BMK beschließt Belastungsstopp: 5 Jahre keine Bauvorschriften, die das Bauen verteuern
Für die Bauwirtschaft war 2023 eine Katastrophe: Seit mehr als einem Jahr verzeichnet der Wohnungsbau negative Zahlen bei Baugenehmigungen und Auftragseingängen im Wohnungsbau. Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen bestätigen den Trend: Von Januar bis September 2023 wurden fast 77.000 Wohneinheiten weniger genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Die Order sind auch im September nochmals um real 15 Prozent zurückgegangen, kumulativ sind es real minus 23,7 Prozent.
Auch der beim Kanzlergipfel verabschiedete 14-Punkte-Plan zeigte bisher wenig Wirkung. Zum einen sind nur wenige Maßnahmen tatsächlich umgesetzt, zum anderen sind sie eher auf eine langfristige Wirkung angelegt. Erschwerend kommt jetzt die Haushaltssperre hinzu, die mit Blick auf die Investitionsbedingungen im kommenden Jahr zu großer Verunsicherung führt.
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Gesperrter KTF könnte Bausituation weiter verschlechtern
Auch im gesperrten Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind Maßnahmen zur Förderung der Sanierung und des Neubaus budgetiert. Die finanziellen Einschnitte bei der Bundesregierung zeigen schon unmittelbar Wirkung. Das Bauministerium hat einen sofortigen Stopp des Förderprogramms zum altersgerechten Umbau ausgesprochen. Es können keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
An den im KTF und den Haushalten des Bau- und Verkehrsministeriums geplanten Budgets hängen hunderttausende Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Schon jetzt ist es für die Wohnungsbauunternehmen angesichts eines 18 Monate anhaltenden Auftragsrückgang eine enorme Herausforderung, ihr Personal zu halten. Diese Fachkräfte sind aber die, die die Wohnungen in Deutschland bauen sollen.
BMK lockert Bauvorschriften im Gebäudebestand
Entsprechend groß waren auch die Erwartungen an die Bauministerkonferenz (BMK), die sich heute auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen auf dem Wohnungsbau beschäftigte. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand.
Einig war sich die BMK, dass trotz verhängter Haushaltssperre beim Wohnungsbau oder bei Programmen wie der Städtebauförderung nicht den Rotstift anzusetzen: „Es gibt drei wichtige Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Das ist zum einen die Förderung des Staates, die wir mit 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum, Studenten- und Azubi-Wohnen, mit Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit viel Geld ausstatten. Die anderen Hebel sind die Bauvorschriften und Schnelligkeit durch Vorproduktion und Digitalisierung“, sagte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Um- und Ausbau bestehender Gebäude soll einfacher werden
Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben daher beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern.
Die Bauministerkonferenz hat hierfür auf ihrer Sitzung in Baden-Baden Paragraph 67 der Musterbauordnung entsprechend geändert: So sollen künftig etwa Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch dann zugelassen werden, wenn es sich um Vorhaben der Weiternutzung bestehender Gebäude handelt.
Den zuständigen Baurechtsbehörden wird damit ein wirkungsvolles Instrument an die Hand gegeben, im Einzelfall Erleichterungen für Baumaßnahmen im Bestand zuzulassen und somit das Bauen im Bestand zu vereinfachen. Die Bundesregierung wird von der Bauministerkonferenz aufgefordert, für die von ihr zu verantwortenden fachrechtlichen Regelungsbereich ebenfalls entsprechende Schritte zu prüfen – und dies auch unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Umsetzbarkeit.
Belastungsstopp bei Bauvorschriften
Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.