Letzte Aktualisierung: 21.04.2024

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Niedersachsen: Kommunen erhalten 0,3 Cent Akzeptanzabgabe pro kWh Solar- und Windstrom

Ähnlich wie in Brandenburg, wo SPD, CDU und GRÜNE eine Sonderabgabe in Höhe von 2.000 Euro je installiertem Megawatt eingeführt haben, haben nun auch SPD und Grüne in Niedersachsen eine „Akzeptanzabgabe“ beschlossen. Kommunen sollen so stärker vom Wind- und Solarausbau profitieren: Im Schnitt sollen 0,3 Cent pro neu erzeugter Kilowattstunde Erneuerbaren Strom in die Stadt- und Gemeindekassen fließen.

Mit dem neuen Niedersächsischen Windgesetz sollen 0,3 Cent pro neu erzeugter Kilowattstunde Erneuerbaren Strom an die Kommunen und Menschen vor Ort gezahlt werden. So fließt eine millionenstarke Wertschöpfung durch den Ausbau von Wind und Sonne in die ländlichen Regionen Niedersachsens. (Foto: energie-experten.org)

Am 17.04.2024 hat der niedersächsische Landtag das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet, mit dem der Ausbau der Erneuerbaren Energien nochmals deutlich beschleunigt werden soll.

Ein wichtiges Element des neuen Windgesetzes ist auch, die Menschen vor Ort in den Kommunen stärker von jedem neuen Windrad und jeder Freiflächensolaranlage profitieren zu lassen.

Betreiber müssen Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro kWh zahlen

„Die Menschen vor Ort, vor allem im Ländlichen Raum, werden von jedem neuen Windrad oder Freiflächen-PV Anlage direkt profitieren wie in keinem anderen Bundesland. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien werden Millionen Euro Wertschöpfung vor Ort generiert. Das ist nur fair und erhöht die Akzeptanz im Energieerzeugungsland Nr. 1", so Energie- und Klimaschutzminister Meyer.

Denn mit dem Niedersächsischen Windgesetz werden die Anlagenbetreiber erstmals, verpflichtet für jedes neue Windrad oder Freiflächenphotovoltaikanlage, eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Das sind rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad.

Die Kommunen können es frei für Naturschutz, soziale, kulturelle Zwecke für Bildung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge verwenden. 50 Prozent der Einnahmen sollen möglichst in den jeweiligen Ortsteilen verwendet werden, wo das Windrad steht. Einmal im Jahr müssen die Kommunen die Bevölkerung darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben.

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„Das kann kostenloser Eintritt im Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder ein Programm zur Dorfbegrünung sein", so Meyer.

„Sie können aber auch bis zu drei Jahre ansparen, wenn sie damit etwa eine Solaranlage oder Wärmepumpe ihrer Kita oder ihres Dorfgemeinschaftshauses finanzieren wollen. Es soll und muss immer der Steigerung der Akzeptanz der Erneuerbaren Energien dienen."

Menschen vor Ort erhalten 0,1 Cent pro Kilowattstunde

Neben den Gemeinden müssen die Betreiber der Anlage mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt profitieren lassen.

„Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig", so der Minister - und zwar zusätzlich zu den 0,2 Cent für die Kommune. Dazu ist ein flexibles Bündel von Ausschüttungen für Bürgerinnen und Bürger möglich:

  • dauerhaft niedrige Strompreise,
  • eine Direktzahlung an die Menschen um die Anlage pro Kopf (quasi Erneuerbaren-Energien-Geld für die Anwohnerinnen und Anwohner) oder
  • die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheinen, Energiesparbriefen oder Schwarmfinanzierung und Crowdfunding.

Wenn Anteile an der Anlage an die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden, müssen dies mindestens 20 Prozent der Anteile sein, bei Direktausschüttungen sind es 0,1 Cent pro Kilowattstunde, also auch hier 15.000 Euro pro Windrad an die Einwohnerinnen und Einwohner rund um die Anlage.

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Das bedeutet, dass dann zum Beispiel die Anwohnerinnen und Anwohner um die Anlage bei zehn Windrädern dauerhaft 150.000 Euro ausgeschüttet bekommen. Wieviel das pro Kopf ist, hängt dann davon ab, wie viele Menschen im 2,5-Kilometer-Radius wohnen.

Wind und Sonne lassen millionenstarke Wertschöpfung in ländliche Regionen fließen

Damit fließen im Schnitt 0,3 Cent pro neu erzeugter Kilowattstunde Erneuerbaren Strom an die Kommunen und Menschen vor Ort. Die Betreiber können sich die Abgabe aus dem EEG-Anlagen vom Bund aus dem Steuersäckel erstatten lassen.

Energie- und Klimaschutzminister Meyer: „Damit fließt eine millionenstarke Wertschöpfung durch den Ausbau von Wind und Sonne in die ländlichen Regionen Niedersachsens. Und das wird die - in den letzten Jahren ohnehin schon gestiegene - Akzeptanz für Windräder nochmal steigern.

Niedersachsens ländliche Räume werden nicht nur zum grünen Energiekraftwerk in Deutschland, sondern wir sorgen auch für Millionen Wertschöpfung und Investitionen in grüne Energien." Allein für den Landkreis Rotenburg, der mit vier Prozent seiner Fläche Platz für 700 bis 800 zusätzliche Windräder bietet, würden nach einer Studie zusätzlich rund 1,1 Milliarden Euro Wertschöpfung in den Landkreis fließen.

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