Habeck plant aktives Repowering von PV-Dachanlagen: Goldgrube für Solarpioniere?
Eine wichtige Säule der Energiewende ist die Photovoltaik. Mit sauberer Energie aus der Sonne kann Deutschland dezentral, kostengünstig und klimafreundlich einen bedeutenden Teil seines Strombedarfs decken. Um den Ausbau zu beschleunigen, legte das BMWK jetzt das „Solarpaket I“ vor.
Solarpaket I soll helfen, den jährlichen PV-Ausbau zu verdreifachen
Das Solarpaket I ist das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWK stattgefunden und bei denen viele Akteurinnen und Akteure ihre Erfahrungen eingebracht haben. So wurde das Solarpaket nah an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis entwickelt. Weitere Maßnahmen sollen in einem „Solarpaket II“ zusammengefasst werden.
Ziel des Pakets ist es, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so ihren Ausbau weiter voranzutreiben. So soll das Ziel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreicht werden, bis 2030 eine Leistung von insgesamt 215 Gigawatt zu installieren. Dafür muss der jährliche Ausbau von aktuell etwa 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, davon je die Hälfte Dach und Freiflächen.
Um sie zu realisieren, sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und weiteren Gesetzen geplant. Dabei geht es auch um das Repowering von PV-Dachanlagen!
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Bislang durften nur defekte Module bei gleicher Vergütung getauscht werden
Laut Solarpaket I sollen zukünftig auch typische Dachanlagen – wie bereits Freiflächenanlagen – die Möglichkeit erhalten, ein Repowering durchzuführen. Wird die Repower-Anlage größer als die alte Photovoltaikanlage, fällt der Anlagenteil der Vergrößerung unter die aktuelle Einspeisevergütung nach EEG.
Beim Austausch von alten zu neuen Modulen soll die Vergütungshöhe für den Leistungsteil, der schon vorher auf dem Dach war, auf dem alten Niveau gehalten werden. Da die Einspeisevergütung bislang immer abgesunken ist, eine lukrative Regelung.
Bislang war ein Repowering bei der die Vergütungshöhe sowie -dauer des ersetzten bzw. ausgetauschten Moduls beibehalten wird, nur bei einem „technischen Defekt, einer Beschädigung oder einem Diebstahl“ möglich.
Denn wer aktuell Photovoltaik-Anlagen „aktiv“ repowern will, also funktionierende Module mit effizienteren austauschen will, wird im Regelfall mit dem Verlust der Vergütung bestraft. Europaweit entspricht diese Regelung eher der Ausnahme, zudem steht sie auch im Widerspruch zur Repowering-Praxis von Windkraftstandorten.
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Neuregelung zum Repowering keine Goldgrube für Solarpioniere
Zur Neuregelung zum Repowering von Dachanlagen wird dem § 38h EEG 2023 ein Satz angefügt, der eine Sonderregelung für die Ersetzung bestehender Solar-Dachanlagen trifft.
Hiernach wird bei einer Leistungssteigerung durch das Repowering, wie sie zum Beispiel durch effizientere Module erreicht werden kann, der bestehende Förderanspruch der ersetzten Anlage nur auf den Teil des eingespeisten Stroms erstreckt, der dem Anteil der Leistung der ersetzten Anlage an der Leistung der ersetzenden Anlage entspricht.
Auch die Fiktion der früheren Inbetriebnahme der ersetzenden Anlage gilt nach § 38b Absatz 2 Satz 1 EEG 2023 nur bis zur Höhe der vor der Ersetzung an demselben Standort installierten Leistung. Dadurch kann für die zusätzliche installierte Leistung ein neuer Förderanspruch mit regulär 20-jähriger Förderdauer begründet werden, wie Nummer 2 des neuen Satzes klarstellt.
Dieser Anspruch ergibt sich wie bei jeder Neuanlage nach den übrigen Vorschriften des Gesetzes; insbesondere kann er bei einer großen zusätzlichen Leistung von der Teilnahme an einer Ausschreibung abhängig sein.
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Repowering oder Abbau und Neubau genau abwägen
Wer also dachte, er könne seine alte aber mit hoher Einspeisevergütung beglückte Anlage durch ein Repowering noch einmal versilbern bzw. vergolden, der wird enttäuscht. Wer aber Interesse an einer Leistungssteigerung und auch Weiterbetrieb seiner Anlage hat, für den kann die Neuregelung des Repowerings Vorteile bieten.
Allerdings sollte man sich dann gut durchrechnen, ob es nicht wirklich wirtschaftlich sinnvoller wäre, die Altanlage konsequent abbauen zu lassen, abzumelden und eine neue PV-Anlage mit insgesamt dann zwei- bis dreifacher Leistung an gleicher Stelle zu bauen. Denn bei den allermeisten PV-Anlagen auf einem typischen Einfamilienhausdach hat der Eigenverbrauch der Einspeisevergütung längst den Rang abgelaufen.