Letzte Aktualisierung: 02.10.2023

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Berlin: 500 Euro Zuschuss zum Balkonkraftwerk auch für Eigentümer und Kleingärtner

Ab heute können auch Berliner Haus- und Wohnungseigentümer sowie Pächter:innen von Klein- und Erholungsgärten bis zu 500 Euro Zuschuss zu einem Steckersolargerät – einem sogenannten Balkonkraftwerk – bekommen. Das Förderprogramm SolarPLUS galt bislang nur für Mieter:innen.

Ab Montag, den 2. Oktober 2023, können auch Berliner Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Pächterinnen und Pächter von Klein- und Erholungsgärten 500 Euro Zuschuss zur Beschaffung eines Steckersolargerätes – auch bekannt als „Balkonkraftwerk“ – erhalten. (Foto: energie-experten.org)

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Mini-Solaranlagen oder Balkon-Solaranlagen, sind eine Form von Photovoltaikanlagen, die speziell für den Einsatz auf Balkonen oder an Fassaden entwickelt wurden. Sie bestehen in der Regel aus Solarmodulen, einem Wechselrichter zur Umwandlung des erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom und einem Stromzähler, um den erzeugten Strom zu messen.

Das Besondere: Man kann sie einfach per Steckdose an den Hausstromkreis anschließen und so den solar erzeugten Strom auch direkt nutzen. Daher werden die Balkonkraftwerke im Fachjargon auch Steckerfertige- oder Steckersolargeräte genannt. Alles in allem kann man mit ihnen schnell, unkompliziert und kostengünstig an der Energiewende teilhaben.

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500 Euro Zuschuss zum Steckersolargerät für Mieter, Eigentümer und Kleingärtner

Daher entscheiden sich immer mehr Bundesländer oder auch einzelne Städte die Anschaffung eines Balkonkraftwerks zu fördern. Berlin bietet mit 500 Euro einen der höchsten Zuschüsse, den man seit heute auch als Berliner Haus- und Wohnungseigentümer sowie Pächter:innen von Klein- und Erholungsgärten beantragen kann. Denn bislang gab die 500 Euro Zuschuss zu einem Steckersolargerät im Förderprogramm SolarPLUS nur für Mieter:innen.

Seit Februar 2023 wurden bereits von Mieter:innen rund 3.774 Zuschüsse zu einem Balkonkraftwerk beantragt und auch bewilligt. Neben den bisher schon antragsberechtigten Mieterinnen und Mietern in Berlin kommen nun auch über 100.000 Eigenheime und 71.000 Gartenlauben dazu.

Die Stadt Berlin stellt für die Förderung von Steckersolargeräten ausreichende Mittel zur Verfügung. Insgesamt können sieben Millionen Euro an interessierte Berliner Haus- und Wohnungseigentümer als auch Pächter:innen von Klein- und Erholungsgärten ausgezahlt werden. Insgesamt können damit 14.000 Anträge gefördert werden.

„25 Prozent Solarstrom Made in Berlin ist unsere Zielmarke und auf diesem Weg zählt jedes Dach, ob klein oder groß, jeder Balkon und jede Gartenlaube. Wir sehen, dass die Berlinerinnen und Berliner engagiert mitmachen. 4.863 neue Solaranlagen wurden im ersten Halbjahr 2023 in Berlin installiert, das ist ein neuer Rekord und bereits mehr als im gesamten Jahr davor. Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder zum Stromproduzenten werden und damit auch eigene Energiekosten senken“, kommentierte Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Ausweitung des Berliner Förderprogramms SolarPLUS.

Berliner, die sich für ein Steckersolargerät für ihre selbst genutzte Immobilie interessieren, können seit dem 02.10.2023 einen digitalen Antrag bei der Investitionsbank Berlin unter www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete stellen. Dort kann man sich auch über die weiteren Fördermodule im Programm SolarPlus sowie deren Kombinierbarkeit informieren.

Bislang müssen noch Vermieter und Miteigentümer zustimmen

Zu beachten ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf des Steckersolargeräts erfolgen muss. Speicher für Steckersolargeräte werden nicht gefördert. Die Förderung von mehreren Steckersolargeräten (Erstwohnsitz und gepachteter Garten) ist auch möglich.

Vor der Anschaffung eines Steckersolargerätes sollte geprüft werden, ob es einen geeigneten Standort gibt (unverschatteter Ort mit günstiger Sonnenausrichtung). Das Gerät muss sicher befestigt oder aufgestellt werden können.

Zudem muss bislang noch der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft zustimmen. So soll nun die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Mieter können dann – in einem gewissen Rahmen – selbst entscheiden, ob sie ein Balkonkraftwerk installieren. Wie dieser Rahmen aussehen soll, hat nun das Bundesjustizministerium bekanntgegeben.

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Kleingärtner können Balkonkraftwerk auch als Inselanlage betreiben

Für Kleingartenpächterinnen und -pächter gilt, dass die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorliegen muss, wenn das Steckersolargerät auf Dachflächen installiert wird. Eine Zustimmung ist jedoch nicht notwendig, wenn das Steckersolargerät an Terrassen, Zäunen, Fassaden oder ebenerdig angebracht bzw. aufgestellt wird.

Kleingärtner, deren Parzelle nicht ans Stromnetz angeschlossen ist, können das Balkonkraftwerk auch als sogenannte Inselanlage betreiben. Weitere Pluspunkt: Dann entfällt die ansonsten notwendige Stromnetz-Anmeldung und Registrierung im Marktstammdatenregister.

Hintergrund: Steckersolargeräte (auch Mini-PV-Anlagen, Stecker-PV, PV-Plug, Balkonmodule oder Balkon-PV genannt) bestehen zumeist aus ein bis zwei Solarmodulen mit 300 W (ein Modul) bzw. 600 W (2 Module), die wie ein Minikraftwerk funktionieren. Die Photovoltaik-Module mit einem Wechselrichter und Halterungen werden an Balkonen, Fassaden oder Zäunen angebracht oder auf Terrassen, ebenerdig oder auf Dächern aufgestellt und an die Steckdose der jeweiligen Haushalte angeschlossen. Sie produzieren umweltfreundlichen Strom aus Sonnenkraft und sind damit ein wertvoller Teil der Energiewende.

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