Ampel kürzt BEG-Förderung - Experte: „Sanierungsrate wird weiter sinken“
Trotz des gekürzten Klima- und Transformationsfonds sollen die Förderprogramme zur Gebäudesanierung im Großen und Ganzen erhalten bleiben. Allerdings sollen die beim Wohnungsgipfel am 25.09.2023 beschlossenen Erhöhungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen weitgehend zurückgenommen werden. Das betrifft den "Konjunktur-Booster" von 10 % für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und der „sonstigen Anlagentechnik“ sowie die Ausweitung des Klima-Bonus (siehe "Heizungsgesetz") für erneuerbare Heizsysteme, der für 2024 auf 25% steigen und vorübergehend auch für vermietete Wohneinheiten gewährt werden sollte.
Die neue Heizungsförderung soll am kommenden Montag, den 18.12.2023, im Haushaltsausschuss beschlossen werden und noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nach Veröffentlichung der BEG-Förderrichtlinie könne man dann mit Maßnahmen zur Heizungsförderung beginnen und den Antrag nachholen, sobald eine Antragsstellung bei der KfW möglich ist. Ab dem 27.02.2024 sollen dann "Selbstnutzer in Einfamilienhäusern" Anträge zur neuen Förderung von Einzelmaßnahmen stellen können. Für "Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern" soll die Antragsstellung ab Ende April und für "Vermieter und gewerbliche Antragssteller" erst ab Ende Juli möglich sein.
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Dazu erklärte der GIH-Bundesvorsitzende Stefan Bolln: Mit Blick auf die Zielvorgabe der Weltklimakonferenz, das Tempo bei der Energieeffizienz bis 2030 zu verdoppeln, müsste das Pendel hier eigentlich in die andere Richtung ausschlagen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung dies ebenfalls sieht und nach der Konsolidierung des Haushalts zeitnah entsprechende Maßnahmen ergreift. Kurzfristig ist aber vor allem wichtig, dass die aktuell auf Eis liegenden Förderprogramme unverzüglich wieder geöffnet werden und die Bundesregierung schnellstmöglich die finale Fassung der ab 2024 geltenden BEG veröffentlicht. Denn aus meiner Beratungserfahrung kann ich sagen: Je länger Sanierungsprojekte durch formale Hindernisse blockiert werden, desto stärker sinkt die Motivation, diese auch in die Tat umzusetzen.“
Thomas Drinkuth, Leiter des Hauptstadtbüros der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, die die Branchen Glas, Fenster, Fassade, Sonnenschutzbund Automation vertritt, kommentiert: "Die Fördererhöhung sollte - zusammen mit der Sonderabschreibung für Wohnungsneubauten - das Herzstück des vom Kanzler im September verkündeten Unterstützungspaketes für die Bauwirtschaft bilden. Drei Monate später hat sich an der Bau- und Sanierungskrise nichts zum Positiven verändert - aber die Bundesregierung zieht die wichtigste Unterstützung zurück. […] Die Folgen seien absehbar: Die Sanierungsrate werde weiter sinken, die energetisch schlechten Gebäude würden nicht für Wärmepumpen fit gemacht. Der Energieverbrauch des Gebäudesektors bleibe insgesamt auf einem viel zu hohen Niveau und damit anfällig für Versorgungskrisen wie im vergangenen Winter.“
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„Die Streichungen und Kürzungen in der BEG drohen die Umsetzung der Wärmewende an einem heiklen Scheitelpunkt auszubremsen. Die Verunsicherung bei Betrieben und Kunden ist bereits sehr groß und wächst weiter, da sich das Inkrafttreten der Förderrichtlinie wohl verzögern wird. Nach wie vor ist keine nachhaltige, langfristige Gegenfinanzierung für zu fördernde Sanierungs- und Klimaschutzvorhaben erkennbar. Dieser Schwebezustand verunsichert Betriebe der ohnehin geschwächten Zukunftsbranche Bau genauso wie Kundinnen und Kunden, die private Investitionen in den Klimaschutz nicht realistisch planen können“, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).