Letzte Aktualisierung: 13.01.2024

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EEG-Konto droht Minus: KTF-Finanzierung der Einspeisevergütung vor dem Aus?

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber haben zu Jahresbeginn 2024 den aktuellen Stand des EEG-Kontos veröffentlicht: Das Guthaben von knapp 15 Mrd. Euro am 01.01.2023 ist übers Jahr auf gerade mal 900.000 Euro zusammengeschmolzen; in den nächsten Monaten droht es, in die Miesen zu rutschen. Wie kann die Ampel eine Pleite der Finanzierung der Einspeisevergütung abwenden?

Am 10.01.24 wurde die EEG-Kontenübersicht veröffentlicht. Die bittere Bilanz: Vom Höchststand im August 2022 mit rund 17,5 Milliarden Euro sind im Dezember 2023 nicht mehr als 1 Milliarde übrig. Dies setzt den bereits stark gebeutelten KTF enorm unter Druck und wirft die Frage auf, ob die Einspeisevergütung doch wieder vom Stromkunden bezahlt werden muss. (Grafik: netztransparenz.de)

Wer in Deutschland eine z. B. Photovoltaikanlage betreibt, erhält einen festen Mindest-Vergütungssatz – die Einspeisevergütung - für jede erzeugte Kilowattstunde. Das gilt unabhängig davon, wie hoch der aktuelle Marktpreis für Strom.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag (abzüglich eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt) wurde durch die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fließen auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber.

Dieser Mechanismus sorgte in der Vergangenheit für die nötige Investitionssicherheit und ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der deutschen Stromwende. Auch gerade wegen der Umlage-Finanzierung der Einspeisevergütung wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Export-Schlager und legislatives Vorbild für die gesetzliche Förderung von „Wind und Solar“ in vielen anderen Länder.

Mit steigendem Strompreis rückte aber auch immer wieder die von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage in den Blickpunkt der Kritik und wurde häufig populistisch genutzt, um den Ausbau Erneuerbarer Energien insgesamt zu diskreditieren und in ein schlechtes Licht zu rücken.

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Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 war klar, dass man sich von den Öl- und Gasimporten aus Russland unabhängiger machen muss. Mit der Erklärung von Versailles vom März 2022 einigten sich die Führungsspitzen der 27 EU-Mitgliedstaaten darauf, die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden.

Der Großhandelspreis für Strom im EU-Binnenmarkt hängt aber auch direkt mit dem Preis von Gas zusammen, das größtenteils importiert wird. Die bewusste Verringerung der Gaslieferungen durch Russland war daher die Hauptursache für die in Q2 2022 sprunghaft angestiegenen Gaspreise in der EU, die sich auf den Preis von in Gaskraftwerken produziertem Strom ausgewirkt und die Strompreise insgesamt beeinflusst haben.

Relativ früh rückte daher bereits wieder die EEG-Umlage in den Blickpunkt der Politik. Bereits am 28.04.2022 beriet die Bundesregierung über eine Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung zum 1. Juli 2022. Die Bundesregierung wollte so die deutschen Stromkunden vor zu stark steigenden Energiepreisen schützen.

Mit Zustimmung des Bundesrats vom 28. Mai zum „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ wurde die EEG-Umlage dann quasi abgeschafft. Sie wurde zum 1. Juli 2022 durch eine Subvention aus dem Bundeshaushalt ersetzt und zunächst auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.

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Abschaffung der EEG-Umlage ist zunächst verpufft

Ab dem 1. Januar 2023 wurde dann die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert und somit auf Dauer abgeschafft. Seitdem sind alle Stromverbraucher vollständig von der Finanzierung der EEG-Umlage befreit. Mit dem Gesetzesbeschluss wurden auch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh abzusenken.

Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung zu einer Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthielt das Gesetz auch Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten wurden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet.

