Steckersolar-Gerät verboten: Gericht soll Mieter-Rechte klarstellen
Steckersolar-Geräte produzieren klimafreundlichen Strom, reduzieren die eigenen Energiekosten und machen unabhängiger vom Stromversorger. Die kleinen Solarkraftwerke produzieren Strom, der direkt im Haushalt verbraucht wird.
So kann vor allem an sonnigen Tagen der Verbrauch von Geräten, die im Dauerbetrieb sind, gesenkt werden - zum Beispiel von Kühlschrank, Internet-Router oder der Telefonanlage. Damit sind Steckersolar-Geräte eine sinnvolle Möglichkeit, um auch ohne eigene Immobilie die Energiewende voranzubringen und gleichzeitig Stromkosten zu sparen.
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Steckersolargeräte einfache und effektive Möglichkeit, Strom dezentral zu erzeugen
Die kompakten Solargeräte bestehen meist aus ein bis zwei Standard-Solarmodulen und einem Mikro-Wechselrichter, der den Gleichstrom aus den Modulen in 230-Volt-Wechselstrom umwandelt.
Kostenpunkt für ein Modul, Wechselrichter und Montagevorrichtung: ab 500 Euro. Damit lassen sich jährlich, pro Modul und je nach Standort und Himmelsrichtung, etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. Bei einem Zweipersonenhaushalt entspricht das rechnerisch ungefähr um die 100 Euro oder dem Jahresverbrauch einer Spül- oder Waschmaschine.
Im Gegensatz zu großen Solaranlagen auf dem Hausdach, können Privatpersonen die Steckersolar-Geräte in den meisten Fällen selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen. Es häufen sich aber immer mehr Fälle, in denen der Vermieter die Anbringung einfach verbietet. Dabei werden Gründe teilweise vorgeschoben, die laut der Deutschen Umwelthilfe so nicht rechtens sind.
Vermieter blockieren Anbringung – mit teilweise völlig überzogenen Forderungen
Die Deutsche Umwelthilfe hat sich deswegen jetzt eines Falles einer Mieterin und eines Mieters einer Wohnung in Kiel angenommen, denen ihr Balkonkraftwerk von der Hausverwaltung „Haus & Grund“ mit unsachlichen und überzogenen Forderungen untersagt wird.
Seit November 2022 versucht das klagende Paar, eine Erlaubnis von der Hausverwaltung zu erhalten. Zunächst untersagte die Hausverwaltung die Anbringung aus optischen Gründen.
Nach zwei weiteren Ersuchen sollten die Mieterin und der Mieter plötzlich unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen – alles Dinge, die eigentlich in der Verantwortung der Vermieterin liegen. Durch diese völlig überzogenen Forderungen würde sich das ganze Projekt nicht mehr rentieren.
Nach Ansicht der DUH und der Klagenden ist diese Verzögerungstaktik rechtsmissbräuchlich: Die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien besitzt längst gesetzlich den Rang des „überragenden öffentlichen Interesses“, die Installation ist zudem rückbaubar und absolut sicher.
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Zustimmung der Eigentümer:innen immer noch größte Hürde
Laut DUH gebe es keinen sachlich nachvollziehbaren Grund gegen das Balkonkraftwerk der Mietenden und ein solcher wird von der Hausverwaltung der Vermieterin auch nicht angeführt.
Dass die Rechtslage für viele Mieter:innen, wo und wie sie ein oder mehrere Module auf ihrem Balkon anbringen können, trotz der kürzlich verabschiedeten Erleichterungen für Balkonkraftwerke innerhalb des Solarpakets immer noch unklar ist, ist auch dem Bundesjustizministerium geschuldet, das bislang noch keine Klarheit in solchen Fällen geschaffen hat.
Aktuell bleibt die Zustimmung der Eigentümer:innen immer noch die größte Hürde. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wir fordern Bundesjustizminister Buschmann auf, jetzt im Turbo die Anbringung von Balkonsolarmodulen als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes in Gesetzesform zu gießen.“
Auch aus diesem Grund soll nun ein gerichtliches Verfahren mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen und Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung gestellt werden können oder eben auch nicht.
„Sonst müssen Mieterinnen und Mieter jeden Einzelfall juristisch durchkämpfen – wobei die wenigsten Betroffenen diese Möglichkeit haben. Das würde nicht nur die ‚Energiewende für alle‘ im Keim ersticken, sondern auch das große Potential, dezentral saubere Energie zu erzeugen“, Metz.