Letzte Aktualisierung: 23.09.2023

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KfW Solar-Zuschuss 442: „Kleingedrucktes“ unbedingt VOR Antragstellung lesen!

Ab heute Vormittag - Dienstag, den 26.09.2023 - wird ein großer Ansturm auf das neue Solaranlagen-Förderprogramm für Elektroautobesitzer erwartet. Die KfW bzw. das Verkehrsministerium haben aber einige Kuriositäten und Fallstricke bei den Förderbedingungen eingebaut, die Sie sich unbedingt vor einem Förderantrag bewusst machen sollten, um Irrtümer und Missverständnisse zu vermeiden. Wir haben hier die wichtigsten „Pferdefüße“ aus dem Kleingedruckten des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“ für Sie herausgestellt.

Die neue KfW-Förderung von Solaranlagen für Elektroautos stößt auf großes Interesse. Neben den offensichtlichen Förderkriterien gibt es weitere Einschränkungen und kuriose Regelungen. So gibt es u.a. nur eine einzige bidirektionale Wallbox mit der man den maximalen Zuschuss von 10.200€ beantragen kann. (Grafik: energie-experten.org)

Am 26.09.2023 geht’s los: Im Laufe des Vormittags können Sie einen Antrag auf eine Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ im KfW-Programm 442 stellen können. Wenn Sie Besitzer eines Elektroautos sind oder eines bestellt haben, winken Ihnen ein maximaler Zuschuss von 9.600 Euro. Wenn Sie sich für eine bidirektionale Wallbox entscheiden, dann gibt es von der KfW sogar insgesamt 10.200€ Zuschuss zum Kauf eines PV-Anlagen-Systems bestehend aus

  • einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung,
  • einem Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität und
  • einer nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen.

  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro
  • Ladestation: 600 Euro pauschal Innovationsbonus plus 600 Euro pauschal für eine bidirektionale Wallbox
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Förderbedingungen erlauben eine doppelte Wallbox

Das KfW-Förderprogramm weist aber einige Kuriositäten auf! So gilt das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (Zuschuss 442) gilt auch dann, wenn Sie bereits eine Solaranlage besitzen und diese um eine weitere Anlage mit ebendiesen Komponenten erweitern wollen.

Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, so können Sie eine Förderung unter folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:

  • Wenn Sie bereits eine Ladestation besitzen, ist eine Förderung möglich, wenn Sie eine weitere, fabrikneue förderfähige Wallbox kaufen.
  • Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, können Sie diese um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen oder eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten, um eine Solarförderung von der KfW zu bekommen.
  • Wenn Sie bereits einen Stromspeicher besitzen, müssen Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.

So kann es durchaus sein, dass manche dann eine weitere Wallbox dazukaufen, nur um an die Förderung zu kommen.

KfW-Förderprogramm 442 schränkt Solarstrom-Verwendung ein

Interessant ist das KfW-Förderprogramm 442 auch, da es stark auf die eigene Erzeugung von Solarstrom für das Elektroauto abzielt. So muss man sich vor der Beantragung des Zuschusses klarmachen, dass die KfW hier bestimmte Anforderungen stellt, die die freie Verwendung der Solaranlage einschränken.

In der Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ im Bundesanzeiger vom 25. August 2023 heißt es unter anderem:

„Es ist sicherzustellen, dass die Anlagenkonfiguration so ausgestaltet ist, dass der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom vorrangig für den Eigenverbrauch genutzt wird, in dem Sinne, dass

  • der Strom aus der Photovoltaikanlage vorrangig und direkt in die Batterie des Elektrofahrzeugs (Traktionsbatterie) geleitet wird,
  • der den Eigenverbrauch übersteigende Anteil des Stroms aus der Photovoltaikanlage vorrangig für die Eigenspeicherung genutzt und erst nachrangig ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird,
  • der von stationären oder mobilen Speichern erzeugte (zurückgespeiste) Strom vorrangig für den Eigenverbrauch genutzt und erst nachrangig ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
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Bidirektionales Laden: Auswahl an Wallboxen ist bislang auf 1 begrenzt!

Ein weiteres Kuriosum des Solaranlagen-Zuschusses der KfW ist, dass viele natürlich die maximale Fördersumme beantragen wollen.

Und Mal ehrlich: Wer hätte nicht gerne eine bidirektionale Wallbox – also eine Ladestation, mit der man dann auch Strom aus dem Elektroauto wieder im Haus nutzen und seine Stromspeicherkapazität um den rollenden Akku erweitern kann?

Davon einmal abgesehen, dass die meisten Antragsteller wohl kaum ein bidirektional be- und entladbares Elektroauto fahren oder gerade bestellen werden, ist auch die mögliche Auswahl an förderfähigen, bidirektionalen Wallbox auf ein Minimum begrenzt.

Anders als bei den normalen, vom KfW-Förderprogramm 442 zugelassenen Wallboxen, stehen mit der „Sigen EV DC Charging Modul„ genau 1 förderfähige bidirektionale Ladestation zur Verfügung. Hersteller Sigenergy aus Shanghai wird es freuen. Antragsteller, die diese Wallbox kaufen müssen, dürften allerdings mit Wartezeiten rechnen.

Achtung: Eigenleistungen sind nicht möglich!

Teilweise wird in einzelnen Online-Medien berichtet, dass eine Eigenleistung nicht explizit ausgeschlossen sei, da lediglich verlangt werde, das Gesamtsystem „fabrikneu“ zu erwerben.

Die Option, Eigenleistungen erbringen zu können, ist attraktiv, da auch folgende Kosten förderfähig sind:

  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude, zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems

In der Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ wird aber deutlich beschrieben, dass verlangt werde, dass die Einbaumaßnahmen insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage, des Speichers und der Ladestation durch ein Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorgaben des § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch Fachunternehmen erfolgen müsse.

Die FAQ der KfW schließen Eigenleistungen explizit aus:

"Ich möchte förderfähige Maß­nahmen in Eigen­leistung durch­führen, wird dies gefördert? Nein, alle Maßnahmen sind ausnahmslos von Fach­unternehmen durch­zuführen und durch Rechnungen nachzuweisen. Voraus­setzung für die Förderung ist, dass die Installation und Inbetrieb­nahme des Gesamt­systems durch ein zugelassenes Installations­unternehmen erfolgt."

Unser Tipp: 500 Millionen Euro Solarstromförderung für Elektroautos ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Bei einer maximalen Fördersumme von 10.200 Euro können davon rund 50.000 Hausbesitzende profitieren. Da die Förderung etwa 37 Prozent der durchschnittlichen Investitionskosten entspricht – gut 23.500 Euro für eine 10 kWp Photovoltaikanlage, mit einem Stromspeicher und einer Ladestation für das E-Auto, gehen wir davon aus, dass die Förderung innerhalb weniger Tage vergriffen sein wird. Wir raten Ihnen daher dazu, umgehend mit einem Fachbetrieb aus Ihrer Nähe Kontakt aufzunehmen, um eine Solaranlage zu spezifizieren. Hier finden Sie unser Online-Formular!

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