen Ausflug nach Hause kommt, folgt die Überraschung: Die Luftwärmepumpe wurde aus dem Vorgarten während ihrer Abwesenheit gestohlen.
Ein klarer Fall für die Versicherung, denken die Claasens. Doch die will nicht zahlen. Die Wärmepumpe befand sich nicht im, sondern vor dem Haus, weshalb der Diebstahl nicht standardmäßig über die bestehende Wohngebäudeversicherung abgesichert sei, so die Versicherung. Eine Überprüfung des Falles durch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ergab leider, dass die Familie auf dem Schaden von 15.000 Euro sitzen bleibt.
Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung prüfen!
„Anders als eine Heizungsanlage im Keller oder Heizungsraum, wird eine Wärmepumpe in der Regel auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes installiert. Die Anlage ist damit nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen“, erklärt Dennis Hardtke, Versicherungsexperte der VZSH.
Der BSB-Sprecher Erik Stange rät daher: Verbraucher sollten den Versicherungsumfang ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen und eine schriftliche Bestätigung für den Schutz der außen montierten Wärmepumpeneinheit einholen oder den Schutz der Anlage gegebenenfalls in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen.
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Wärmepumpen-Versicherungen setzen Mitwirkungspflichten voraus
Zusätzlich zur Überprüfung der Versicherungsbedingungen sollten Bauherren auch eventuelle Mitwirkungspflichten erfragen, die von der Versicherungsgesellschaft gefordert werden könnten.
„Mitwirkungspflichten sind Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer unternehmen muss, um den Schadensfall möglichst gering zu halten. Werden Mitwirkungspflichten verletzt, kann die Versicherung Teile der oder die komplette Leistung verweigern“, erklärt Hardtke.
Bei der Versicherung einer Luftwärmepumpe vor Diebstahl gehören beispielsweise die Umzäunung des Grundstücks oder die Installation der Wärmepumpe an der Hauswand in einer schwerer zu erreichenden Höhe dazu.
„Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen schrecken potenzielle Diebe ab und reduzieren das Risiko eines Diebstahls“, so Stange.