Letzte Aktualisierung: 18.11.2023

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BEG 2024 beschlossen: Förderung steigt um weitere 10% „Konjunktur-Booster“

Bei der Neugestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich laut Medienberichten der Haushaltsausschuss bereits auf neue Förderrichtlinien geeinigt. Neu ist ein sogenannter Konjunkturbooster von weiteren 10% der förderfähigen Kosten.

Wer saniert und die Heizung ersetzt, profitiert nächstes Jahr besonders von der neuen BEG. Denn mit dem Konjunkturbooster gibt’s weitere 10% Zuschuss zu Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder für die Heizungsoptimierung. Zudem können die förderfähigen Kosten für Gebäudehülle und Heizung kombiniert werden. (Foto: energie-experten.org)

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zuweisung aus dem Nachtragshaushalt 2021 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF), der unter anderem auch für die Förderung von Gebäudesanierungen genutzt werden sollte, als verfassungswidrig eingestuft hat, hat der Haushaltsausschuss laut Medienberichten die neuen Förderrichtlinien für klimafreundliche Heizungen (BEG EM), beschlossen.

Die grundlegende Systematik des Heizungsgesetzes bleibt dabei wie geplant: Ab 01.01.2024 bekommen alle Eigentümer für die Kosten einer neuen klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von 30 %. Dazu kommen unter bestimmten Bedingungen ein Geschwindigkeitsbonus von 25 % und einen Einkommensbonus von 30 %.

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Wasserstofffähige Gas-, Holz- und Pelletheizungen werden auch gefördert

Damit steigt der Satz der BEG-Förderung im Jahr 2024 auf bis zu 70 % und umfasst die folgenden Einzelförderungen von Heizungsanlagen:

  • 30 % Basisförderung für Wärmepumpen
  • 30 % Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 €
  • 25 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten, funktionierenden fossilen Heizung
  • 5 % Wärmepumpenbonus (Effizienzbonus) für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie z.B. R290 (Propan)

Wasserstofffähige Gasheizungen (H2-Ready-Gasheizungen) sollen nun auch gefördert werden. Die Förderung bezieht sich aber dann nur auf die Mehrkosten im Vergleich zu einer normalen Gasheizung.

Holz- und Pelletheizungen werden mit anderen erneuerbaren Wärmequellen gleichgestellt und erhalten weitgehend ähnliche Förderbedingungen. Die Ausrüstung von Holz- und Pelletheizungen mit einem Staubfilter wird zudem mit 2.500 Euro gefördert – die Nachrüstung mit 50 Prozent der Investitionskosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 25 Prozent wird für Holz- und Pelletheizungen nur gewährt in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung.

Tabelle: Überblick über die prozentualen Zuschüsse in der neuen BEG 2024
Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus Geschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus Konjunktur-Booster
Gebäudehülle 15% 5% - - - 10%
Anlagentechnik 15% 5% - - - 10%
solarthermische Anlagen 30% - - max. 25% 30% -
Biomasseheizungen 30% - - max. 25% 30% -
Wärmepumpen 30% - 5% max. 25% 30% -
Brennstoffzellenheizung 30% - - max. 25% 30% -
Wasserstofffähige Heizung (Inv.-Mehrausgaben) 30% - - max. 25% 30% -
Innovative Heizungstechnik 30% - - max. 25% 30% -
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30% - - max. 25% 30% -
Gebäudenezuanschluss 30% - - max. 25% 30% -
Wärmenetzanschluss 30% - - max. 25% 30% -
Heizungsoptimierung zur Eff.-Verbesserung 15% 5% - - - 10%
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50% - - - - -

Die förderfähigen Investitionskosten (Anschaffungskosten einschließlich der Kosten für Montage- und Inbetriebnahme) für eine Wohneinheit sinken aber von 60.000 € auf 30.000 € im Jahr 2024, auf 15.000 € für die 2.-7 und 8.000 € für jede weitere. Dies führt zu einer Verringerung des maximalen Zuschusses für z. B. eine neue Wärmepumpe von 24.000 € auf 21.000 €.

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10% „Konjunktur-Booster“ gilt nicht für den Heizungstausch

Neu ist jetzt der sogenannte Konjunkturbooster in Höhe von 10% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung zur Effizienz-Verbesserung bis zur Ausschöpfung eines begrenzten Budgets. Der „Konjunktur-Booster“ gilt damit nur für Sanierungsmaßnahmen, nicht aber für den Heizungstausch.

Für die Dämmung der Gebäudehülle oder einen Fenstertausch gibt es dann bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans einen Zuschuss von 30% statt bisher 15%. Aber das Budget für diesen Booster ist knapp: Laut Entwurf liegen dafür drei Milliarden Euro zur Verfügung, wovon zwei Milliarden für selbstnutzende Eigentümer gelten sollen. Sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, entfällt der Booster.

Förderfähige Kosten für Gebäudehülle und Heizung können kombiniert werden

Bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans erhöhen sich zudem die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit (30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan). Und das zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch.

Die Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen und die Zuschussförderung für den Heizungsaustausch können künftig also kombiniert werden. Somit gilt eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme gemeinsam durchgeführt werden.

Die hier vorgestellte Neugestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) versteht sich aber vorbehaltlich der für kommende Woche angesetzten abschließenden Haushaltsberatungen.

Hinweis: Von der Finanzierungslücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts resultiert, das die Umwidmung von 60 Mrd. Euro Corona-Hilfen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärte, sollte die BEG 2024 aber nicht betroffen sein. Denn von der gerade verhängten Haushaltssperre wurden Gelder für "erneuerbare Energien im Gebäudebereich" explizit ausgenommen.

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