Neuer Solar-Kredit: Hessen fördert Solaranlagen mit bis zu 50.000 Euro "PV-Anlagen-Darlehen"
„Wir wollen erreichen, dass alle Hess*innen von selbst erzeugtem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können. Das heute vorgestellte Förderprogramm des Landes vergibt deshalb Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro mit einem bezuschussten, besonders attraktiven Zinssatz an selbstnutzende Hausbesitzer*innen“, begrüßte Kaya Kinkel, Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion für Energie, die neue hessische Landesförderung von Solaranlagen.
Kondition | Zinssatz |
---|---|
Zinssatz Endkreditnehmender | 4,75% pro Jahr nominal |
Zinszuschuss des Landes Hessen | 1,00% p.a. |
verbilligter Zinssatz | 3,75% pro Jahr nominal |
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Bis zu 50.000 Euro Solaranlagen-Kredit einfach online beantragen
Das am Mittwoch gestartete Förder-Programm gewährt Darlehen bis zu 50.000 Euro mit einem Zinszuschuss, der sie gegenüber den aktuellen Kapitalmarktkonditionen um einen vollen Prozentpunkt günstiger macht, wie Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir mitteilte. „Eine eigene PV-Anlage senkt die Energiekosten und rentiert sich mittelfristig. Mit unserem Förderprogramm helfen wir Privathaushalten, diese sinnvolle Investition zu finanzieren“, sagte der Minister.
- Gefördert werden Kauf und Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW sowie – falls gewollt - eines damit verbundenen Solarstromspeichers und der erforderlichen Steuer- und Regeltechnik.
- Die Darlehen können einfach online beantragt werden und laufen über zehn Jahre. Der Zinssatz ist festgeschrieben, das erste Jahr ist tilgungsfrei.
- Die Gewährung des Darlehens ist auf eine Höhe von 90 % der Gesamtinvestitionskosten begrenzt. Es sind mindestens 10 % liquides Eigenkapital nachzuweisen und einzubringen.
- Darüber hinaus muss die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Photovoltaikanlagen sind entsprechend des Strombedarfs der jeweiligen Betreiber dimensioniert. Die Betreiber speisen lediglich eine begrenzte Menge nicht selbst genutzten Stroms in das Netz, z.B. im Fall von Produktionsspitzen.
- Die Maßnahme muss ordnungsgemäß von einem Fachbetrieb abgenommen werden.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen selbstgenutzter Wohnimmobilien in Hessen. Gesellschaften (auch GbRs) sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Anträge für einen Solarkredit sind bei der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu stellen. Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
„Mit dem neuen Programm greifen wir nicht nur Privatpersonen bei dieser zukunftsweisenden Investition unter die Arme“, sagte Gottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsleitung. „Wir stärken damit auch den Wirtschaftsstandort Hessen durch die Entstehung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze in der Solarbranche, sowohl in der Entwicklung, Produktion als auch im Installations- und Wartungsbereich.“
Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für bis zu 3 m2 große Solarmodule entfällt
Hessen erleichtert zudem die Planung und Montage von Photovoltaik-Anlagen: Solarmodule bis zu einer Größe von drei Quadratmetern bedürfen ab sofort keines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises mehr. Hessen ist damit das erste Bundesland, das den entsprechenden Vorschlag des Deutschen Instituts für Bautechnik übernimmt.
Die Anpassung des technischen Regelwerkes ist auch in anderen Bundesländern geplant. Bislang verlief die sogenannte Bagatellgrenze bei einer Modulgröße von zwei Quadratmetern. Inzwischen kommen jedoch – insbesondere für Freiflächenanlagen – vermehrt größere Abmessungen in den Handel.
„Wir passen die Rechtslage der Entwicklung des Markts an“, erläuterte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Wir erleben gerade einen Boom der Solarenergie, den wir außerordentlich begrüßen und nach Kräften unterstützen wollen.“