Neuer EH-55-Standard: So erreichen Sie die strengeren GEG-Auflagen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 07. Juli 2022, dem "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" zugestimmt. Mit diesem Gesetzespaket wurde in Artikel 18a auch eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft treten sollen.
Eigentlich war die Anhebung des Neubaustandard auf den Faktor 0,55 ("Effizienzhaus 55") schon mit der Einführung des GEG vor zwei Jahren vorgesehen. Mit der jetzigen GEG-Novelle 2022/23 wird der bis vor kurzem noch massiv geförderte Standard EH 55 Vorschrift.
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GEG-Novelle 2023: Anforderungen an Bauteile und Anlagenkonzepte
Den genauen Wortlaut der beschlossenen Änderungen finden Sie im Gesetzesbeschluss des Bundestages (315/22) im Artikel 18a "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" ab Seite 133:
2. Bauteilanforderungen
Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden:
- Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben: U ≤ 0,14 W/(m2 K)
- Fenster und sonstige transparente Bauteile: Uw ≤ 0,90 W/(m2 K)
- Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m2 K)
- Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft: U ≤ 0,20 W/(m2 K)
- Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.): Drucksache 315/22 U ≤ 0,25 W/(m2 K)
- Türen (Keller- und Außentüren) UD ≤ 1,2 W/(m2 K)
- Lichtkuppeln und ähnliche Bauteile: U ≤ 1,5 W/(m2 K)
- Spezielle Fenstertüren (mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus): UW ≤ 1,4 W/(m2 K)
- Vermeidung von Wärmebrücken: ΔUWB ≤ 0,035 W/(m2 K). […]
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3. Zulässige Anlagenkonzepte
Für die Anlagentechnik ist eines der nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen:
- Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
- Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %)
- Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %)
- Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz, zentrale Abluftanlage, solarthermische Anlage zur Trinkwarmwasser-Bereitung
Mit der ersten von drei angekündigten Gesetzesnovellen sind im Gebäudeenergiegesetz hinsichtlich der Anforderungen an neu errichtete Gebäude keine Anlagenvarianten mit Gasheizungen mehr umsetzbar. Strom aus einer eigenen Solaranlage darf bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Abzug gebracht werden.
Während die Anforderungen an die Primärenergie verschärft wurden, blieben die Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust (kurz: H’T) der Gebäudehülle unverändert.
So wurde die ursprünglich geplante Verschärfung der Hüllanforderungen bei Wohngebäuden mit einem von 1 auf 0,7 reduzierten H’T-Wert ebenso wie die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der zulässigen mittleren U-Werte der Bauteilgruppen für Nichtwohngebäude ersatzlos gestrichen.
Es bleibt also vorerst bei den alten Standards für die Dämmung von neuen Häusern. Damit setzt sich letztlich die FDP in der Ampel-Koalition durch.
Anhebung des Neubaustandard EH55 vernachlässigt Gebäudehülle
Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH, kritisiert: "Eine Erhöhung des Mindeststandards ist grundsätzlich sinnvoll und klimapolitisch unbedingt geboten. Allerdings reduziert nur eine effiziente Gebäudehülle den Energiebedarf einer Immobilie nachhaltig – sie ist entscheidend dafür, wie viel Energie ungenutzt nach außen verpufft. Durch den Verzicht auf Anforderungen an die Hülle wird der Energieverbrauch des Gebäudes im Gesetzesentwurf im Vergleich zum derzeit geltenden Recht nicht reduziert. Lediglich die Anforderungen an die Haustechnik sind durch den somit verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien gestiegen.
Mit Blick auf die aktuelle Energieproblematik mit exorbitant gestiegenen Energiekosten wäre es aber angebracht, an jeder möglichen Stelle Energie einzusparen. Denn: Mit der durch moderne Gebäudetechnik zusätzlich erzeugten Energie ließe sich weit Besseres anfangen, als sie sogleich über eine schlechte Gebäudehülle wieder zu verlieren – und das über die kommenden Jahrzehnte hinweg."
"Dass die Abgeordneten bei der Erhöhung des GEG-Standards auf weitere Verschärfungen der Dämm-Vorschriften verzichtet haben, bedeutet einen echten Fortschritt für bezahlbaren Klimaschutz bei Gebäuden“, kommentierte hingegen ZIA-Präsident Andreas Mattner die Entscheidung des Bundestags.
Weiteres Dämmen der Fassade hätte bei Wohnimmobilien kaum Energieeinsparung aufgrund der Dämmstoffverklebung und -herstellung jedoch einen negativen Lebenszykluseffekt gehabt, bei Gewerbeimmobilien wäre der Effekt gänzlich negativ, weil sie sich durch Dämmung aufheizen und daher dann mehr Energie verbrauchen, so Mattner.