Brandenburg führt Solaranlagen-Abgabe ein
In der Brandenburger Energiestrategie 2040 wird u. a. der Ausbau der Photovoltaik auf 33 GW installierter Leistung bis 2040 angestrebt. Während mit dem Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen zu Sonderzahlungen an die Gemeinden verpflichtet sind, besteht eine solche Pflicht für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bisher nicht.
Zahlungen von PV-Anlagen-Betreibern sind bislang freiwillig
Zwar geben die Regelungen des § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) Zahlungen an die Gemeinden her. Diese sind jedoch freiwillig.
Da sich Anlagenbetreiberinnen und -betreiber den an die Kommune gezahlten Betrag vom Netzbetreiber nur für über das EEG-geförderte Strommengen zurückerstatten lassen können (gemäß § 6 Abs. 5 EEG 2023), erfolgt meist in der Praxis auch nur bei diesen Strommengen eine Zahlung an die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EEG 2023. Darüber hinaus wird eine steigende Anzahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen generell ohne EEG-Förderung betrieben.
Mit Beschluss des Landtages Brandenburg vom 18. Mai 2022 (Drucksache 7/5546- B) wurde die Landesregierung zu verschiedenen Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aufgefordert.
Eine Lösung sieht vor, mit dem neuen „Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden“ (Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz - BbgPVAbgG) eine Pflicht der Betreiberinnen und Betreiber aller neu zu errichtenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen einzuführen, auch etwas an die betroffenen Gemeinden zu bezahlen, um die Akzeptanz für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.
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Betreiber von Freiflächenanlagen mit mehr als 1 Megawatt, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden, sollen dann eine Sonderabgabe von 2.000 Euro pro Megawatt und Jahr an die Gemeinden in Brandenburg zahlen, auf deren Gemeindegebiet sich die Photovoltaik-Freiflächenanlagen befindet.
Während die stärkere Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den konkreten Solar-Projekten vor Ort wohl politisch unstrittig ist, gab der Landesverband Erneuerbare Energien, Berlin Brandenburg e. V. jedoch zu bedenken, dass die Sonderabgabe nicht dazu führen dürfe, dass einige PV-Projekte nicht mehr realisiert werden können, weil sie wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind.
Solarparks wie in Klettwitz müssten zusätzlich 340.000 Euro pro Jahr an die Gemeinde zahlen
Der LEE fordert daher, dass die Sonderabgabe nur an die Stelle des § 6 EEG treten darf, der in der Praxis häufig so umgesetzt wird, indem die beteiligten Kommunen 0,2 Cent je Kilowattstunde erhalten. Eine zusätzliche Sonderabgabe würde zukünftige Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg empfindlich belasten oder sogar zu deren Aus führen.
Laut LEE sei die Summe von 2.000 € je MW und Jahr völlig überdimensioniert und ließe sich wirtschaftlich nicht darstellen. So müsste der 170-MW-Solarpark bei Klettwitz, einem Ort im südbrandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Teil der Gemeinde Schipkau, der zu den größten Solaranlagen in Brandenburg zählt, mit dem neuen Gesetz theoretisch 340.000 Euro pro Jahr an die Gemeinde Klettwitz zahlen.
Für die Gemeinde sicherlich ein Segen. Zusammen mit der kWh-Abgabe nach § 6 EEG, die im Falle von Klettwitz "Pi mal Daumen" auch bei über 300.000 Euro pro Jahr liegen dürfte, aber auch ein weiterer signifikanter Kostentreiber, der sich zum Standortnachteil entwickeln und zu weniger Zubau in Brandenburg führen könnte.