Letzte Aktualisierung: 16.05.2023

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Virtuelle Summenzähler: Smart-Meter-Gesetz könnte Mieterstrom-Boom auslösen

Mieterstromprojekten stand bislang oft der Bau eines physischen Summenzählers entgegen. Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ stellt nun den virtuellen mit dem physischen Summenzähler gleich. Experten gehen davon aus, dass dadurch Mieterstrom-Projekte einfacher und günstiger werden und zukünftig deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern entstehen.

Einhundert setzt mit dem Wohnungsunternehmen Rheinwohnungsbau GmbH in Düsseldorf virtuelle Summenzähler zur Versorgung von 450 Wohnungen in 60 Gebäuden mit Strom vom eigenen Dach ein. Die PV-Anlagen haben insgesamt eine installierte Leistung von 700 Kilowatt Peak, das entspricht durchschnittlich 615 Megawattstunden Strom pro Jahr. (Foto: Einhundert Energie GmbH)

Nachdem im Bundestag bereits am 20. April 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende verabschiedet wurde, hat am Freitag, 12. Mai, auch der Bundesrat dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten „GNDEW“ final zugestimmt.

Smart Meter machen Energiewende für Endkunden attraktiver

Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen und zukünftig ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung digital zu steuern.

Nach dem neuen GNDEW fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.

Mithilfe der Smart Meter können sie ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren und werden so in die Lage versetzt, bewusster mit Strom umzugehen. Und dadurch, dass alle Stromversorger laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtet sind, dynamische Stromtarife anzubieten, können Sie ihren Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern.

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Gleichstellung des virtuellen Summenzählers mit dem physischen Summenzähler

Bisher weniger beachtet war, dass mit dem GNDEW die Gleichstellung des virtuellen mit dem physischen Summenzähler einhergeht. Dies vereinfacht und vergünstigt Mieterstromprojekte und könnte dazu führen, dass zukünftig deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern entstehen.

Denn im Gegensatz zum physischen Summenzähler, der bisher in der Regel installiert werden musste, können nun intelligente Messsysteme (Smart Meter) eingesetzt werden, um die Photovoltaik (PV)-Stromerzeugung und den Stromverbrauch der Nutzer innerhalb einer Liegenschaft digital zu erfassen und dann mittels Software zu aggregieren. Dieses digitale Messkonzept wird als virtueller Summenzähler bezeichnet.

Insgesamt bietet die gesetzliche Legitimierung des virtuellen Summenzählers folgende Vorteile:

  1. Geringere Baukosten: Die Installation teurer Summenzähler oder Zwei-Schienen-Konzepte entfällt. So wird Mieterstrom auch in Zwei-Parteien-Mehrfamilienhäusern rentabel.
  2. Geringere Wechselkosten: Da die Messlokations-ID für Zähler in der Kundenanlage erhalten bleibt, wird der Wechselprozess in und aus dem Mieterstrommodell drastisch vereinfacht. Falls Parteien wieder aus dem Mieterstrommodell aussteigen, kann der Verteilnetzbetreiber eine Marktlokations-ID für eine bekannte Messlokation anmelden. Der Außeneinsatz für einen Zählerwechsel entfällt.
  3. Weniger Abstimmungskosten: Durch den Summenlastgang im Lokationsbündel fällt kein manueller Aufwand beim Verteilnetzbetreiber für das Herausbilanzieren von Nichtteilnehmer:innen hinter dem Summenzähler an. Somit stellt das Modell einen skalierbaren und zukunftsfähigen Ansatz für die kommende Vielzahl an Mieterstromprojekten dar, ohne den jeweiligen Verteilnetzbetreiber zu überfordern.
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Kosteneinsparungen von 20 Prozent bei Material und Handwerkern

Da Stromerzeugung und -verbrauch am Netzanschluss durch die Gesetzesänderung nur noch virtuell gemessen werden müssen, entfallen Investitionen in teure Messtechnik und Handwerkerkapazitäten.

Der von Netzbetreibern bisher geforderte physische Summenzähler verursachte hingegen immense Kosten: Sollte aus einem gewerblichen oder wohnwirtschaftlich vermieteten Areal ein Microgrid werden, kann der physische Messplatz jeweils 8.000 bis 10.000 Euro kosten. Das sind rund 20 Prozent der Gesamtkosten pro Netzanschluss eines Mieterstromprojekts. Bisher waren viele Mieterstromprojekte in Bestandsquartieren aufgrund der hohen Kosten für einen physischen Summenzähler daher oftmals unwirtschaftlich.

Außerdem muss der Verbrauch von Nicht-Teilnehmenden von den restlichen Verbrauchern auf einem Areal für die Bilanzierung nachträglich mühsam herausgerechnet werden, was oft für Streit mit den Reststrom-Lieferanten sorgt, erklärt die Solarize Energy Solutions GmbH, die eine SaaS-Lösung zur einfachen Abrechnung der Stromkosten für Mehrparteienimmobilien mit PV und Netzstrom anbieten.

„Die Gleichstellung von virtuellen und physischen Summenzählern war aus unserer Sicht mehr als überfällig und wir begrüßen die Zustimmung des Bundesrats. Dadurch wird der Weg frei für einen flächendeckenden Einsatz dieses Messkonzepts und letztendlich die Energiewende in Immobilien mit mehreren Mietern wirkungsvoll beschleunigt“, sagt Frederik Pfisterer, Gründer und Geschäftsführer von Solarize.

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50 Prozent mehr Mieterstrom-Projekte realisierbar

Durch die Kostenersparnis mit dem virtuellen Summenzähler können nun mehr Projekte wirtschaftlich umgesetzt werden. Einhundert, ein Kölner Software-Anbieter für Mieterstromprojekte, rechnet damit, dass sich künftig 50 Prozent mehr Gebäude für ein PV-Mieterstromprojekt eignen.

„Wir sind derzeit dabei, Projekte neu zu bewerten und zu kalkulieren, da sich nun eine Vielzahl von Projekten besser rechnen wird“, erläutert Dr. Ernesto Garnier, CEO und Gründer der Einhundert, die Änderungen für den Mieterstrommarkt. „In der Vergangenheit mussten wir bei vielen Projekten hohe Baukostenzuschüsse für die Elektrik ansetzen.“ Das ist jetzt anders: „Durch die Gesetzesänderung können wir unsere Smart-Meter-Kompetenz endlich dafür nutzen, die Projektkosten für Immobilienunternehmen zu minimieren.“

Smart Meter und Software für die Umsetzung des virtuellen Summenzählermodells unerlässlich

Um das neue Messkonzept in der Praxis umsetzen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen ist die Installation von Smart Metern an allen Untermessungen notwendig. Zum anderen wird eine Software benötigt, um die Stromflüsse virtuell abbilden und bilanzieren zu können.

Mit Hilfe der installierten Smart Meter und der Software werden die Energieflüsse im Gebäude visualisiert. Zudem können die Stromkunden auf einer Softwareplattform ihre CO2-Einsparungen sowie die aktuellen Kosten in Echtzeit einsehen. Abgerechnet wird monatlich und nur der tatsächlich verbrauchte Betrag. Abschlagszahlungen und lästige Nachzahlungen gehören der Vergangenheit an.

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