Letzte Aktualisierung: 26.11.2023
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Was ist ein Smart Meter? Was für Vorteile bringt das intelligente Messsystem? Was kostet ein Smart Meter? Wer ist dazu verpflichtet, ein Smart Meter einzubauen? Bei wem macht es Sinn, ohne Pflicht, eines einbauen zu lassen?
In Deutschland werden die herkömmlichen analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler”) Schritt für Schritt durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ersetzt. Rechtliche Grundlage bilden das "Messstellenbetriebsgesetz - MsbG" und das ”Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende” und das . Während die moderne Messeinrichtung bereits in vielen Haushalten eingebaut wird, fiel der Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") erst 2020. Hier erklären Experten, wozu Smart Meter dienen und bei wem es sich lohnt, sie einbauen zu lassen.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen. Erstere sind einfache digitale Stromzähler. Im Gegensatz zum bisher genutzten analogen Zähler („Ferraris-Zähler“) bieten die neuen Messgeräte den Verbrauchern jederzeit einen genauen Überblick über ihren laufenden Energieverbrauch. Über ein Display am Zähler werden sowohl die aktuellen als auch die historischen Verbrauchswerte angezeigt. An diese Basisgeräte lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt auch ein Gateway anschließen, das für die Datenkommunikation mit Dritten sorgt.
Als intelligente Messsysteme (iMsys) werden Smart Meter dann bezeichnet, wenn sie zusätzlich mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet sind – einem so genannten Gateway. Sie können die gemessenen Daten auch übermitteln – beispielsweise an den Energieversorger. Die Datenübertragung erfolgt über Mobilfunkkanäle, wie GPRS oder LTE. Auch andere Wege, wie z.B. die Powerline-Übertragung, sind möglich.
In Deutschland dürfen nur Smart Meter zum Einsatz kommen, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und freigegeben ("zertifiziert") wurden. Eine besonderen Bedeutung kommt dabei dem Smart Meter Gateway zu, der eine sichere Datenkommunikation gewährleisten muss.
Die Daten, die das Smart-Meter-Gateway versendet, werden daher anonymisiert und gehen nur an gesetzlich definierte, berechtigte Empfänger. Dabei werden allein die notwendigen Messwerte versandt. Die Daten dürfen nur für klar im Gesetz definierte Zwecke verwendet werden.
Um ein BSI-Zertifikat zu erhalten, wird das Gateway intensiven Sicherheits-Evaluierungen unterzogen, die in dem Standard Common Criteria Assurance Level 4+ (CC EAL4+) beschrieben sind. Erforderlich ist die Vorlage der kompletten Dokumentation des Produkts, inklusive der Entwicklungsunterlagen und einer Beschreibung der Sicherheitsfunktionen. Zusätzlich werden Tests durchgeführt, um eventuelle Schwachstellen zu entdecken.
Das Smart-Meter-Gateway erfüllt Standards vergleichbar mit dem Online-Banking. Damit ist Deutschland Vorreiter in ganz Europa. Kein anderes Land hat strengere Regeln beim Smart Metering.
„Intelligente Messsysteme“ müssen nur dort eingebaut werden, wo ihr Nutzen besonders hoch ist. Das ist dort der Fall, wo besonders viel Energie verbraucht und wo Energie produziert wird. Die Mehrzahl der deutschen Haushalte hat einen Jahresverbrauch von deutlich weniger als 6.000 kWh und ist daher von der gesetzlichen Einbaupflicht nicht betroffen. In diesen Haushalten muss gesetzlich bis 2032 lediglich eine moderne Messeinrichtung – also ein einfacher digitaler Stromzähler ohne Gateway – eingebaut werden. Verbraucher, die mehr als 6.000 kWh pro Jahr verbrauchen, erhalten ein intelligentes Messsystem.
Anlagenbetreiber sind ab einer installierten Leistung von 7 kWp dazu verpflichtet, ein intelligentes Messsystem einzubauen (§ 29 Absatz 2 MsbG).
