Letzte Aktualisierung: 13.04.2011

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CCS-Gesetzentwurf verabschiedet

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CCS-Gesetzentwurf verabschiedet (Foto: jadon - aboutpixel)

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Bundesregierung strebt an, das Gesetz noch im Herbst dieses Jahres in Kraft treten zu lassen.

In der zuletzt umstrittenen Frage der Einflussmöglichkeiten einzelner Länder bei der Demonstrationsspeicherung konnte eine Einigung erzielt werden. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist. Damit wird der Gesetzentwurf den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten gerecht und trägt dazu bei, die Akzeptanz für CCS erhöhen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes sind u.a.:

  • Beschränkung der Speicherung auf Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2016 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Mio. t. und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Mio. t CO2 beträgt.
  • Zulassung der Demonstrationsspeicher: Dies erfordert eine vorherige Untersuchung sowie eine Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gilt der höchste Vorsorgestandard: Gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt muss Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
  • Schutz anderer Nutzungsansprüche: Nutzungsmöglichkeiten des Untergrundes, z. B. Geothermie und Energiespeicher, werden adäquat geschützt. So ist sichergestellt, dass CCS nicht zu Lasten von anderen Nutzungen des Untergrundes geht.
  • Übertragung der Verantwortung: Voraussetzung für die europarechtlich vorgeschriebene Übertragung ist u. a. der Nachweis der Langzeitsicherheit durch den Betreiber. So wird vermieden, dass der Staat unsichere Speicher mit ungeklärten Risiken übernehmen muss.
  • Finanzielle Absicherung: Der gesamte Zyklus (von der Untersuchung bis zum Verantwortungsübergang) ist vom Betreiber durch eine Deckungsvorsorge finanziell abzusichern. Für die Zeit nach Verantwortungsübergang muss der Betreiber bereits von der ersten gespeicherten Tonne an einen Nachsorgebeitrag ansparen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch nach Übertragung der Verantwortung genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Speicher weiterhin zu überwachen und etwaige Risiken zu beseitigen.
  • Weitere Regelungen: Das Artikelgesetz regelt des Weiteren die Errichtung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen am Vorbild des Energiewirtschaftsrechts und die Abscheidungsanlagen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzrechts. Außerdem werden alle CCS-Anlagen dem Emissionshandelsrecht unterstellt.

Der CCS-Gesetzentwurf wird für die Erprobung und Demonstration der Kohlendioxidspeicherung einen Rechtsrahmen bilden, der Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet. Durch die Beschränkung auf die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung, die Anwendung der höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards und eine wirksame finanzielle Absicherung wird der Einstieg in die Technologie schrittweise, ergebnisoffen und risikoadäquat geregelt. Ziel ist es, dass auf dieser gesetzlichen Grundlage mindestens eines der bis zu zwölf EU-weit geplanten Demonstrationsprojekte realisiert werden kann.

Nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sollte die CCS-Techologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken in Deutschland weder erprobt noch eingesetzt werden. "CCS dient den Stromkonzernen lediglich als Feigenblatt für den Neubau von Kohlekraftwerken", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Die CCS-Technologie solle der klimaschädlichen Kohleverstromung eine Zukunft sichern, die sie längst hinter sich habe. CCS zementiere außerdem die zentralistische Stromerzeugung in Großkraftwerken. Weiger weiter: "CCS ist ein Salto rückwärts in das fossile und klimaschädliche Kohlezeitalter. Die Bundesregierung bremst mit diesem Gesetz die von ihr vollmundig angekündigte Beschleunigung der Energiewende. Um möglichst viele Atomkraftwerke vom Netz nehmen zu können müssen kurzfristig neue Gaskraftwerke gebaut und der Umstieg auf erneuerbare Energien vorangetrieben werden. Mit dem CCS-Gesetz setzt die Bundesregierung das fatale Signal, weiter klimaschädliche Kohlekraftwerke bauen zu wollen."

"Neue Kohlekraftwerke, deren CO2-Ausstoß unter die Erde gepumpt wird, braucht Deutschland nicht. Daran ändert auch ein deutlich beschleunigter Atomausstieg nach Fukushima nichts", kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller den für heute erwarteten Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf über die Abtrennung und unterirdische Deponierung von Kohlendioxid. Die so genannte CCS-Technologie müsse allenfalls bei den in der Industrie unvermeidbaren Treibhausgasemissionen zum Einsatz kommen. "Unsere Stromversorgung können wir auch ohne CCS klimaverträglich umbauen. Es gibt aber bislang noch keine Lösung, wie wir Zement oder Stahl klimaschonend herstellen oder durch weniger CO2-intensive Produkte ersetzen können", erklärte Miller. Für einen solchen Zweck könne die behutsame Erforschung der Technologie erforderlich sein. Daher sollte die Technik in Industrieanlagen statt in Kohlekraftwerken erprobt werden. "Generell sollten wir Kohlendioxid nur dann unter die Erde pumpen, wenn die Technik höchst sicher ist und sich die Klimaziele anders nicht erreichen lassen", so Miller. Die Bundesregierung müsse daher die höchsten Sicherheitsanforderungen an die Erprobung der so genannten CCS-Technologie formulieren. Nur wenn gewährleistet sei, dass das in den Untergrund gepresste Treibhausgas das Trinkwasser nicht gefährdet und keinesfalls zurück an die Oberfläche gelangt, dürfe diese potenzielle Klimaschutzoption vorsichtig erprobt werden.

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