Letzte Aktualisierung: 08.12.2023

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Heizungsförderung 2024 auf der Kippe: „Vorläufige Haushaltsführung“ gefährdet Wärmepumpen-Zuschuss

Die Ampel-Koalition hat sich nach übereinstimmenden Medienberichten mit Berufung auf SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Mast nicht rechtzeitig auf einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 einigen können. Damit startet der Bund in der so genannten „vorläufigen Haushaltsführung“ in das kommende Jahr. Die Finanzierung der für das Heizungsgesetz wichtigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht damit ab Anfang 2024 auf der Kippe.

Der Bundeshaushalt für 2024 wird bis Jahresende nicht mehr beschlossen. Alle regulären Ausgaben des Bundes laufen weiter - nur neue Aufgaben dürfen nicht hinzukommen. Zur Fortführung der BEG, die auch den Heizungstausch durch eine Wärmepumpe bezuschusst, bedarf es daher eines Regierungsentwurfs für 2024. (Foto: energie-experten.org)

BEG-Förderung bis Ende 2023 gesichert

Die Ampelspitzen ringen derzeit darum, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Bundeshaushalt gestopft werden kann. Es entstand unter anderem durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Am Donnerstag wurde nun bekannt, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet werden wird. Dies ging zuerst aus einer SMS der parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, an die SPD-Bundestagsfraktion hervor.

Die daraus resultierende „vorläufige Haushaltsführung“ stellt damit auch die Finanzierung der für das Heizungsgesetz wichtigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) infrage. Denn bislang galt diese laut Bundesregierung nur bis Ende 2023 als sicher. So heißt es auf energiewechsel.de, einer im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von Scholz & Friends betriebenen Info-Seite:

„Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. [...] Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.“

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Fortführung von Förderprogrammen in der vorläufigen Haushaltsführung möglich

Der Bundesverband Wärmepumpe fordert daher von den Ampel-Koalitionären, die Finanzierung der BEG-Förderung auch über den Jahreswechsel hinaus sicherzustellen, bis ein ordentlicher Haushalt verabschiedet ist:

„Seit Monaten fordern wir von Bundesregierung und Bundestag Klarheit zu den Rahmenbedingungen bei der neuen BEG-Förderung, die ein wichtiger Eckpfeiler für den Klimaschutz in Deutschland ist. Zudem flankiert die neue Förderung die zum Januar in Kraft tretende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dass sich die Planungssicherheit für den angeschlagenen Markt und die ohnehin stark verunsicherten Verbraucher nun noch einmal verschiebt, ist nicht nachzuvollziehen“ kommentiert Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V.

Er fordert von der Bundesregierung, jetzt schnell Klarheit zu schaffen, wie es weitergehen soll. Die Fortführung von Förderprogrammen in der vorläufigen Haushaltsführung sei zuletzt Anfang 2022 praktiziert worden und daher auch jetzt umsetzbar. Anders als nach Wahljahren fehle aber bislang noch ein Regierungsentwurf für den Haushalt des Folgejahres und damit eine sichere Grundlage für das weitere Vorgehen. Diese müsse so schnell wie möglich noch in diesem Jahr geschaffen werden.

Viele haben Wärmepupen-Aufträge auf 2024 verschoben

Der Markt habe sich zudem auf neue Förderbedingungen eingestellt, die Politik habe eine überarbeitete BEG-Richtlinie längst kommuniziert und zuletzt auch durch den Haushaltsausschuss im Bundestag beschlossen:

„Seit Monaten werden zu vorliegenden Angeboten wesentlich weniger Aufträge erteilt, vor allem weil Hausbesitzer auf das neue Förderregime warten. Die Bundesregierung sollte jetzt den Weg frei machen und im vorläufigen Regierungsentwurf die Mittel für die BEG fest vorsehen. Die neue Richtlinie muss so wie vom Bundestag verabschiedet noch vor dem Jahreswechsel im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, damit aus den sich stapelnden Angeboten Aufträge werden und die Wärmewende endlich wieder an Fahrt gewinnt!“

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Erreichung der Klimaziele braucht stabilen Rahmen

Auch bei den übrigen Förderprogrammen und bei den Entlastungen der Verbraucher durch z. B. die Bezuschussung von Übertragungsnetz-Entgelten sollte schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden:

„Egal ob beim Strompreis, bei den Förderprogrammen für effiziente Wärmenetze oder auch bei der Förderung der kommunalen Wärmeplanung über die Nationale Klimaschutzinitiative: Die Politik muss gerade jetzt signalisieren, dass sie die Klimaziele nicht aufgibt und an einem stabilen Rahmen für die Wärmewende festhält – ansonsten riskiert sie den offenen Verfassungsbruch!“, so Sabel mit Verweis auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin richterlich bestätigt, dass die Sektorenziele im Gebäudebereich auch für das aktuelle Jahr verfehlt werden und der Bundesregierung auferlegt, mit einem entsprechenden Sofortprogramm gegenzusteuern.

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