EU beschließt RED-Novelle: Wind und Solar sollen doppelt so schnell ausgebaut werden!
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie – die Renewable Energy Directive, kurz: RED - ist ein EU-Gesetz, das regelt, wie viel Energie aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Wasser kommen soll. Die EU hat sich bislang zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 32% ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Das ist auf EU-Ebene verbindlich. Mitgliedstaaten legen ihren Beitrag zum EU-Ziel in ihren nationalen Klima- und Energieplänen fest.
Die RED soll jetzt geändert werden, um dieses Ziel zu erhöhen und mehr erneuerbare Energien gezielt auch in den Bereichen Verkehr, Gebäude- und Industrie zu fördern. Zum ersten Mal soll es hier verbindliche Sektorziele geben. Die Verhandlungen umfassen zwei verschiedene Gruppen von Änderungen an der aktuellen RED, dem Fit for 55 Update (auch “RED III” genannt): und dem RepowerEU Update (“RED IV”). Beide werden zusammen verhandelt und werden wahrscheinlich in ein einziges Gesetz fließen.
Die Zustimmung des Rats zur Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED) stellt einen großen Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren dar: Der vorgesehene Ausbau wird damit bis 2030 ungefähr verdoppelt. Für die neuen Ziele werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. Für Deutschland heißt das, dass die in 2022 stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden.
Die höheren EU-Ziele bilden außerdem den Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele in der EU, beispielsweise die Solarstrategie der EU, die ungefähr eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht.
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Anhebung des Gesamtziels
Die jetzt erfolgte Einigung auf eine Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Dabei stellt die bereits existierende Governance-Verordnung sicher, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Dafür werden beispielsweise konkrete Maßnahmen ergriffen, wenn sich andeutet, dass der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht ausreicht.
Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Damit verdoppelt die EU ihre Ambition beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Ersten Hochrechnungen zufolge seien die deutschen Ziele ausreichend, um die neuen EU-Ziele zu erreichen.
Verbindliche Sektorziele für 2030
Die Einigung führt weitere verbindliche, nationale Sektorziele für die Nutzung erneuerbarer Energien ein. Hält ein Mitgliedsstaat diese verbindlichen Sektorziele nicht ein, so drohen Vertragsverletzungsverfahren. Der Anteil erneuerbarer Energien muss zwischen 2021 bis 2025 jedes Jahr um 0,8 Prozentpunkte wachsen und anschließend jährlich um 1,1 Prozentpunkte.
Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, davon soll 1% durch Wasserstoff und andere strombasierte Brennstoffe (RFNBOs) abgedeckt werden.
Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Dies entspricht einer Steigerung auf etwa 20 bis 25 TWh.
Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil auf 60% steigen. Hierfür werden in Deutschland je nach Szenario etwa 41 bis 83 TWh Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen benötigt, da parallel die Industrie immer mehr Wasserstoff nutzt. Zusätzlich ist als neues indikatives Ziel vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.
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Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus
Die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben.
Beispielsweise liegt der Erneuerbaren- und der Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden (keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab). Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
Grenzüberschreitende Kooperationsprojekte
Hinzu kommt neuer Schwung für grenzüberschreitende EE-Projekte: jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen; damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören beispielsweise gemeinsame Offshore-Projekte. Deutschland gehört mit dem kürzlich unterzeichneten deutsch-dänischen Offshore-Projekt „Bornholm Energy Island“ zu den Vorreitern in der EU.
Low carbon Fuels werden nicht auf die EE-Ziele angerechnet
Bei der lange strittigen Frage, der Anrechnung von kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen (sog. „low-carbon fuels“), wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom, wurde ebenfalls ein Kompromiss gefunden. Low carbon Fuels werden nicht auf die EE- Ziele angerechnet.
Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und Low Carbon H2 unterschieden. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt. Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr Flexibilität.
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Hochlauf der e-fuels im Flugverkehr
Die zeitgleiche Einigung zur ReFuelEU Aviation führt dazu, dass e-Fuels im Flugverkehr in hohem Maße angereizt werden, wo sie dringend gebraucht werden, da hier direktelektrische Antriebe kaum möglich sind. Damit gilt nun auf EU-Ebene was in Deutschland bereits seit 2021 Gesetz ist: die deutsche e-Fuels-Quote war bisher die weltweit erste Verpflichtung zum Einsatz dieser Kraftstoffe.
EU-weit müssen nun ab 2030 mindestens 1,2 % e-Fuels eingesetzt werden und 2032 bereits 2 %. Die Quote steigt bis zum Jahr 2050 auf 35 %. Insgesamt müssen im Zieljahr 2050 mindestens 70 % erneuerbare Flugkraftstoffe eingesetzt werden, neben e-Fuels also auch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen.
Habeck erwartet Boom von Investitionen in die Erneuerbaren
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32% auf 45% an. Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell wie bislang vorgesehen ausgebaut. Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen.
Das bedeutet für uns: Unsere im letzten Jahr massiv erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie werden jetzt durch europäische Vorgaben untermauert. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten. Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“