Letzte Aktualisierung: 12.10.2023

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Solaranlage & Wärmepumpe mit Wohn-Riester bezahlen - und trotzdem Zinsen kassieren!

Durch die kürzlich vergriffene Förderung des KFW 442 Kredits werden immer mehr Stimmen nach staatlicher Unterstützung für private Energielösungen laut. Diese Möglichkeit bietet sich durch die Nutzung des sogenannten Wohn-Riesters. Eine Gesetzesänderung macht hier ab 2024 zusätzliche Gelder für den Ausbau von z. B. Wärmepumpen frei. Zudem ist geplant, auch Photovoltaikanlagen über den Riester zu finanzieren.

Mit Ihrer Riester-Rente können Sie ab 2024 auch energetische Sanierungen wie z. B. eine Wärmepumpe bezahlen. Zudem sollen PV-Anlagen dazukommen, so die Bundesregierung in der Solarstrategie. Das Beste: Sie erhalten weiterhin Zinsen auf Ihr Wohn-Riester-Kapital! (Foto: Gerd Altmann / Pixabay)

Wie war es bisher – allgemeine Voraussetzungen für den Wohn-Riester

Die meisten privaten Vorsorgen haben aus Sparer-Sicht den Nachteil, dass das Rentenkapital erst zum Eintritt in die Rente ausgezahlt wird und man vorher nicht „rankommt“. Das Riester-Guthaben lässt sich allerdings auch für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims nutzen. Auch Darlehenstilgungen oder ein Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen sind mit einer zusätzlichen „Finanzspritze“ aus dem Riester möglich – und ab 2024 auch für eine energetische Sanierung wie zum Beispiel Wärmepumpe!

Aus der Photovoltaik-Strategie des BMWK (Seite 34) geht zudem hervor, dass die Riester-Fördermöglichkeiten im Rahmen des Solarpaket 2 auch für eine PV-Anlage ermöglicht werden sollen.

Hintergrund ist, dass Sie sich mit dieser Nutzung des Sparguthabens eine Altersvorsorge in Form von mietfreiem Wohnen sichern – und das unterstützt der Staat.

Folgende Voraussetzungen sind für die Nutzung des Wohn-Riesters zu erfüllen:

  1. Sie müssen die Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen. Arbeitsräume werden nicht als Wohnfläche anerkannt.
  2. Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein.
  3. Ihr Eigenheim befindet sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
  4. Es müssen nachweislich Kosten für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie angefallen sein.
  5. Die Mindestauszahlungshöhe beträgt 3.000 Euro.
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Das ändert sich 2024: Wohn-Riester als Sanierungszuschuss nutzen!

Bisher galt, dass der Riester-Vertrag nicht dazu genutzt werden kann, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu modernisieren oder zu sanieren. Ab dem 01. Januar 2024 besteht allerdings die Möglichkeit, das Riester-Guthaben für bestimmte energetische Sanierungen der Immobilie zu verwenden.

Wichtig hierbei: Das durchführende Fachunternehmen muss Ihnen eine Bestätigung erstellen, dass es sich um eine förderbare Sanierung nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c handelt.

Das ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere der folgenden Sanierungsmaßnahmen anstehen:

  • Wände, Dachflächen und Geschossdecken dämmen
  • Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage erneuern
  • Lüftungsanlage erneuern oder einbauen
  • Digitale Systeme einbauen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
  • bestehende Heizungsanlage optimieren, wenn diese älter als zwei Jahre ist.

Mit der ab 2024 geltenden Riester-Regelung können folglich Energielösungen wie Wärmepumpen und bald evtl. auch PV-Anlagen unter die Förderung fallen, da sie den energetischen Verbrauch reduzieren oder eben klimafreundlicher machen.

Was muss man machen? Wohn-Riester-Förderung in 3 Schritten

  1. Bescheinigung zur energetischen Sanierung einholen: Lassen Sie sich von einem versierten Fachbetrieb für Wärmepumpen oder Solaranlagen beraten und Ihr Haus auf eine entsprechende Eignung hin prüfen. Sofern Sie die nötigen Dachflächen bzw. Platzverhältnisse mitbringen, holen Sie sich vor Beginn ein Angebot und eine Bestätigung der energetischen Sanierungsmaßnahme ein.
  2. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen: Auf der Onlineseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie das Entnahmeformular und können darüber den Antrag auf Entnahme aus Ihrem Riestervertrag stellen. Wichtig: Der Antrag muss spätestens zehn Monate vor Beginn der Verrentung des Riesters bei der Rentenversicherung eingegangen sein.
  3. Prüfung der ZfA: Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen prüft Ihren Antrag sowie, ob die Nachweise vollständig sind. Nach Abschluss dieser Sichtung erhalten Sie und die Versicherungsgesellschaft des Riestervertrags einen Bescheid über die Bewilligung der Auszahlung.
  4. Auszahlung durch die Riester-Gesellschaft: Wenden Sie sich mit dem positiven Bescheid an Ihre Riester-Gesellschaft oder kontaktieren Sie Ihre Finanzberatungsstelle für diesen Vorgang, um sich das Guthaben auszahlen zu lassen.

An dieser Stelle können Sie bestimmen, ob Sie das gesamte Vermögen oder nur einen Teil ausgezahlt bekommen möchten. Bei einer Teilentnahme müssen mindestens 3000 Euro als gefördertes Kapital im Vertrag verbleiben. Beachten Sie, dass auch eine Mindestentnahme von 3000 Euro möglich sein muss.

Da auch Entnahmekosten anfallen können, sollten sie sich vorab informieren, ob Ihr Riester-Guthaben für das Vorhaben ausreichend ist. Eine jährliche Kostenaufstellung Ihrer Gesellschaft kann dafür zurate gezogen werden, aber auch die Beratung durch eine fachkundige Finanzberatung ist hier zu empfehlen.

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In Wärmepumpe und PV investieren – und zusätzlich von Zinsen profitieren!

Normalerweise wird die Riester-Vorsorge vom Staat besteuert, wenn Sie in den Ruhestand gehen und Ihr Anbieter beginnt, Ihnen die Riester-Rente auszuzahlen.

Bei Wohn-Riester erhalten Sie jedoch schon vor dem Eintritt in den Ruhestand Geld aus Ihrem Riester-Vertrag, beispielsweise für eine energetische Sanierung. Um die Besteuerung bei Rentenbeginn zu regeln, gibt es das sogenannte Wohnförderkonto:

Auf diesem Konto wird der ausgezahlte Betrag oder die geförderten Tilgungsleistungen vermerkt. Bis zu Beginn Ihrer Riester-Rentenphase wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto jährlich um 2 Prozent verzinst. Zum Renteneintritt gibt es diese empfehlenswerte Praxis:

  • In Ihrer Steuererklärung geben Sie den gesamten Betrag auf dem Wohnförderkonto an und besteuern ihn einmalig. Dabei erhalten Sie einen Rabatt von 30 Prozent, sodass nur 70 Prozent des Betrags auf Ihrem Wohnförderkonto besteuert werden.
  • Es gibt auch die Möglichkeit das Kapital normal bis zum 85. Lebensjahr zu verrenten und anteilig Steuern zu zahlen.

In jedem Fall erhalten Sie durch das Investment in Ihr Wohneigentum mit der Hilfe des Riesters Ihre investierte Altersvorsorge in der Rentenphase zurück. Ein doppelter Gewinn also für Sie!

Die Riester-Rente: staatliche Zulagen für die Altersvorsorge

Seit 2002 haben Menschen, die in Deutschland wohnen und arbeiten nach dem Altersvermögensgesetzt die Möglichkeit, durch eine Riester-Rente die Auszahlungen der gesetzlichen Rente mit privaten monatlichen Zahlungen aufzustocken. Sie profitieren dabei von jährlichen staatlichen Förderungen, die sich aus einer Zulage und steuerlicher Absetzbarkeit ergeben. Der Name „Riester-Rente“ geht auf den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, zurück.

Ausgangssituation war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, die das gesetzliche Rentenniveau von 70 % des zuletzt erhaltenen durchschnittlichen Gehalts auf 67 % senkte. Das aktuelle Rentenniveau ist seitdem kontinuierlich gesunken und befindet sich mittlerweile bei 43 %.

Wohlgemerkt für einen sogenannten „Eckrentner“, der volle 45 Jahre in Vollzeit in sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Alle Personen, die mit ihren Einzahlungen darunter liegen, müssen mit weiteren prozentualen Abschlägen rechnen. Die Investition in eine private Vorsorge wie den Riester wird dadurch zunehmend existenznotwendig.

Die Eigenschaft des Riesters, in Wohnkapital oder dessen Umbau zu investieren, ist im Bereich der verschiedenen Vorsorgeprodukte eine einzigartige Möglichkeit. Ab 2024 wird somit auch Erwerb einer Wärmepumpe oder (perspektivisch) einer Solaranlagen zur förderfähigen Altersvorsorge.

Experten-Tipp: Wenn Sie sich für eine Wärmedämmung, Wärmepumpe oder Solaranlage interessieren, ziehen Sie zunächst einen Fachmann zurate! Dieser berät Sie häufig unverbindlich, ob und welche Maßnahme infrage kommt. Wir vermitteln Ihnen hierzu kostenlos einen Experten! Einfach Formular ausfüllen, Hausdaten eingeben & kostenloses Angebot bekommen!

Disclaimer: Dieser Inhalt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine professionelle Beratung durch eine Finanzdienstleistung. Wenden Sie sich an eine möglichst ungebundene Stelle, um Ihre Pläne für die Nutzung des Wohnriesters detailliert zu besprechen.

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