Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

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Heizungsgesetz: Kritik lässt Wärmepumpen-Markt einbrechen

"Heizhammer", „Heizungsverbotsgesetz“, „Atombombe für unser Land“. Die Kritik am Heizungsgesetz hat viele Hausbesitzer verunsichert. Viele haben ihre Investition in eine Wärmepumpe aufgeschoben oder gänzlich aufgehoben und sich eine neue Gasheizung gekauft. Aufgrund der zuletzt stark eingebrochenen Nachfrage kam es zu Kurzarbeit und ersten Pleiten.

Hier sehen Sie das Titelbild der Bildzeitung vom Juni 2023 mit dem Aufmacher "Das kostet Sie Habecks Heiz-Hammer"

Die Kritik am Heizungsgesetz (hier: Bildschlagzeile „Das kostet Sie Habecks Heiz-Hammer“) ließ den Absatz an Wärmepumpen stark einbrechen. Kurzarbeit und erste Pleiten drohen. Experten bezweifeln, dass sich die Nachfrage unter den jetzigen Umständen kurzfristig wieder normalisiert. (Foto: energie-experten.org)

Am 08.09.2023 hat das Parlament in 2. und 3. Lesung das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Grundlage war der Gesetzesentwurf, der ursprünglich bereits am 7.7.2023 verabschiedet werden sollte.

Dem Heizungsgesetz ist eine hitzige, teils polemische politische Debatte vorausgegangen, die in Teilen erkennbar nicht an der Sache, sondern vorrangig am politischen Kalkül orientiert war und die Notwendigkeit einer konsequenten Umstellung des Wärmesektors auf erneuerbare Energien aus dem Blick verloren hat.

Das Mantra „Technologieoffenheit“

Nachdem bis heute unklar ist, wer den Gesetzesentwurf im März 2023 geleakt hat, und eine große Diskussion ums Heizungsgesetz auslöste, stachen insbesondere immer wieder die Kritik der FDP hervor, die immer wieder eine stärkere „Technologieoffenheit“ des Heizungsgesetzes forderten.

Diese Technologieoffenheit sollte u.a. auch mit einer vermehrten Nutzung von Wasserstoff erreicht werden, was einerseits Abschreibungen auf Gasnetze vermeiden und den Weiterbetrieb von Gasheizungen möglich machen sollte. Die Forderung nach Technologieoffenheit sparte dabei jedoch die (auf lange Sicht) sehr eingeschränkte Verfügbarkeit, die hohen Kosten und die Notwendigkeit, alle Anschlüsse eines Netzes dann auch auf Wasserstoff umstellen zu müssen, aus.

Insofern erscheint die letztlich getroffene Regelungssystematik der Erfüllungsfiktion der 65%-Quote eher Folge des Ringens, um politisch bevorzugte Heizungssysteme, denn als Folge eines sachlich begründeten Regelungsansatzes zu sein.

Denn letztlich scheinen vor allem Wärmepumpen oder der Anschluss an emissionsarme Wärmenetze als vordringliche Erfüllungsoptionen geplant zu sein, obwohl das Gesetz unter Geltendmachung eines technologieoffenen Regelungsansatzes auch den Erhalt der Erdgasinfrastruktur unter Einbeziehung von Wasserstoff und Biogas verfolgen soll.

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In Rage: Die „Atombombe für unser Land“

Zudem wurde innerhalb der politischen und medialen Debatte um das Heizungsgesetz die Wärmepumpe immer wieder so dargestellt, dass diese nicht in der Lage sei - oder eben nur unter sehr hohen (Heiz-)kosten - einen Altbau zu beheizen.

Es wurde immer wieder in den Medien – häufig ausgehend von der Opposition und der FDP - suggeriert, man müsste daher zunächst das Haus dämmen und mit einer Fußbodenheizung sanieren, bevor man auf eine Wärmepumpe umsteigen könnte.

Teilweise wurde sogar medienwirksam in Talkshows behauptet man müsste eine PV-Anlage dazukaufen, damit man eine Wärmepumpe sinnvoll mit Strom betreiben kann. Da dies verständlicherweise enorme Kosten verursachen würde, stieß die medienwirksame Kritik am Heizungsgesetz zusehends auch auf Ablehnung in der Bevölkerung.

Immer wieder befeuerten auch FDP-Politiker mit z.B. Ausdrücken wie „Heizungsverbotsgesetz“ die Diskussion und verstärkten die Verunsicherung in der Bevölkerung. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler nannte den Gesetzentwurf sogar eine „Atombombe für unser Land“.

Dieser Eindruck wurde zudem durch Springer-Medien wie Bild weiter fortgeschrieben. Nahezu täglich wurde die Gesetzesinitiative und insbesondere die Grünen und Robert Habeck diffamiert. Die Welt titelte sogar einmal: „Die Wärmepumpe als letzte Entfremdung des Menschen vom Feuer“.

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Ein an Verfahrensschleifen reiches Gesetzgebungsverfahren

Kurz vor der Sommerpause sollte dann das Heizungsgesetz beschlossen werden. Dem CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann war aber die Frist zu kurz, um sich mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen.

Er klagte vorm Bundesverfassungsgericht, das seinem Einwand stattgab. Das Gesetzgebungsverfahren hat damit Rechtsgeschichte geschrieben, da erstmalig das Bundesverfassungsgericht eine geplante Gesetzesverabschiedung im Bundestag vorübergehend untersagt hat.

Obwohl das Gericht lediglich darüber befand, dass eventuell eine Verletzung des Teilhaberechts der Bundestagsabgeordneten an der parlamentarischen Willensbildung schwerwiegender sei als ein Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages durch eine zeitliche Verzögerung, wurde diese Entscheidung in der Allgemeinheit eher mit einem Verfassungsverstoß verbunden. Damit verfestigte sich ein weiterer sehr negativer Eindruck vom Heizungsgesetz.

Am 29.09.2023 hat der Bundesrat dann in seiner 1036. Sitzung entschieden, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. September 2023 nach einem bisher einmalig verschlungenen Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses (Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes) zu stellen.

Damit hat er einen entsprechenden Antrag des Bundeslands Bayern nicht angenommen und dem ohnehin schon an ungewöhnlichen, verzögernden Verfahrensschleifen reichen Gesetzgebungsverfahren eine weitere Gesetzgebungsschleife erspart.

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Der politische Schaden: Nachfrage nach Wärmepumpen stark eingebrochen

Nach monatelanger intensiver politischer und medialer Kritik am Heizungsgesetz kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Doch während sich die Wärmepumpengipfel 2022 noch um die schnellstmögliche Mobilisierung von Fachkräften drehte, um das Ziel der Bundesregierung von 500.000 installierten Wärmepumpen pro Jahr zu erreichen, so drehte sich der dritte Wärmepumpengipfel im September eher um Schadensbegrenzung.

Denn während noch im ersten Halbjahr 2023 nach Angaben des Bundesverbands der deutschen Heizungsindustrie (BDH) 196.500 Wärmepumpen verkauft wurden - doppelt so viel wie im Vergleichszeitraum 2022 – brachen die Wärmepumpen-Förderanträge im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen nach Auskunft des BAFA bereits im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um etwa die Hälfte ein.

In den ersten acht Monaten dieses Jahres seien die Anträge auf eine staatliche Förderung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 70 Prozent gesunken, erklärte der Bundesverband Wärmepumpe.

Verantwortlich für den Nachfrageeinbruch sind nach Einschätzung des Bundesverband Wärmepumpe die Kritik am Heizungsgesetz und die Unklarheit über die ab 2024 geltenden Förderregeln. Denn diese sind bis dato immer noch nicht fix. Schlimmer noch: Laut einer Untersuchung der Beratungsgesellschaft PWC sind im ersten Halbjahr die Zahl neuer Gasheizungen um fast 30 Prozent gestiegen, der Absatz neuer Ölkessel habe sich sogar mehr als verdoppelt.

Laut Rheinischer Post meldete einer der wichtigsten deutschen Heizungsbauer, Vaillant, Anfang Oktober wegen der schlechten Auftragslage in Teilbereichen Kurzarbeit an. Grund sind die sinkenden Auftragszahlen für alle Heizungen, insbesondere für Wärmepumpen. Und auch evoyo, ein auf die Vernetzung von Photovoltaik und Wärmepumpen spezialisiertes Unternehmen, meldete kürzlich, in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein.

Habeck muss schnellstmöglich gegensteuern

Ob und wie schnell sich die Nachfrage nach Wärmepumpen erholt, ist hingegen ziemlich unklar. Von der sehr abgespeckten Version des Heizungsgesetzes, das nun mit der Wärmeplanung quasi auf 2026 verschoben wurde, dürften in 2024 nicht viele Impulse ausgehen. Außer, dass sich die Vernunft bei Verbrauchern durchsetzt, und sie auch ohne Zwang beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe wechseln.

Denn Gasheizungen werden durch den CO2-Preis als auch die später beizumischenden Biogase perspektivisch deutlich teurer werden. Daher setzt auch die Bundesregierung auf Aufklärung und verpflichtet diejenigen zu einer Zwangsberatung, die nächstes Jahr dennoch eine Gasheizung einbauen wollen.

Zudem dürfte ebenfalls nicht hilfreich sein, in der ab 2024 geltenden BEG-Förderkulisse die förderfähigen Investitionskosten für die Heizungsmodernisierung von 60.000 Euro auf 30.000 Euro kürzen zu wollen. Denn gerade die sehr effizienten Erdwärmeheizungen fangen selbst für Einfamilienhäuser erst bei mindestens 30.000 Euro aufwärts an.

Verbände fordern zudem, die Wärmepumpentarife von staatlichen Preisbestandteilen zu entlasten. So fordert der BWP die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum. Denn auch effiziente Wärmepumpen ziehen bei einem mehr als dreimal so hohen Strom- als Gaspreis den Kürzeren. Die Politik, allen voran Wirtschaftsminister Habeck ist gefragt, die Suppe, die ihm die FDP, die verhaltene SPD und die Opposition eingebrockt hat, schnellstmöglich wieder auszulöffeln.

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