Letzte Aktualisierung: 25.11.2023

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Haushaltssperre: Förderung von Energieberatungen eingestellt!

Aufgrund der sofortigen Haushaltssperre hat die Bundesregierung gestern einige bundesweite Förderprogramme gestoppt. Neben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) betrifft dies auch die Förderprogramme für Energieberatung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 hat für eine erheblich Verunsicherung in der Energie-Branche gesorgt. Obwohl die BEG nicht von der Haushaltssperre betroffen ist, wurde gestern bekannt, dass Energieberatungen nicht mehr gefördert werden. Da Energieberater:innen gerade bei geförderten Sanierungsprojekten eine wichtige Rolle spielen, gehen Verbände von weniger Aufträgen in 2024 aus. (Foto: energie-experten.org)

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Unklare Finanzierung stoppt Förderprogramme zur Energieberatung für 2024

Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

„Nach den Förderstopps im letzten Jahr und der monatelangen Hängepartie zum mittlerweile verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen über 15.000 Energieberatende bundesweit ihren Kunden die nächste Hiobsbotschaft mitteilen. Die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBN) und Wirtschaft (EBW) sind seit ausgesetzt. Sanierungswillige aus der Privatwirtschaft und dem Gewerbe bekommen nun für unabhängige und gewerkeübergreifende Beratungen keine Zuschüsse mehr“, kritisiert der der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH Stefan Bolln die Haushaltssperre.

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Haushaltssperre bringt Energieberatende in Existenznot

Laut Bolln warten jetzt schon Energieberatende und ihre Kunden seit teils über 6 Monaten auf zehntausende Förderzusagen ihrer Beratungen der „individuellen Sanierungsfahrpläne“ (iSFP) durch das BAFA. Wenn auch diese nun nicht weiter beschieden werden, wächst der Groll und die Unzufriedenheit über die Politik immer weiter.

Zudem kämpfen viele - insbesondere neue - Energieberatende um ihre Existenz, da sie durch die sehr schleppende iSFP-Bearbeitung auf Außenstände von mehreren zehntausenden Euro warten.

Zwar ist es ein kleiner Lichtblick, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der Haushaltssperre ausgenommen wurde, so Bolln. Aber auch bei der Umsetzung von ambitionierten BEG-Einzelmaßnahmen bekommen Sanierende nun weniger Förderung, da der „iSFP-Bonus“ aus Mangel an Förderzusagen häufig wegfallen dürfte. Dieser kann nur beantragt werden, wenn BEG-Effizienzmaßnahmen, die im Rahmen einer ganzheitlichen iSFP-Beratung entwickelt wurden, umgesetzt werden.

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Verbände sehen Sanierungsqualität gefährdet

Da die GEG-Anforderungen an neue Heizungen 2024 ("Heizungsgesetz") deutlich verschärft wurden, ist es mehr als unklug, den Eigentümerinnen und Eigentümern nun die geförderte Hilfestellung von unabhängigen Energieberatenden zu kappen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass nach Beratungen sanierungswilliger Immobilienbesitzenden ganzheitlicher und vor allem umfangreicher energetisch saniert wird.

Die Bundesregierung muss nun schleunigst eine haushaltspolitische Lösung finden, so Bolln, um die Förderprogramme 2023 wieder aufzunehmen und für Planungssicherheit im nächsten Jahr zu sorgen. Sonst verliert die Regierung weiteres Vertrauen der Energieberatenden sowie Sanierungswilligen und kann sich von den selbstgesteckten Zielen der Energiewende im Gebäudesektor verabschieden.

Peter Wegner, Präsident des Verband Wohneigentum (VWE), sieht das kritisch und fordert, die Förderung zum kommenden Jahr unbedingt wiederaufzunehmen: „Viele Eigentümer sind auf diese Beratung angewiesen, um eine energetische Sanierung und damit auch ihre Investitionsentscheidungen sinnvoll und langfristig planen zu können. Das zeigt der sprunghafte Anstieg der Beratungen in 2022 um mehr als 100.000 verglichen mit dem Vorjahr." Förderstopp als Hürde

Tabelle: Entwicklung der jährlichen Anzahl an geförderter Energieberatungen für Wohngebäude (Quelle: BAFA)
Jahr Anzahl Zuschüsse
2022 88.524 119.110.883 €
2021 39.994 53.199.161 €
2020 15.820 19.274.140 €
2019 8.337 6.829.145 €
2018 6.918 5.636.230 €
2017 6.635 5.533.851 €
2016 7.197 6.057.901 €
2015 6.961 5.033.353 €
2014 7.075 3.094.207 €
2013 10.274 4.488.133 €

Der VWE-Präsident: „Das Thema private Energiewende hat die Eigentümer mit Wucht erreicht, die vielen Diskussionen in diesem Jahr haben verwirrt und verunsichert. Die Förderung der Beratung stellt sicher, dass die Menschen sie in Anspruch nehmen und die Qualität energetischer Sanierungen im Privatbereich stimmt. Nicht jeder hat die Expertise, hier nach dem Stand der Technik planen und entscheiden zu können. Schon jetzt warten Baufamilien Monate auf Termine, die Streichung der Förderung auf Dauer wäre eine weitere Hürde.“

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte vorige Woche unter Verweis auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse entschieden, dass die ursprünglich als Corona-Kredit bewilligten 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 nicht nachträglich umgewidmet werden dürfen für Investitionen in Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der kommenden Woche einen Nachtragsetat für das laufende Jahr vorlegen. Die Ampel-Koalition hatte am Mittwoch die für kommende Woche geplante Verabschiedung des Haushalts 2024 verschoben, da zunächst ein rechtssicherer Zustand für 2023 gegeben sein soll.

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