Letzte Aktualisierung: 29.10.2022

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Die neue BEG 2023: Die wichtigsten Förder-Änderungen

Die BEG wird erneut geändert: Am 20.10.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Gesetzentwürfe für die ab 2023 geltenden Änderungen an den drei BEG-Richtlinien "EM, NWG und WG" an die entsprechenden Verbände mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Wir stellen einige der wichtigsten Änderungen des Gesetzentwurfes der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor.

2023 sind weitere Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geplant. Wir stellen mögliche Regeländerungen vor, die im aktuellen Gesetzentwurf diskutiert werden. (Foto: BWP)

BEG-Förderung von Eigenleistungen

Im neue BEG-Entwurf wurde die Formulierung gestrichen, dass „geförderte Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden durch Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Diese Änderung dürfte sich darauf beziehen, dass nun auch Eigenleistungen gefördert werden können.

Unter 8.2 "Förderfähige Kosten“ soll es nun heißen: „Wird die Maßnahme nicht durch eine Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert."

Die Materialkosten bei Eigenleistungen sind nur förderfähig, wenn auch die Gesamtsumme der Materialrechnungen gefördert werden kann. Ein/e Energieeffizienz-Experte/in soll dann die fachgerechte Durchführung der Eigenleistung bescheinigen.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten

Hydraulischer Abgleich und Optimierung

Soll der Einbau einer neuen Heizung im Bestand gefördert werden, so muss der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden werden.

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs muss dabei nach Verfahren B gemäß des Bestätigungsformulars des hydraulischen Abgleichs der "VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V." erfolgen. Verfahren A ist nicht mehr zulässig. Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage wird die Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben.

Solarpflicht für Holz- und Pelletfeuerungen

Die Förderung von "Feuerungen auf Holz- und Pelletbasis" setzt nun deutlich höhere technische Anforderungen zur Sicherstellung hoher Effizienz und niedriger Emissionen voraus.

Zudem müssen Biomasseheizungen mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert sein. Die Solarthermie ist so zu dimensionieren, dass die Trinkwassererwärmung vollständig aus solarer Strahlungsenergie gedeckt werden könnte.

Branchenverbände warnen, dass durch die neuen BEG-Anforderungen der weitere Ausbau von Holz- und Pelletfeuerungen als Austauschoption für Ölheizungen gefährdet werden könnte.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Höhere Anforderungen an Wärmepumpen

Wärmepumpen müssen ab dem 01.01.2024 eine höhere "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie erfüllen. Ab dem 01. Januar 2024 muss sichergestellt sein, dass Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können und Luft-Wasser-Wärmepumpen um 5 dB (ab 01.01.2026 um 10 dB) leiser sind als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013. Wärmepumpen sind zudem so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3 erreicht wird.

Experten kritisieren, dass die Vorgabe einer Jahresarbeitszahl den dringend nötigen Ausbau von Wärmepumpen im Altbau einschränken könnte. Denn aus ebendiesen Gründen wurde in den bisherigen Förderregularien auf das Erreichen einer Mindest-JAZ verzichtet.

Brennstoffzellen müssen grün sein

Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen mit einem Fördersatz von 25%. Aber: Die Brennstoffzellen-Heizsysteme dürfen ausschließlich mit grünem Wasserstoff betrieben werden und zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Brennstoffzelle muss der Gesamtwirkungsgrad η ≥ 0,82 und der elektrische Wirkungsgrad ηel ≥ 0,32 betragen.

Der Hersteller muss zudem einen Betrieb der Brennstoffzelle für einen Zeitraum von zehn Jahren sicherstellen und der Kunde muss für die Brennstoffzelle eine Vollwartung über mindestens zehn Jahre vereinbaren, die dem Käufer einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens ηel ≥ 0,26 sowie die Reparatur und Wiederinbetriebnahme im Fall von Störungen zusichert.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Wärmepumpe

Kostenlos Angebote von Wärmepumpen-Experten in Ihrer Nähe anfordern

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet