Letzte Aktualisierung: 11.06.2023

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EU plant neue Effizienz-Vorgaben für neue Heizungen ab 2029

Ein neuer Entwurf der EU für eine Novelle der Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen einen gewissen Effizienzgrad erfüllen müssen. Ab 2029 dürften dann europaweit evtl. keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Experten schätzen, dass die Pläne der EU deutlich über die neuen GEG-Regeln hinausgehen, die in Deutschland seit Wochen diskutiert werden.

Nicht nur in Deutschland wird derzeit an neuen Regelungen gearbeitet, um die Wärmewende schneller durchzuführen. Auch aus Brüssel könnten bald neue Vorgaben kommen. Auch auf EU-Ebene spielen Wärmepumpen eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. (Foto: energie-experten.org)

Im Rahmen der seit 10 Jahren geltenden Ökodesign-Rechtsvorschriften werden derzeit Durchführungsbestimmungen über Heizgeräte aktualisiert. Das ist ein normales Verfahren. Ziel ist es, die Vorgaben für neue Heizungen ab 2029 auf ein Niveau zu aktualisieren, das mit dem heutigen Stand der Technik - auch mit Heizkesseln in Kombination mit Solarthermie oder einer kleinen elektrischen Wärmepumpe - problemlos erreicht werden kann. Bereits existierende Anlagen fallen nicht unter die neuen Vorgaben.

Kurz-Hintergrund:

  • Die Ökodesign-Richtlinie legt fest, dass Produkte, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, bestimmte Effizienzstandards erreichen müssen. Das Ziel dahinter ist, den unwirtschaftlichen Energieverbrauch zu senken.
  • Das Gesetz verpflichtet die EU-Kommission dazu, für energieverbrauchsrelevante Produkte Vorgaben zu erarbeiten, die dann per Durchführungsakt Geltung erlangen.
  • Einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission ist zu entnehmen, dass es Vorgaben für die Effizienz von Heizungen geben soll. Wichtig ist zu betonen, dass es sich hier nicht um bestehende Heizungen handelt, sondern nur um Heizungen, die in der Zukunft von Herstellern auf den Markt gebracht werden.
  • In der Pressemitteilung ist zu lesen, dass ein Effizienzgrad von 115 Prozent eingefordert werden soll. Das heißt aus 1 kWh Strom/Gas/Öl müssen 1,15 kWh Wärme entstehen.
  • Wann dieser Durchführungsakt veröffentlicht werden soll, und mit welchem exakten Wortlaut, dazu gibt es bisher noch keine veröffentlichten Informationen.

Der Entwurf der EU-Verordnung wird derzeit noch mit den EU-Ländern und Verbänden diskutiert und muss von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die Kommission wird keine Entscheidungen über Grenzwerte treffen, bevor die laufenden Konsultationsverfahren und Diskussionen abgeschlossen sind, sondern wird im Lichte der Ergebnisse entscheiden. Der Rat und das Europäische Parlament haben die Möglichkeit, den endgültigen Entwurf abzulehnen.

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Wirkungsgrad: Effizienzanforderung von 115 Prozent

Die in der Konsultation der Mitgliedstaaten und Verbände erwähnte vorgeschlagene Effizienzanforderung von 115 Prozent entspricht der Effizienz, die von heutigen Wärmepumpen problemlos erreicht werden kann. Ein solcher Wirkungsgrad kann jedoch auch schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden, die sowohl Energie aus Brennstoffen als auch Energie aus einer Wärmepumpe oder Solarkollektoren nutzen. „Brennstoff“ bedeutet Erdgas, Biogas, Biokraftstoff oder synthetische Kraftstoffe. Bestehende Gasleitungen und -netze könnten in vielen Fällen weiter genutzt werden.

Es geht um Neu-Installationen ab 2029 und Innovations-Signal an die Hersteller

Die neuen Mindestnormen für die Energieeffizienz von Heizgeräten sollen dann ab dem Jahr 2029 vollständig umgesetzt werden. Die Branche soll sich an energie- und klimafreundlichen Lösungen orientieren und die verbleibenden sechs Jahre nutzen, um solche energieeffizienten Geräte zum Standardangebot auf dem europäischen Markt zu machen - so wie die aktuelle Ökodesign-Verordnung vor zehn Jahren Brennwertkessel zum "neuen Normal" gemacht hat.