Der Pflichteinbau für intelligente Messsysteme sollte bereits 2017 beginnen - da laut Gesetzgeber dafür allerdings Gateways von drei verschiedenen Herstellern mit einer Zertifizierung durch das BSI vorliegen mussten – hat sich der Einbau verzögert. Im Dezember 2019 wurde dann das dritte Gateway zertifiziert und das BSI konnte daraufhin ab 2020 den Start des Rollouts mit seiner Markterklärung offiziell anordnen.
Bei einem Verbrauch unter 6.000 kWh besteht grundsätzlich keine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen. Dem Messstellenbetreiber (dem für Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung zuständigen Dienstleister) steht es aber frei, auch bei Verbrauchern unterhalb von 6.000 kWh Jahresverbrauch intelligente Messsysteme einzubauen. Damit soll allen Haushalten der Zugang zu neuen Dienstleistungen, wie bspw. günstigeren Tarifen, ermöglicht werden. In diesen Fällen werden aber Preisobergrenzen dafür sorgen, dass die Verbraucher keine zusätzliche finanzielle Belastung im Verhältnis zu den Stromeinsparungen tragen müssen.
Die moderne Messeinrichtung kostet nur wenig mehr, als der analoge Zähler. Max. 20 Euro/Jahr. Gesetzlich definierte Preisobergrenzen sollen zudem die Kosten für Smart Meter regeln. Mit folgenden Kosten ist für Smart Meter zu rechnen:
Letztverbraucher | Vertretbare Kosten für Anschlussnetzbetreiber | Vertretbare Kosten für Anschlussnutzer | Pflicht |
---|---|---|---|
bis 3.000 | 10 Euro | 20 Euro | optional |
3.000 bis 6.000 | 40 Euro | 20 Euro | optional |
6.000 bis 10.000 | 80 Euro | 20 Euro | verpflichtend |
10.000 bis 20.000 | 80 Euro | 50 Euro | verpflichtend |
20.000 bis 50.000 | 80 Euro | 90 Euro | verpflichtend |
50.000 bis 100.000 | 80 Euro | 120 Euro | verpflichtend |
Anlagenbetreiber | Vertretbare Kosten für Anschlussnetzbetreiber | Vertretbare Kosten für Anlagenbetreiber | Pflicht |
---|---|---|---|
bis 7 kWp | 40 Euro | 20 Euro | optional |
7 bis 15 kWp | 80 Euro | 20 Euro | verplichtend |
15 bis 25 kWp | 80 Euro | 50 Euro | verplichtend |
25 bis 100 kWp | 80 Euro | 120 Euro | verplichtend |
über 100 kWp | 80 Euro | verbleibende Kostenteil | verplichtend |
Sollten Messstellenbetreiber zum Einbau einer intelligenten Messeinrichtungnicht alle erforderlichen Funktionen bereitstellen können, so sind laufende Updates erlaubt. Gemäß des Gesetzesbeschluss zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende § 31 Absatz 1 haben die Betreiber bis spätestens 2025 Zeit für:
Die in den Tabellen aufgeführten Preisobergrenzen der wirtschafltichen Vertretbarkeit gelten auch hier.
Der Wunsch, einen Smart Meter vorzeitig zu erhalten, bevor die Pflicht greift, ist schriftlich bei Ihrem Netzbetreiber unter Angabe des Kundennamens, der Kundennummer, der Anlagenadresse und optional der Zählpunktbezeichnung über E-Mail bzw. Kontaktformular zu übermitteln. Nach Prüfung der Voraussetzungen bekommen Sie eine entsprechende Rückmeldung. Schneller geht es meinstens über eine telefonische Auskunft.
Den für Ihre Region zuständigen Netzbetreiber können Sie Ihrer letzten Jahresrechnung entnehmen sowie der Kennzeichnung Ihres Strom- bzw. Gaszählers. Manchmal ist statt des Namens ein 13-stelliger Code vermerkt, die MaStR-Nummer. In diesem Fall kann der entsprechende Netzbetreiber über eine Suchfunktion Marktstammdatenregister ermittelt werden.
Wenn Sie keine Stromrechnung zur Hand haben, können Sie auch online nach dem Netzbetreiber für Ihre Region suchen, indem Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl in eine Suchmaschine eingeben und "Netzbetreiber" oder "Stromnetzbetreiber" hinzufügen.