Angesichts des wachsenden Stromtransportaufkommens aus regenerativen Energiequellen im Norden zu Abnehmern im Süden Deutschlands steht seit Längerem im Gespräch, auch die Bahnstromtrassen zu nutzen. Dass dies möglich ist, zeigt nun ein Gutachten der Bundesnetzagentur. "Wo immer dies möglich ist, sollten im Rahmen der weiteren räumlichen Fach- und Ausbauplanung die Bahntrassen in die Untersuchungen zum Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes einbezogen werden", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das Gutachten hat untersucht, ob die Nutzung von Bahnstromfernleitungstrassen für Energieleitungen der öffentlichen Stromversorgung einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbauplanung leisten kann. Die nicht selten allzu optimistische Beurteilung dieser Transportmöglichkeit muss nach Einschätzung der Gutachter teilweise deutlich korrigiert werden. Nach ihrer Ansicht existieren zahlreiche und enge Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung von Bahnstromtrassen. Trotzdem kommen die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass eine Parallelführung von 16,7 Hz Bahnstromfreileitungen und HGÜ-Erdkabelsystemen grundsätzlich technisch möglich sei.
Allerdings stellt diese Variante die mit Abstand teuerste Möglichkeit dar. Mit Blick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte schlagen die Gutachter daher im Ergebnis die weitere Prüfung einer Parallelführung von 16,7 Hz-Bahnstrom- und HGÜ-Freileitungen auf einem gemeinsamen Mastgestänge vor. Hierfür wären störungsarme Umbaulösungen nötig, da vorhandene Bahnstromfreileitungsmaste durch neue kombinierte Maste ersetzt werden müssten. Diese Lösungen und die benötigten Masten müssten noch entwickelt werden.