Dass der Wegfall der EEG-Umlage zu einer Absenkung der Strompreise führe, wurde jedoch schon damals angezweifelt. Energie-Expertin Claudia Kemfert äußerte sich der dpa gegenüber Ende April 2022 skeptisch: Es sei unwahrscheinlich, dass die EEG-Umlage zu sinkenden Strompreisen führe, da aufgrund der Kriegssituation die Preise für fossile Energieträger explodieren und damit auch der Strompreis. Denn die EEG-Umlage ist neben Steuern, Beschaffungs- und Vertriebskosten und Netzentgelten nur ein Teil der Stromrechnung.

Sie sollte recht behalten. Seit Mitte 2022 stiegen die Stromkosten auf ein nie dagewesenes Rekordniveau und machten die Streichung der Umlagefinanzierung der Einspeisevergütung zunächst vollkommen zunichte.

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EEG-Konto wurde um 17 Milliarden Euro geplündert

Die weitere Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) geriet dann aus dem Blick der Öffentlichkeit. Einerseits könnten die hohen Börsenstrompreise den Eindruck erweckt haben, der zu finanzierende Betrag werde in Zukunft nicht mehr so hoch ausfallen. Denn je mehr Geld für den Strom an der Börse verdient wird, desto weniger Zuschuss ist nötig.

Andererseits bildete das sich so weiter füllende EEG-Konto einen auskömmlichen Puffer. Im August 2022 befanden sich fast 17,5 Milliarden Euro auf dem Konto! Hätte es die ursprüngliche EEG-Umlage noch gegeben, so wäre diese negativ und automatisch zur Strompreisbremse geworden.

Fell fordert Rückkehr zur Strompreis-Umlage

Fortan schmolz dieser Puffer kontinuierlich ab. Dies schien zunächst nicht weiter problematisch, da es ja einen prall gefüllten KTF gab, der die zukünftigen Ausgaben übernehmen sollte. Nun ist das Guthaben fast aufgebraucht und das EEG-Konto steht kurz vor der Kontoüberziehung.

Laut Experten müssten nun rund 10 Milliarden Euro aus dem regulären Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Geld, das eventuell in anderen Klimaschutzmaßnahmen dringender gebraucht wird. Zudem macht der Protest der Landwirte deutlich, dass um die Mittelverwendung hart gestritten wird.

Hans-Josef Fell, einer der Gründerväter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG, fordert daher bereits die Rückkehr zur Strompreis-Umlage. In den kommenden Monaten werden sich Scholz, Habeck und vor Allem Christian Lindner einigen müssen, wie die für viele Jahre bereits garantierten Vergütungen für Strom aus PV, Wind oder Bioenergie bezahlt werden sollen.

Hintergrund: Auf dem EEG-Konto werden Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet. Die Einnahmen stammen von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern, die den eingespeisten Strom zu Marktpreisen an der Strombörse verkaufen. Die Ausgaben sind die Einspeisevergütungen, die an die z. B. Betreiber von PV-Anlagen fließen. Die Differenz, die sich ergibt, wenn die Erlöse unter den Ausgaben liegen, wurde über die EEG-Umlage auf den Strompreis aufgeschlagen. Einmal im Jahr, und zwar am 30. September, wurde das EEG-Konto ausgeglichen. Der Saldo floss dann in die Berechnung der EEG-Umlage des Folgejahres ein. Die EEG-Umlage diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren bis die Technologien wirtschaftlich sind. Sie war seit dem Jahr 2000 Bestandteil des Strompreises in Deutschland. Mittlerweile liegen die Gestehungskosten von erneuerbaren Energien teilweise unter denen konventioneller Kraftwerke. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Der Wegfall der Umlage war Teil eines Entlastungspaketes zur Minderung der Stromkosten für Endverbraucher. Nach der Abschaffung der EEG-Umlage schloss der Bund die Finanzierungslücke über das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF), ehemals Energie- und Klimafonds (EKF).

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