Letzte Aktualisierung: 05.02.2024

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Erneuerbare-Energien-Kennzahl soll Netzentgelte fairer verteilen

Die Stromverteilnetzentgelte in Deutschland unterliegen großen regionalen Unterschieden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) schlägt daher in einem Eckpunktepapier vor, die Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energieanlagen fairer zu verteilen. Das zentrale Element, um Netzbetreiber zu identifizieren, die besonders von hohen EE-Integrationskosten betroffen sind, bildet eine neue Erneuerbaren-Energie-Kennzahl – die EKZ.

Die wegen des Netzausbaus anfallenden Kosten sollen zukünftig gerechter auf alle Stromkunden verteilt werden. Besonders belastete Netzbetreiber sollen dann anhand einer sogenannten Erneuerbaren-Energien-Kennzahl (EKZ) ermittelt und die Mehrkosten sollen über die StromNEV-Umlage erhoben werden. (Grafik: energie-experten.org - KI generiert)

Netzentgelte variieren teils regional um 10 Cents pro kWh

In Regionen mit vielen Windkraft- und Solaranlagen müssen Bürger bis dato höhere Netzentgelte zahlen als Bürger in Regionen, in denen der Ausbau nicht soweit vorangeschritten ist. Ursächlich sind die Kosten, die entstehen, um die Verteilnetze vor Ort für den Ab- und Weitertransport des unterhalb der Höchstspannungsebene erzeugten Stroms auszubauen.

Der mengengewichtete Mittelwert des Nettonetzentgeltes für Haushaltskunden in Brandenburg im Jahr 2023 betrug 12,45 ct/kWh, wohingegen der Mittelwert in Bayern lediglich 7,82 ct/kWh betrug. Aber auch innerhalb von Bundesländern bestehen große Unterschiede. In Bayern beispielweise beträgt das Minimum 4,77 ct/kWh. Das Maximum jedoch 14,42 ct/kWh.

Das ist ungerecht, da die günstigeren Strompreise durch eben einen stetig steigenden Anteil Erneuerbare Energien (EE) allen Netzkund:innen zugute kommt.

Um die Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fairer zu verteilen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Eckpunktepapier „Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ veröffentlicht.

Darin schlägt sie vor, die Netzbetreiber und in Folge auch private Haushalte und andere Endverbraucher:innen, welche von besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, zu entlasten und die Mehrkosten bundesweit zu verteilen.

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EKZ soll Mehrbelastung der Netzbetreiber kenntlich machen

Dafür sollen anhand einer Erneuerbaren-Energie-Kennzahl Netzbetreiber identifiziert werden, die besonders von hohen EE-Integrationskosten betroffen sind. Die Erneuerbaren-Energien-Kennzahl (EKZ) bildet somit das zentrale Instrument zur Ermittlung der Mehrbelastung der Netzbetreiber und soll der zur Wälzung berechtigende Indikator für eine hohe Belastung eines Verteilnetzes mit EE-Integrationskosten darstellen.

Die Ermittlung erfolgt je Netzebene über die Differenz der installierten Erneuerbaren-Erzeugungsleistung (Summenleistung) der Ebene und der Redispatch-Mengen im Verhältnis zur zeitgleichen Jahreshöchstlast (JHL) der Ebene. Durch die EKZ lässt sich also relativ einfach darstellen, ob die Erzeugung durch EE-Anlagen in bestimmten Zeiten die im Netz vorhandene Last und somit die Netzkapazität der Ebene übersteigt.

\(EKZ = \frac{Installierte EE-Leistung} {Zeitgleiche Jahreshöchstlast}\)

Um zu entscheiden, welche Netzbetreiber im Sinne der Vorschrift als besonders belastet gelten können, legt die BNetzA einen Schwellenwert fest. Laut Eckpunktepapier fallen signifikante Mehrkosten durch die Integration von EE-Anlagen an, sobald die maximale Rückspeiseleistung die Jahreshöchstlast überschreitet. Dies führt dazu, dass, sobald ein Netzbetreiber in einer Netz- oder Umspannebene eine EKZ größer als zwei besitzt, eine Berechtigung besteht, Mehrkosten zu wälzen.

Die Mehrbelastung durch die EE-bedingten Mehrkosten dieser Netzbetreiber soll anschließend bundesweit auf die Summe aller Netznutzer:innen verteilt werden. Dafür plant die BNetzA die §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)-Umlage zu nutzen, die aktuell genutzt wird, um entgangene Erlöse aus der Gewährung individueller Netzentgelten für bestimmte Unternehmen auf alle Netznutzer:innen zu verteilen. Nach einer ersten Abschätzung würde die StromNEV-Umlage um 0,605 ct/kWh steigen.

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Verbände begrüßen das EKZ-Modell der BNetzA

Verbände begrüßen die Pläne der Bundesnetzagentur. Die Vebraucherzentrale hält die geringfügige Mehrbelastung anderer Verbraucher:innen angesichts der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Energiewende für gerechtfertigt.

Der vzbv fordert in seiner Stellungnahme zudem die BNetzA auf, zusätzlich zu prüfen, wie über den aktuellen Vorschlag einer Teilangleichung der Verteilnetzentgelte hinaus eine komplette Angleichung der Netzentgelte auf der jeweiligen Spannungsebene umgesetzt werden kann.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt den Vorschlag grundsätzlich, sieht aber noch weiteren Diskussionsbedarf. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: “Mit der Netzentgeltreform würde ein echter Mehrwert für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung geschaffen. Gegenüber einer Splittung der Strompreiszonen ist das auch energiewirtschaftlich sinnvoll.”

Der BEE empfiehlt in einer Stellungnahme zudem, die zur Berechnung herangezogenen Faktoren turnusmäßig zu aktualisieren, um die Dynamik der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sachgerecht abbilden zu können.

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