EPBD-Einigung: EU beschließt abgespeckte Sanierungspflicht
Gestern Abend haben die Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission eine Einigung zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erzielt. Dem provisorischen Deal der Verhandlungsführenden müssen nun noch die EU-Institutionen förmlich zustimmen. Die Abstimmung im Plenum über die Trilog-Vereinbarung ist für das Frühjahr geplant.
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Neue Regelungen der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Mindestenergie-Effizienzstandards (MEPS)
Mitgliedstaaten können MEPS zur Reduzierung des durchschnittlichen Energieverbrauchs des nationalen Wohngebäudebestands anwenden, neben anderen Maßnahmen, wie etwa finanzielle Unterstützung und/oder die Bereitstellung von Beratungsdiensten. MEPS muss für Gebäude im Nichtwohnbereich gelten, beispielsweise Bürogebäude oder Krankenhäuser. Sie können im Rahmen einer Sanierung mehrerer Gebäude (z. B. Anschluss an ein effizientes Fernwärmesystem) oder einzelner Gebäude eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten können Kriterien festlegen, um Gebäude von der Anwendung von MEPS auszunehmen, deren Renovierung nicht kosteneffektiv ist. Sanierungsmaßnahmen müssen bei den Gebäuden beginnen, die am meisten Energie verschwenden, den sogenannten „Gebäuden mit der schlechtesten Leistung“. Dies ist der kostengünstigste Ansatz mit dem größten Potenzial zur Reduzierung von Energiekosten und Emissionen.
Nichtwohngebäude
Mindestens 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Leistung in den Mitgliedstaaten sollen bis 2030 renoviert werden und 26 % bis 2033.
Wohngebäude
Es gilt ein durchschnittliches Energieeinsparungsziel für den Sektor, das den Energieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % senkt. Alle seit 2020 durchgeführten Renovierungsmaßnahmen werden auf dieses Ziel angerechnet, und eine zusätzliche Klausel zielt darauf ab, frühzeitige Bemühungen aufzuwerten. Dieser Kompromiss stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten die Flexibilität haben, den Wohngebäudebestand in Richtung Klimaneutralität zu bringen.
Flexibilität für die Mitgliedstaaten
Die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat verfügt über eingebaute Flexibilität und ist so konzipiert, dass sie sich gut an unterschiedliche nationale Kontexte anpassen lässt, einschließlich unterschiedlicher Herausforderungen im Gebäudebestand und in den wirtschaftlichen Umständen. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Anforderungen anwenden:
- für historische Gebäude,
- landwirtschaftliche Gebäude,
- Gebäude für militärische Zwecke
- Gebäude die nur vorübergehend genutzt werden.
Alle vor 2020 ergriffenen Renovierungsmaßnahmen können auf die Ziele angerechnet werden, wodurch Mitgliedstaaten belohnt werden, die frühzeitig Maßnahmen ergriffen haben.
Gelder für Renovierungen bereitstellen
In der Vereinbarung ist ein klarer politischer Rahmen für die Verwendung von Geldern für Renovierungszwecke festgelegt. Auf EU-Ebene können die Mitgliedstaaten eine Reihe von Finanzierungsquellen zur Unterstützung von Renovierungen nutzen, darunter Kohäsionsfonds, die Aufbau- und Resilienzfazilität und den Klimasozialfonds. Finanzielle Unterstützung ist vorhanden und es müssen noch zusätzliche Gelder auf nationaler und europäischer Ebene bereitgestellt werden.
Schutzmaßnahmen, auch für Mieter
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung sollten gefährdete Haushalte und Mieter durch Renovierung vor zu hohen Preiserhöhungen und Räumungen geschützt werden. In einigen Ländern wurde mit Erfolg eine Mietpreiserleichterung eingeführt. Die Mitgliedstaaten können ihre eigenen Mittel wählen, um diese Ziele zu erreichen.
Erhebliche Emissionsreduktionen erwartet
Die EPBD ist eine wichtiger Teil der Dekarbonisierungsstrategie der EU und zeigt einen klaren Weg auf, um 36 % der durch Gebäude verursachten CO2-Emissionen in der EU zu reduzieren.
Förderung grüner Arbeitsplätze
Es wird erwartet, dass durch die Umsetzung der Gebäuderichtlinie tausende lokale grüner Arbeitsplätze in der Bau-, Renovierungs- und erneuerbaren Industrie entstehen und so KMUs und die Wirtschaft insgesamt gestärkt werden. Die Arbeitsplätze von Installateuren, Bauarbeitern oder Zertifizierern können nicht in Länder außerhalb der EU verlagert werden. Die Schaffung klarer Wege für die jeweiligen Branchen wird es ihnen ermöglichen, Personal einzustellen und auszubilden, was die Renovierungswelle in Gang setzt und so die Wirtschaft ankurbelt.
Verbot fossiler Heizkessel bis 2040
Außerdem gab es eine Einigung darauf, dass Heizen mit fossilen Brennstoffen nur noch bis 2040 erlaubt sein soll; eine Förderung dieser Heizungen soll nur noch bis 2025 möglich sein. Das in der EPBD vorgesehene Ende der Förderung rein fossiler Heizungen ab 2025 hat Deutschland bereits in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt. Als Phase-out für fossile Energieträger beim Heizen und Kühlen wird in der EPBD 2040 vorgeschlagen.
Zudem soll zukünftig im Neubau grundsätzlich eine solare Dachnutzung mitgedacht werden. Außerdem sollen die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur Gebäude weiter in das Energiesystem integriert werden. Dabei sollen auch bidirektionale Systeme nun in der Richtlinie abgebildet werden.
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Lob und Kritik an den neuen Regelungen zur Sanierungspflicht
Bundesregierung muss nun mehr für die Renovierung des Gebäudebestands tun
„Die Bundesregierung wird dazu verpflichtet, mehr für die Renovierung des Gebäudebestands zu tun und die Last liegt nicht bei den Eigentümern. Wer im eigenen schlecht gedämmten Haus wohnt, ist meistens nicht reich. Ihnen muss die Regierung nun unter die Arme greifen und die Häuser sanieren. Die Gas- und Ölpreise entziehen den Menschen den Boden unter den Füßen, die Bundesregierung ist nun verpflichtet dagegen etwas zu unternehmen“, erklärte Michael Bloss, Klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU Parlament, zum Verhandlungsergebnis.
Kein „verengter“ Blick auf die Sanierung von Einzelgebäuden
„Es ist ein sehr positives Signal, dass die EU die ursprünglich vorgesehenen Mindestenergieeffizienzstandards relativiert und damit umsetzbarer macht. Statt eines verengten Blicks auf die Sanierung von Einzelgebäuden, was zu hohen Kosten führt, sollen Quartiersansätze ermöglicht werden. Sollte die Kommission allerdings an ihrer Definition von Nullemissionsgebäuden mit einem hohen Effizienzstandard wie EH 55 festhalten statt den Einsatz erneuerbarer Energie mit ‚Niedertemperaturfähigkeit‘ zu ermöglichen, dann verursacht das massive Mehrkosten im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
EU-Mitgliedstaaten können so weitermachen wie bisher
„Mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Europa entstehen durch den Gebäudesektor - das ist meilenweit entfernt von Klimaneutralität. Daran wird auch die nun getroffene Einigung nicht viel ändern. Die ambitionierten Ziele vom Verhandlungsbeginn wurden – auch durch die Intervention Deutschlands – jetzt weichgespült. Statt auf individueller Gebäudeebene Mindesteffizienz-Standards (MEPS) festzulegen und sich zunächst auf die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz zu konzentrieren, können die EU-Mitgliedstaaten so weitermachen wie bisher. Das ist weder gut für das Klima noch sozial gerecht: Gerade in schlecht sanierten Gebäuden leben oft Menschen mit niedrigem Einkommen, die so auch noch mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben. Für ein sozial gerechtes Erreichen der Klimaziele muss die nationale Umsetzung der Richtlinie deshalb deutlich über den jetzigen Beschluss hinausgehen“, kritisierte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Gebäuderichtlinie nur Grundlage für weitere, dringend notwendige Fortschritte
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) wertet den provisorischen Deal der EU-Institutionen zur EU-Gebäuderichtlinie als einen wichtigen, wenngleich unzureichenden Schritt in die richtige Richtung. Kern der Einigung ist die Einführung von Effizienzzielen für die nationalen Wohngebäudebestände insgesamt sowie von Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude. Das Ambitionsniveau bliebe jedoch weit hinter dem zurück, was zur Erreichung der Klimaziele notwendig wäre. Eine ausführliche Bewertung der Einigung ist erst möglich, wenn alle Details der Einigung vorliegen. Dem provisorischen Deal der Verhandlungsführenden müssen nun noch die EU-Institutionen förmlich zustimmen. Laut DENEFF könne die Gebäuderichtlinie nur als Grundlage für weitere, dringend notwendige Fortschritte dienen.