Letzte Aktualisierung: 04.12.2023

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Netzentgelte: Haushalte in Windkraft-Regionen sollen 120 Euro pro Jahr sparen

Wenn in einem Bundesland viele Windräder aufgestellt oder Solarparks gebaut wurden, dann sind auch die Netzausbau-Kosten und auch die Netzentgelte besonders hoch. Die Bundesnetzagentur will jetzt die Mehrkosten bundesweit verteilen. Ein durchschnittlicher Haushalt in Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt spart dadurch bis zu 120 Euro im Jahr. Dieser Entlastung stehen zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher von 0,24 ct/kWh gegenüber. Die Neuregelung soll frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

In Regionen, die deutlich mehr erneuerbaren Strom erzeugen als sie verbrauchen, entstehen für den Umbau der Netze erhebliche Kosten. Gleichzeitig versorgt der Strom nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland. Die Netzentgelte in diesen Regionen will die Bundesnetzagentur nun gerechter verteilen. (Foto: energie-experten.org)

Viele Stromverteilernetze werden für die Aufnahme und den Weitertransport des regional erzeugten erneuerbaren Stroms ausgebaut und digitalisiert. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Alle Netzkosten werden nach § 15 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von den Netzbetreibern über Netzentgelte refinanziert. Die jährlichen Netzentgelte richten sich gemäß § 17 StromNEV nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie.

Die Kosten treten bundesweit aber in unterschiedlichem Maße auf. In Regionen, die deutlich mehr Strom erzeugen als sie verbrauchen, entstehen für den Umbau der Stromnetze erhebliche (Zusatz-)Kosten. Grund dafür ist, dass Windenergie vorwiegend im Norden und großflächige Freiflächen-Photovoltaik in überwiegend ländlichen Regionen entstehen.

Somit werden auch die Kosten über die Netzentgelte in den jeweiligen Netzregionen getragen. Gleichzeitig versorgt der Strom aber nicht nur die Region, sondern wird in ganz Deutschland verbraucht.

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In weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte – als Bestandteil der Stromkosten – daher merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

Diese ungleiche Entwicklung hat sich über die Jahre verschärft. Die Netzentgelte in diesen Regionen, die die Energiewende voranbringen und ihre Flächen zur Verfügung stellen, sollen deshalb sinken.

Die Bundesnetzagentur, der mit der Novelle des Energiewirtschaftsrechts im November 2023 übertragen wurde, derartige Entscheidungen zu den Netzkosten zu treffen, hat dazu jetzt ein Eckpunktepapier zur gerechteren Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Stromnetzen mit viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen.

Netzbetreiber mit besonderen hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung sollen somit entlastet werden, indem die sog. Mehrkosten aus der Integration von erneuerbarer Energien bundesweit verteilt werden.

Nachdem am 01.12.2023 vorgestellten Eckpunktepapier beabsichtigt die Bundesnetzagentur eine neue 3-stufige Methodik zur Ermittlung und gerechteren Verteilung dieser Mehrkosten einzuführen:

  • Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl vor, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet.
  • Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden.
  • Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung.
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Aktuell wären somit 17 Netzbetreiber berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Ihre Netzentgelte würden dann um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) in den betroffenen Netzgebieten spart dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Die Entlastung beträgt bezogen auf 2023 brutto rund 608 Mio. Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in:

  • Brandenburg (217 Mio. Euro)
  • Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro)
  • Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro)
  • Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro)
  • Bayern (40 Mio. Euro)
  • Niedersachsen (26 Mio. Euro)

Geringere Entlastungen ergeben sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich kein Wälzungsbetrag.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV zu nutzen. Die Umlage ist ein etablierter Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern.

Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr.

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