Mehrwertsteuer auf Gas steigt wieder auf 19 Prozent - Experten warnen!
Die Heizperiode 2023 beginnt für deutsche Haushalte auf einem deutlich niedrigeren Kostenniveau als ein Jahr zuvor. Die Preise für Erdgas sind im Jahresvergleich um durchschnittlich 43 Prozent gefallen, die Kosten für Heizöl um 25 Prozent gefallen, so ein bekanntes Preisvergleichsportal.
Im bundesweiten Durchschnitt kostete Gas im Oktober 2022 durchschnittlich 20,54 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 11,73 Cent/kWh und ist damit innerhalb eines Jahres um rund 43 Prozent gefallen.
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Mehrwertsteuer auf Gas soll wieder auf 19 Prozent steigen
Da die Gaspreise 2023 schneller gesunken sind als erwartet, soll nun der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen daher über den 31.12.2023 hinaus entfallen. So begründet das Bundesministerium der Finanzen auf X die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bereits ab 1. Januar 2024 wieder von sieben Prozent auf den regulären Satz von 19 Prozent anzuheben.
Das staatliche Geschenk währte nicht lange: Erst im Oktober letzten Jahres wurde die Mehrwertsteuer aufgrund der rasant gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das zugrundeliegende „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ sollte rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 gelten.
Auch Gaspreisbremse könnte früher auslaufen
Verbände wie der BDEW kritisieren die Entscheidung, die Abgabenlast auf Gas mitten in der Heizperiode zu erhöhen. Es bestünde damit die Gefahr, dass die Gaspreise für viele Haushalte steigen. Das wäre ein Unding, zumal weitere Preisrisiken aufgrund der geopolitischen Lage entstanden sind. Der Deutsche Bundestag sollte den heutigen Kabinetts-Beschluss daher kippen, empfiehlt der BDEW.
Es könnte aber noch teurer werden. Denn bislang ist immer noch unklar, die Energiepreisbremsen verlängert werden. Die Gaspreisbremse gilt seit März 2023 und kommt bei Lieferverträgen zur Anwendung, bei denen der Arbeitspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Dann gilt für 80 Prozent des Verbrauchs ein begrenzter Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der jeweils vertraglich vereinbarte Preis.
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnten erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten und hätten wohl kaum Verständnis für diese Maßnahmen“, warnten Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ramona Pop, Vorständin des vzbv, am 05.10. in einem gemeinsamen Brief die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages und die Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse.