KTF-Kürzung: Verdoppelung der Netzentgelte lässt Strompreise steigen
Die mit Spannung erwartete Einigung der Ampel zur Finanzierung des Milliardenlochs des Klima- und Transformationsfonds wird aller Voraussicht nach die Strompreise im kommenden Jahr 2024 spürbar verteuern. Aufgrund des wegfallenden Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds müssen die vorläufigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber für 2024 um 3,31 Cent pro kWh angepasst werden.
Die finalen Übertragungsnetzentgelte werden im Jahr 2024 im Mittel 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen. Im laufenden Jahr lagen sie aufgrund des für 2023 vom Bund gewährten Zuschusses bei 3,12 Cent/kWh. Ausschlaggebend für die Höhe der Netzentgelte sind die weiterhin hohen Kosten für Systemdienstleistungen als Folge der Preissteigerungen auf den Energiemärkten, begründete die Übertragungsbetzbetreiber (ÜNB) Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW ihre Preiserhöhung.
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Ampel streicht Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten
Die ÜNB hatten in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 05.10.2023 mittgeteilt, dass die Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2024 erneut über dem Niveau des Jahres 2022 liegen werden. Diese Kosten sollten zunächst durch einen milliardenschweren Zuschuss zu den Entgelten für das Stromnetz abgefedert werden, der erst am 09. November 2023 mit dem Strompreispaket beschlossen wurde.
Heute hat die Bundesregierung jedoch angekündigt, im Zuge der neuen Haushaltsaufstellung die ursprünglich geplanten Zuschüsse von bis zu 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten zu streichen. Infolge der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds müssen die ÜNB nun die Netzentgelte für 2024 entsprechend anpassen.
„Es ist verständlich, dass aufgrund der neuen Haushaltslage im Bund Einsparungen geschehen müssen. Die getroffene Entscheidung bedeutet jedoch, dass die Strompreise ab dem 01. Januar 2024 trotz der derzeit gesunkenen Strompreise wieder leicht ansteigen werden. Diese Entwicklungen verstärken die soziale und wirtschaftliche Schieflage, denn wir müssen mit Kostensteigerung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen rechnen“, kritisiert Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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Haushalte müssen 2024 mit Mehrkosten von rund 170 Euro rechnen
Der BDEW befürchtet, dass allein der Wegfall des ÜNB-Zuschusses einen Dominoeffekt bei den Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft auslösen wird: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen ist dies nicht mehr zum 1. Januar 2024 möglich, müsste aber schnellstmöglich nachgeholt werden.
Aufgrund des Wegfalls der den deutschen Strom-Übertragungsnetzbetreibern ursprünglich zugesagten staatlichen Zuschüsse für deren Netzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro hat EWE Netz bereits aengekündigt, seine Netzentgelte für 2024 kurzfristig neu zu kalkulieren, sobald der vorgelagerte Netzbetreiber - im Falle von EWE Netz ist das Avacon Netz - sein Netzentgelte neu berechnet und veröffentlicht hat.
„Die 5,5 Milliarden Euro müssen jetzt Stromkund*innen und Versorger schultern. Das wird bei Haushalten 2024 zu Mehrkosten von rund 170 Euro führen. Besonders absurd ist: Viele Versorger haben ihren Kund*innen im Vertrauen auf die Zusage der Regierung Preisgarantien auf die Netzentgelte gegeben und die Energiepreise deutlich reduziert. Die Bundesregierung verspielt viel Vertrauen und ist mittlerweile kein verlässlicher Partner mehr. Gerade der Energiemarkt braucht eine klare Gesetzgebung und Planungssicherheit“, sagte Constantin Eis, CEO von LichtBlick.
Erschwerend käme hinzu, dass Millionen von Stromkund*innen in den letzten Wochen über ihre neuen Strompreise informiert worden sind. Basis dafür waren die geringeren Netzkosten. Eine kurzfristige Preisanpassung ist für diese Kund*innen aufgrund gesetzlicher Vorlauffristen nicht mehr möglich.