Letzte Aktualisierung: 14.02.2025

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Smart Meter: Funktion, Einbaupflicht und Kosten

  • Ein Smart Meter ist ein "intelligenter Zähler", der den Stromverbrauch digital erfasst und zur Kommunikation der Daten mit Dritten mit dem Internet verbunden ist.
  • Smart Meter helfen dabei, den Strom besser nutzbar zu machen, indem sie Energieversorger, Verbrauchsgeräte und Stromnetz miteinander verknüpfen, so dass der regenerative Strom intelligent(er) genutzt werden kann.
  • Zudem lassen sich die mit dem Smart Meter erhobenen Verbrauchsdaten visualisieren und können helfen, den eigenen Stromverbrauch gezielt zu reduzieren.
  • Die Datensicherheit gewährleistet u.a. das Smart Meter Gateway, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden muss.
  • Stromverbraucher, die mehr als 6.000 kWh pro Jahr verbrauchen, sind dazu verpflichtet, einen Smart Meter zu installieren. Ab Januar 2025 können aber alle Stromkunden auch eine individuelle Ausstattung mit Smart Metern verlangen.
  • Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6.000 kWh sind von der gesetzlichen Einbaupflicht nicht betroffen. Diese müssen bis 2032 nur mit einer modernen Messeinrichtung ohne Gateway ausgestattet werden.
  • Nutzer von Wallboxen, Wärmepumpen, Stromspeicher sowie Photovoltaikanlagen ab 7 kWp sind seit 2025 dazu verpflichtet, einen Smart Meter zu installieren. PV-Anlagen müssen zudem eine Steuerbox besitzen, mit der der Netzbetreiber die PV-Anlage notfalls selbst abriegeln kann.
  • Preisobergrenzen für Smart Meter: Die jährlichen Kosten eines Smart Meters sind 2025 angehoben worden. Anschlusspunkte mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh/a zahlen nun statt 20 Euro maximal 40 Euro pro Jahr.
  • Der örtliche Netzbetreiber ist in der Regel gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und für den Einbau und Betrieb des intelligenten Messsystems verantwortlich.

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In Deutschland werden die herkömmlichen analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler) Schritt für Schritt durch moderne Messeinrichtungen und Smart Meter - formal auch intelligente Messsysteme (iMSys) genannt - ersetzt.

Rechtliche Grundlage bilden das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW).

Während die moderne Messeinrichtung, der digitale Stromzähler, bereits in vielen Haushalten eingebaut wurde, fiel der Startschuss für den verpflichtenden Einbau von Smart Metern erst 2020. Zu Beginn verlief der "Roll-Out" der neuen Zählertechnik aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen schleppend: Bis Ende 2022 wurden lediglich 272.024 Smart Meter eingebaut.

Seit dem Inkrafttreten des GNDEW im Jahr 2023 wurden wesentlich mehr Smart Meter verbaut: Bis zum 30.09.2024 wurden laut Bundesnetzagentur 1.005.642 Einbauten von iMSys gemeldet.

Was ist ein Smart Meter?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen

  • modernen Messeinrichtungen (mMe)
  • intelligenten Messsystemen (iMSys).

mMe sind einfache digitale Stromzähler. Im Gegensatz zum bisher genutzten analogen Zähler („Ferraris-Zähler“) bieten die neuen Messgeräte den Verbrauchern jederzeit einen genauen Überblick über ihren laufenden Energieverbrauch (1.8.0) oder auch die mit z. B. einer Solaranlage ins Netz eingespeiste Strommenge (2.8.0).

Über ein Display am Zähler werden sowohl die aktuellen als auch die historischen Verbrauchswerte angezeigt. An diese Basisgeräte lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt auch ein Gateway anschließen, das für die Datenkommunikation mit Dritten sorgt.

Als intelligente Messsysteme (iMsys) werden Smart Meter dann bezeichnet, wenn sie zusätzlich mit einem Kommunikationsmodul - einem so genannten Smart Meter Gateway - ausgestattet sind.