Laut Europäischer Kommission bestünde ohne ein solches Signal für Neuinstallationen ab 2029 das Risiko, dass die Klimaschutzmaßnahmen der privaten Haushalte ausgebremst werden und auf Seiten der Industrie wünschenswerte Innovation in Richtung energiesparender Technologie stagniert. Technisch veraltete Anlagen mit schlechter Energieeffizienz würden noch lange Zeit weiter neu installiert.

Privathaushalte, die heute eine konventionelle Heizungsanlage besitzen oder vor 2029 eine solche anschaffen wollen, können das im Rahmen der diskutierten Regelung weiterhin tun. Und sogar nach 2029 dürfen noch gebrauchte Heizkessel eingebaut werden.

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Wärmepumpen in der Gesamtschau wohl günstiger als Gas-Kessel

Die Kommission schätzt, dass die Gesamtkosten für die Verbraucher für Wärmepumpen bis 2029 niedriger sein werden als für Gaskessel - wenn man Folgendes berücksichtigt:

  • den Gerätepreis,
  • die Brennstoff- und sonstigen Betriebskosten,
  • die Skaleneffekte durch verstärkte Investitionen,
  • den Wettbewerb bei der Herstellung und Installation von Wärmepumpen, die durch die 115-Prozent-Anforderung gefördert werden.

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, kommentiert die Aktualisierung der Ökodesign-Rechtsvorschriften für Heizgeräte durch die EU-Kommission: "Wir brauchen einen Effizienz-Hammer für neue Heizungen. Bisher werden Kundinnen und Kunden mit ineffizienten Heizungen abgespeist. Sie müssen viel Geld für Strom, Gas oder Pellets auf den Tisch legen, aber bekommen zu wenig Wärme dafür raus. Heizen wird zur Kostenfalle.

Damit muss Schluss sein. Es ist richtig, dass die EU-Kommission effizientere Heizungen beim Neueinbau einfordert. Damit wird Heizen günstiger für alle. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu belasten, liegt die Verantwortung bei der Industrie. Das Rennen ist eröffnet: Wer kann die besten Heizungen bauen?

Auch wenn ich mir das anders vorgestellt habe, ist das Gesetz technologieoffen. Gas, Öl, Strom oder Holz, es ist egal welcher Brennstoff verwendet wird, Hauptsache, viel Wärme kommt in der Wohnung an. Das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, gut für den Geldbeutel, gut für die Innovationskraft der Industrie und auch gut für den Klimaschutz.

Dieses Vorhaben ist vernünftig und notwendig. Dagegen ist nichts einzuwenden, außer man will Anlässe erfinden, um gegen die Europäische Union zu polemisieren!"

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Viele EU-Länder planen bereits Verbot von Öl- und Gasheizungen

Sollten die EU-Pläne so umgesetzt werden, würde die EU deutlich über die Regeln hinausgehen, die in Deutschland seit Wochen diskutiert werden. Im geplanten Heizungsgesetz der Bundesregierung ist vorgesehen, dass neu eingebaute Heizungen ab dem kommenden Jahr mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Aber auch in vielen anderen EU-Ländern werden bereits deutlich schärfere Vorgaben für den Einsatz fossiler Heizungen erarbeitet oder sind bereits in Kraft. So ist in Schweden und Finnland das Heizen mit Wärmepumpen bereits heute die dominierende Heizungsart, dort wo es keine Fernwärme gibt.

Die Niederlande erwägen aktuell die Einführung eines schrittweisen Verbots von Einzelkesseln bereits ab Januar 2026.

In Frankreich ist die Installation neuer Ölheizungen bereits ab Juli 2023 verboten, Gasheizungen dürfen ab Januar 2022 nicht mehr in neuen Wohnungen installiert werden. In dieser Woche hat die französische Regierung Gespräche über ein schrittweises Verbot neuer Gasheizungen in bestehenden Wohnungen aufgenommen.

Auch in anderen Ländern, etwa Belgien und Dänemark, sind ähnliche Vorschriften bereits erlassen worden oder werden derzeit geprüft.

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