Neuer Solaranlagen-Zuschuss: Elektroauto-Besitzer bekommen bis zu 10.200 Euro!
Neues KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442)
Am 26. September 2023 startet das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442) für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich.
Die Kombination dieser PV-Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, soll einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich leisten, die Netzstabilität verbessern und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen reduzieren.
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Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro und für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems maximal 10.200 Euro. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Solarstromspeicher und Ladestation
- Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem / Lastmanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten, Dacharbeiten)
- Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
- Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Voraussetzungen für die Förderung
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu anschaffen und zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts davon bestellt haben. Sie können aber auch eine PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox mieten oder auf Raten kaufen, wenn Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit Eigentümer:in des PV-Systems werden.
Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, so können Sie eine Förderung unter folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:
- Wenn Sie bereits eine Ladestation besitzen, ist eine Förderung möglich, wenn Sie eine weitere, fabrikneue förderfähige Wallbox kaufen.
- Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, können Sie diese um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen oder eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten, um eine Solarförderung von der KfW zu bekommen.
- Wenn Sie bereits einen Stromspeicher besitzen, müssen Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.
Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist - wie bei den meisten Förderprogrammen vom BAFA oder KfW - nicht möglich.
Die Photovoltaikanlage muss mind. 5 kWp, der Batteriespeicher mind. 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage besitzen.
Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden. Der restliche für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen!
Zudem müssen Sie bereits ein Elektroauto besitzen oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
Wichtig: Der Zuschuss gilt auch für private Leasing-Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden. Firmenwagen oder Hybrid-Fahrzeuge sind hingegen von einer Förderung ausgeschlossen.
Der Zuschuss gilt zudem nur für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen.
Außerdem müssen Sie das PV-Gesamtsystem mindestens sechs Jahre zweckentsprechend und das Elektroauto mindestens drei Jahre nutzen. Ansonsten kann die KfW den Zuschuss zurückzufordern!
Beispiel-Zuschuss im Programm „Solarstrom für Elektroautos“ (442)
Die KfW berechnet auch ein Beispiel, wie hoch der Zuschuss ausfallen kann: Als neuer Besitzer eines Elektroautos möchte sich Ingo Meier zu Hause eine Ladestation installieren. Um unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu werden, erweitert er sein Vorhaben: Zusätzlich will er eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher anschaffen. Insgesamt kommen Kosten von 32.000 Euro auf ihn zu.
Bevor Ingo Meier die drei Komponenten bestellt, beantragt er den Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ (442) bei der KfW. Dabei kann er mit einer Förderung von 8.000 Euro rechnen, sodass sein Eigenanteil nur noch 24.000 Euro beträgt.
Komponenten | Kosten | Finanzierung | Betrag |
---|---|---|---|
Ladestation mit 11 kW | 2.000 Euro | Zuschuss Ladestation (pauschal) | 600 Euro |
Photovoltaikanlage mit 9 kWp | 20.000 Euro | Zuschuss Photovoltaikanlage (9 x 600 Euro) | 5.400 Euro |
Solarstromspeicher | 10.000 Euro | Zuschuss Solarstromspeicher (8 x 250 Euro) | 2.000 Euro |
Kosten gesamt | 32.000 Euro | Zuschuss gesamt | 8.000 Euro |
PV-Anlagen auch ohne weitere Förderung im Höhenflug
Es gibt aber auch Kritik: So fragen sich viele Branchenteilnehmer, ob es diesen neuen Zuschuss wirklich bedurfte. Denn mit einer Ausbauleistung von 6,3 GW im ersten Halbjahr 2023 hat die PV-Branche schon fast den Jahreszubau aus dem Vorjahr erreicht, der bei 7,2 GW lag.
Dazu hat auch die verbesserte PV-Förderung der Ampel beigetragen, die u.a. eine höhere Einspeisevergütung oder eine Steuerbefreiung vorsieht. Solaranlagen erfreuen sich also großer Beliebtheit, auch ohne weiteres Förderprogramm.
Zudem bemängeln Kritiker, dass Solaranlagen insbesondere zum Eigenverbrauch bereits besonders wirtschaftlich sind. Gerade in diesem Segment bedürfe es keiner Förderung.
Letztlich ist auch die Gruppe der Berechtigten fraglich. Denn es kommen nur Besitzer von E-Autos in Betracht, denen zudem ein Haus gehört. Familien, die ihre Mobilität z. B. Pedelecs oder gänzlich ohne Auto organisieren, sind von der neuen Solaranlagen-Förderung ausgeschlossen. Vielen Kritikern riecht das neue Programm daher wieder einmal nach einseitigem Autolobbyismus für Besserverdiener.
Die häufigsten Fragen (FAQ) zum Solaranlagen-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442)
Ich besitze bereits eine Ladestation, ist eine Förderung möglich?
Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen geführt ist. Für die bereits vorhandene Ladestation ist keine Förderung möglich.
Ich besitze bereits eine Photovoltaikanlage, ist eine Förderung möglich?
Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen. Alternativ können Sie zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.
Ich besitze bereits einen Speicher, ist eine Förderung möglich?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.
Erfüllt ein elektrisch angetriebener Dienstwagen die Fördervoraussetzungen?
Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht, auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht.
Kann ich die Förderung auch beantragen, wenn ich ein Hybridfahrzeug besitze?
Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen.
Welche Fahrzeuge erfüllen die Antragsvoraussetzungen?
Ausschließlich rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen. Dies sind PKW für maximal 9 Personen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
Können wir als WEG einen Förderantrag stellen?
Eine WEG bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
Gilt der Zuschuss auch für Neubauvorhaben?
Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.