Solarförderung 442: KfW lässt weitere bidirektionale Wallboxen zu
Das Programm "Solarstrom für Elektroautos" war schnell vergriffen. Kein Wunder, wer möchte nicht auch einen Zuschuss von rund 10.000 Euro zu einer Solaranlage bekommen. Viele, die nicht zum Zug gekommen sind, hoffen nun auf die „nächste Runde“, die vermutlich zu Angang 2024 starten soll. Dann kann man wieder „im Windhundrennen“ á la „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ sein Glück versuchen, aus dem 200.000.000 Euro Topf eine Solarförderung der KfW zu erhalten.
Wer dann den maximalen Zuschuss erhalten will, muss eine sogenannte „bidirektionale“ Wallbox einsetzen. Dann nämlich gibt es einen Innovationsbonus in Höhe von 600 Euro dazu. Eine bidirektionale Ladestation ist eine Ladestation, die technisch in der Lage ist, auch das Entladen von Energie aus der Batterie des Elektroautos zum Verbrauch im Stromnetz des Gebäudes (Vehicle-to-Home) zu ermöglichen. Ein bidirektional be- und entladbares Elektroauto wird hingegen nicht in den Förderbedingungen vorausgesetzt.
Das Problem: Zum Start des KfW-Förderprogramms 442 war lediglich eine einzige bidirektionale Wallbox förderfähig. Das hat sich nun allerdings geändert, sodass man nun in der nächsten Runde einfacher eine maximale Förderung beantragen kann.
Hersteller | Modell |
---|---|
Ambibox | ambiCHARGE 11kW DC-Wallbox |
Eaton | Green Motion DC 22 |
Sigenergy | Sigen EV DC Charging Modul |
Wallbox Chargers | Quasar 2 |
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Dabei sollte man jedoch aufpassen, welche „Wallbox“ man wählt, denn beim der von der KfW als zum Start des Programms bislang einzigen förderfähigen, bidirektionalen Wallbox Sigen EV DC Charging Modul handelt es sich genau genommen um keine einzelne Wallbox, sondern um ein Zusatzmodul zum SigenStor. Der SigenStor ist eine Kombination aus Hybrid-Wechselrichter und einem oder mehreren Batteriemodulen, die mit dem EV DC Charging Modul ergänzt werden kann.
Alternativ zum Hybrid-Wechslerichter kann auch ein AC-gekoppelter Batterie-Wechselrichter, der Sigen Storage Controller, verwendet werden. Den SigenStor kann man auf dem Boden oder bei entsprechender Tragfähigkeit an der Wand montieren und muss in der Nähe des PKW-Stellplatzes aufgestellt werden, wenn man die EV DC Charging Option nutzen will.

Ein „Upgrade“ des bestehenden Förderantrags um eine bidirektionale Wallbox ist in den 442-Förderbedingungen nicht genau geregelt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass man nachträglich nicht mehr den Innovationsbonus bekommt, wenn man sich für eine bidirektionale Wallbox entscheidet. Denn auch, wenn man leistungsfähigere PV-Komponenten installiert, verändert sich der in der KfW-Zuschusszusage genannte maximale Gesamtzuschuss nicht.
Achtung: Wer sich allerdings nachträglich für eine kleinere Anlage entscheidet, weil zum Beispiel doch nicht so viele Module aufs Dach passen, muss entsprechend mit Abschlägen rechnen. Wer dann nicht mehr die Mindestanforderungen an die Leistung der einzelnen Komponenten erfüllt
- 5 kW Spitzenleistung Photovoltaikanlage
- 5 kWh Stromspeicher-Kapazität
- 11 kW Ladeleistung der Wallbox
der muss damit rechnen, keinen Zuschuss zu erhalten. Entscheidend sind immer die Rechnungen, die nach Einbau bei der KfW eingereicht werden. Es könnte daher durchaus sein, dass einige Förderzusagen verfallen werden. Da man 2 Jahre Zeit hat, um seine Nachweise einzureichen, dürfte dies aber keine Auswirkungen auf den Fördertopf der KfW-Solarförderung 2024 haben.