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Letzte Aktualisierung: 01.08.2022
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Am 28.07.2022 ist die Reform der Gebäudeförderung in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Plan und hat mit der Änderung zur Förderung von Komplettsanierungen begonnen. Die staatliche Behörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat in diesem Zuge die BEG Einzelmaßnahmen angepasst.
Das BAFA förderte bisher gemäß der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) den Austausch einer alten Heizung mit einer Wärmepumpe bis zu einer Höchstinvestition von 60.000 Euro. Bei den Einzelmaßnahmen fällt die Förderhöhe nun geringer aus. Beim Einbau einer Wärmepumpe wird die Fördersumme von maximal 30.000 Euro auf höchstens 24.000 Euro abgesenkt. Dies entspricht einer Absenkung von 50 % auf maximal 40 %.
Die Grundförderung für Wärmepumpen im Austausch von Gas- und Ölheizungen wurde um 10 Prozent gesenkt. Jetzt gibt es allerdings zusätzlich 10 Prozent Heizungs-Tausch-Bonus zum regulären Fördersatz beim Wechsel auf eine Wärmepumpe. Und einen sogenannten Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent. Alle Änderungen finden Sie in der Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger.
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Heizungs-Tausch-Bonus als auch der Wärmepumpen-Bonus sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:
| Alte Heizung | Neue Heizung | Neue Wärmepumpen-Förderung | Alte -Wärmepumpen-Förderung |
|---|---|---|---|
| Gasheizung, mind. 20 Jahre alt | Luft-Wärmepumpe | 35% | 35% |
| Gasheizung, jünger als 20 Jahre | Luft-Wärmepumpe | 25% | 35% |
| Gasheizung, mind. 20 Jahre alt | Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Erdwärme) | 40% | 35% |
| Gasheizung, jünger als 20 Jahre | Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Erdwärme) | 30% | 35% |
| Ölheizung, Alter egal | Luft-Wärmepumpe | 35% | 45% |
| Ölheizung, Alter egal | Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Erdwärme) | 40% | 45% |
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Beim Ersetzen einer 15 Jahre alten Ölheizung mit einer Luftwärmepumpe erhält man einen Zuschuss von 25 Prozent sowie den Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent. Investiert man 28.000 Euro, so erhält man einen Zuschuss von 35 Prozent, was 9.800 Euro entspricht. Zu den alten Förderkonditionen hätte man 45 Prozent Zuschuss bekommen, was 12.600 Euro – also 2.800 Euro mehr - entspräche.
Beim Austausch einer Gasheizungsanlage, die älter als 20 Jahre ist, mit einer Erdwärmepumpe bekommt man zusätzlich zu der Grundförderung von 25 Prozent und dem Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent zusätzlich noch den neuen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent. Investiert man nun 40.000 Euro, so erhält man einen Zuschuss von 40% x 40.000 Euro = 16.000 Euro. Vorher hätte man nur 35 Prozent erhalten, was einem Zuschuss von 14.000 Euro entsprochen hätte. Man bekommt also sogar 2.000 Euro mehr!
| Alte Heizung | Neue Heizung | Beispiel "Neue Förderung" | Beispiel "Alte Förderung" |
|---|---|---|---|
| Gasheizung, mind. 20 Jahre alt | Luft-Wärmepumpe | 9.800 € | 9.800 € |
| Gasheizung, jünger als 20 Jahre | Luft-Wärmepumpe | 7.000 € | 9.800 € |
| Gasheizung, mind. 20 Jahre alt | Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Erdwärme) | 16.000 € | 14.000 € |
| Gasheizung, jünger als 20 Jahre | Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Erdwärme) | 12.000 € | 14.000 € |
| Ölheizung, Alter egal | Luft-Wärmepumpe | 9.800 € | 12.600 € |
| Ölheizung, Alter egal | Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Erdwärme) | 16.000 € | 18.000 € |
Allerdings hatte man vorher noch die Möglichkeit, weitere 5 Prozent Zuschuss zu bekommen, wenn man einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen ließ. Dies entspräche in unserem ersten Beispiel dann einem Zuschuss von 1.400 Euro und in unserem zweiten Beispiel einem Zuschuss von sogar 2.000 Euro, den man nun nicht mehr bekommt.
Fördermittel-Beantragung oder Sanierungsfahrplan?
Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen in wenigen Tagen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!Im Zuge der BEG-Reform wurde auch die Antragsstellung angepasst. Für Komplettsanierungen ist mit Inkrafttreten ausschließlich die staatliche Förderbank KfW zuständig. Anträge für Einzelmaßnahmen wie das Austauschen von Fenstern, Türen oder Wärmepumpen müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Wer jetzt bereits seinen fertigen Antrag einreichen wollte, hat jetzt übrigens noch 2 Wochen Zeit, um die alten Konditionen zu bekommen: Eingehende Anträge bis zum 14.08.22, erhalten noch den alten Fördersatz. Die Änderungen treten ab dem 15.08.2022 in Kraft.
Allerdings sollten Sie genau nachrechnen, ob sich die alten Konditionen wirklich lohnen. Denn beim Austausch einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung mit einer Luftwärmepumpe bleiben die Zuschüsse – bei Berücksichtigung der maximalen Förderhöhe – gleich. Wechseln Sie in diesem Fall auf eine Erdwärmepumpe, bekommen Sie mit der neuen Wärmepumpen-Förderung (ohne iSFP) sogar mehr! Dann sollten Sie mit dem Förderantrag noch warten.