Mit dem Gateway sind Sie nun in der Lage, die gemessenen Daten auch zu übermitteln – beispielsweise an Ihren Energieversorger. Die Datenübertragung erfolgt über Mobilfunkkanäle, wie GPRS oder LTE. Auch andere Wege, wie z.B. die Powerline-Übertragung, sind möglich.

Tabelle: Vorteile Von Smart Metern
Vorteil Beschreibung
Bessere Kontrolle über den Stromverbrauch Echtzeit-Daten helfen, Stromfresser zu identifizieren und Einsparpotenziale zu nutzen.
Transparenz & detaillierte Verbrauchsanalyse Detaillierte Verbrauchsdaten ermöglichen bessere Kostenkontrolle und Planung.
Optimierung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen Erzeugter Solarstrom kann effizienter genutzt werden, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Dynamische Stromtarife nutzen Flexible Tarife ermöglichen günstigeren Stromverbrauch zu Zeiten niedriger Netzauslastung.
Kein manuelles Ablesen mehr Automatische Übermittlung der Verbrauchsdaten vermeidet Ablesefehler und Aufwand.
Bessere Netzstabilität Netzbetreiber können Lastspitzen erkennen und gezielt ausgleichen.
Integration erneuerbarer Energien Bessere Abstimmung von Stromerzeugung und -verbrauch erleichtert die Nutzung erneuerbarer Energien.
Reduzierung von Netzüberlastungen Durch Lastverschiebung werden Netzüberlastungen verringert und der Netzausbau reduziert.
Erkennung von Stromausfällen in Echtzeit Smart Meter melden Stromausfälle sofort, sodass eine schnellere Behebung möglich ist.
Laden von E-Autos optimieren Elektroautos können dann geladen werden, wenn Strom besonders günstig oder sauber ist.
Bessere Einbindung von Wärmepumpen & Speichern Stromspeicher und Wärmepumpen lassen sich automatisiert und kosteneffizient steuern.
Smart Home-Integration Energieintensive Geräte können automatisch zu günstigen Zeiten betrieben werden.

Wie sicher sind Smart Meter?

Datenübertragung

In Deutschland dürfen nur Smart Meter zum Einsatz kommen, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und freigegeben ("zertifiziert") wurden. Eine besonderen Bedeutung kommt dabei dem Smart Meter Gateway zu, der eine sichere Datenkommunikation gewährleisten muss.

Die Daten, die das Smart-Meter-Gateway versendet, werden daher anonymisiert und gehen nur an gesetzlich definierte, berechtigte Empfänger. Dabei werden allein die notwendigen Messwerte versandt. Die Daten dürfen nur für klar im Gesetz definierte Zwecke verwendet werden.

Um ein BSI-Zertifikat zu erhalten, wird das Gateway intensiven Sicherheits-Evaluierungen unterzogen, die in dem Standard Common Criteria Assurance Level 4+ (CC EAL4+) beschrieben sind. Erforderlich ist die Vorlage der kompletten Dokumentation des Produkts, inklusive der Entwicklungsunterlagen und einer Beschreibung der Sicherheitsfunktionen. Zusätzlich werden Tests durchgeführt, um eventuelle Schwachstellen zu entdecken.

Das Smart-Meter-Gateway erfüllt Standards vergleichbar mit dem Online-Banking. Damit ist Deutschland Vorreiter in ganz Europa. Kein anderes Land hat strengere Regeln beim Smart Metering.

Datenschutz

Bei einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh werden von dem intelligenten Messsystem Messwerte in einer Auflösung von 15 Minuten einmal täglich an den Messstellenbetreiber gesendet. Der Messstellenbetreiber ist dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nach Maßgabe des MsbG zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.

Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine häufigere Messung und Übermittlung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet. Ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau wird durch Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme verbindlich gewährleistet.

Wen betrifft die gesetzliche Einbaupflicht?

Der Pflichteinbau für intelligente Messsysteme sollte bereits 2017 beginnen - da laut Gesetzgeber dafür allerdings Gateways von drei verschiedenen Herstellern mit einer Zertifizierung durch das BSI vorliegen mussten – hat sich der Einbau verzögert. Im Dezember 2019 wurde dann das dritte Gateway zertifiziert und das BSI konnte daraufhin ab 2020 den Start des Rollouts mit seiner Markterklärung offiziell anordnen.

„Intelligente Messsysteme“ müssen aber nur dort eingebaut werden, wo ihr Nutzen besonders hoch ist. Das ist dort der Fall, wo besonders viel Energie verbraucht und wo Energie produziert wird.

Smart Meter-Pflicht für Haushalte

Viele deutschen Haushalte haben einen Jahresverbrauch von deutlich weniger als 6.000 kWh und sind daher von der gesetzlichen Einbaupflicht nicht betroffen. In diesen Haushalten muss gesetzlich bis 2032 lediglich eine moderne Messeinrichtung – also ein einfacher digitaler Stromzähler ohne Gateway – eingebaut werden. Verbraucher, die mehr als 6.000 kWh pro Jahr verbrauchen, erhalten ein intelligentes Messsystem.

Alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh erhalten zukünftig intelligente Messsysteme. Die Einführung der Smart Meter erfolgt schrittweise:

  • Bis Ende 2025: Mindestens 20 % der betroffenen Verbraucher sollen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
  • Bis Ende 2028: Mindestens 50 % der betroffenen Verbraucher sollen ausgestattet sein.
  • Bis Ende 2030: Mindestens 95 % der betroffenen Verbraucher sollen ausgestattet sein.

Diese gestaffelte Einführung soll eine reibungslose Umstellung gewährleisten und den Netzbetreibern sowie Messstellenbetreibern ausreichend Zeit für die Implementierung bieten.

Ab Januar 2025 können alle Stromkunden eine individuelle Ausstattung mit Smart Metern verlangen, was insbesondere für solche Verbraucher und Erzeuger interessant sein könnte, die dem sog. Pflichtrollout nicht unterliegen (Verbraucher mit weniger als 6.000 kWh pro Jahr oder Solarstrom-Erzeuger mit weniger als sieben kWp installierter Leistung).

Smart Meter-Pflicht für PV-Anlagen, Wärmepumpen & Wallboxen

Photovoltaik-Anlagenbetreiber sind ab einer installierten Leistung von 7 kWp dazu verpflichtet, ein intelligentes Messsystem einzubauen (§ 29 Absatz 2 MsbG). Seit 2025 müssen Sie zudem eine Steuerbox installieren.

Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sind seit 2024 dazu verpflichtet ein Smart Meter einbauen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos, die nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) steuerbar sind. Für diese Einrichtungen ist ebenfalls der Einsatz eines intelligenten Messsystems erforderlich.

Was kostet ein Smart Meter?

Die Kosten für das intelligente Messsystem beinhalten den Einbau, den Betrieb und die Wartung sowie die Ablesung und Datenübertragung. Es gibt dafür gesetzliche Preisobergrenzen. Diese hat die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2025 erstmals seit 2016 angehoben. Der Grund für die Preissteigerungen: Inzwischen haben die Stromkonzerne deutlich höhere Kosten als bei der Planung des bundesweiten Smart-Meter-Rollouts vor einigen Jahren.

Smart Meter-Kosten für Stromverbraucher

Smart Meter-Kosten für Stromverbraucher nach § 30 MsbG ab 2025
Stromverbrauch pro Jahr Preisobergrenze (brutto)
> 6000 – 10.0000 kWh 40 Euro (bisher: 20 Euro)
> 20.000 – 50.000 kWh 50 Euro (unverändert)
> 20.000 – 50.000 kWh 110 Euro (bisher: 90 Euro)
> 50.000 – 100.000 kWh 140 Euro (bisher: 120 Euro)

Ab 2025 können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein "angemessenes, einmaliges Entgelt" verlangen.

Das Gesetz stellt im Hinblick auf die Höhe des Entgelts eine Vermutung auf, dass sie jedenfalls dann angemessen ist, solange ein Betrag in Höhe von 30 Euro nicht überschritten wird. Der Messstellenbetreiber kann bei tatsächlich höheren Kosten auch ein höheres (einmaliges) Entgelt verlangen, muss dieses allerdings gesondert begründen.

Nach Einbau gelten die allgemeinen, jährlichen Preisobergrenzen nach § 30 MsbG.

Je nach Vertragsgestaltung werden die Kosten für den Messstellenbetrieb entweder wie bisher auf der Stromabrechnung ausgewiesen oder über eine separate Rechnung des Messstellenbetreibers gestellt. Überprüfen Sie daher in jeder Rechnung sorgfältig, ob Ihnen die Kosten für den Zähler und die Ablesung für den gleichen Zeitraum nicht doppelt abgerechnet wurden.

Ihr Stromlieferant muss Sie über die Änderung im Stromvertrag informieren. Zudem haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sollte ein Umbau des Zählerkastens notwendig sein, tragen Sie als Hauseigentümer bzw. Vermieter die anfallenden Kosten.

Smart Meter-Kosten für Solaranlagen

Maximale Smart Meter-Preise für Photovoltaik-Anlagenbetreiber nach § 30 MsbG ab 2025
Gilt für Anlagen Netzbetreiber Anlagenbetreiber
2 - 15 kW (ab 7 kWp verpflichtend) 80 € 50 €
15 - 25 kW 80 € 110 €
25 - 100 kW 80 € 140 €
über 100 kW bis maximal 80 € verbleibender Teil
Steuerbox 50 € 50 €
optionale, vorzeitige Ausstattung ab 1.1.25 30 € 30 €
Zusatzleistungen - 30 €

Wie bekomme ich (früher) einen Smart Meter?

Ab Januar 2025 können alle Stromkunden auch eine individuelle Ausstattung mit Smart Metern verlangen, was insbesondere für solche Verbraucher und Erzeuger interessant sein könnte, die dem Pflichtrollout nicht unterliegen (Verbraucher mit weniger als 6.000 kWh pro Jahr oder Erzeuger mit weniger als sieben kW installierter Leistung). Der Messstellenbetreiber – meist ist dies der örtliche Netzbetreiber – muss zudem dem Wunsch auf individuellen Einbau grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nachkommen.

Der Wunsch, einen Smart Meter vorzeitig zu erhalten, bevor die Pflicht greift, ist schriftlich bei Ihrem Netzbetreiber unter Angabe des Kundennamens, der Kundennummer, der Anlagenadresse und optional der Zählpunktbezeichnung über E-Mail bzw. Kontaktformular zu übermitteln. Nach Prüfung der Voraussetzungen bekommen Sie eine entsprechende Rückmeldung. Schneller geht es meinstens über eine telefonische Auskunft.

Den für Ihre Region zuständigen Netzbetreiber können Sie Ihrer letzten Jahresrechnung entnehmen sowie der Kennzeichnung Ihres Strom- bzw. Gaszählers. Manchmal ist statt des Namens ein 13-stelliger Code vermerkt, die MaStR-Nummer. In diesem Fall kann der entsprechende Netzbetreiber über eine Suchfunktion Marktstammdatenregister ermittelt werden.

Wenn Sie keine Stromrechnung zur Hand haben, können Sie auch online nach dem Netzbetreiber für Ihre Region suchen, indem Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl in eine Suchmaschine eingeben und "Netzbetreiber" oder "Stromnetzbetreiber" hinzufügen.

Wenn der Aufwand für den Messstellenbetreiber bei einer individuellen Anfahrt höher ist, darf er ein einmaliges Zusatzentgelt von max. 100 Euro verlangen. Sofern die Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt verlangen – also über den gesetzlich festgelegten Werten – müssen sie nachweisen bzw. ihren Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen ist.

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