BAFA-Förderung: Viele warten auf den Energieberater-Zuschuss zum iSFP
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. Anträge für einzelne Effizienzmaßnahmen können weiterhin gestellt werden. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden.
Energieberater-Förderung bislang ohne konkreten Wiedereröffnungszeitpunkt
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollen fortgesetzt werden. Derzeit können in diesen Programmen jedoch noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden.
Ganz konkret bedeutet das, dass der für eine höhere BAFA-Förderung benötigte Energieberater theoretisch selbst bezahlt werden muss. „Dies führt zu Problemen bei Energieberatenden und zur Verunsicherung und Demotivation bei Sanierungswilligen, berichtet Stefan Bolln, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH.
Zudem ist vollkommen unklar, wann die Energieberater-Förderung zur Beantragung von BAFA-Mitteln überhaupt wieder startet. Sowohl für die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), als auch für die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den Klimafreundlichen Neubau (KFN) gibt es keinen konkreten Wiedereröffnungszeitpunkt.
Förderkürzung: Ohne Sanierungsfahrplan gibt’s 7.500 Euro weniger
„Auch für sanierungswillige Hausbesitzende ist dies ein nicht akzeptabler Zustand, da die ausgesetzte Förderung keine Unterstützung bei der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne ermöglicht. Just diese sind aber beispielsweise bei der Einzelmaßnahmenförderung Grundvoraussetzung für den Erhalt der vollen Unterstützung“, so Bolln.
Liegt kein iSFP vor, halbieren sich die förderfähigen Kosten für z.B. Fenster auf maximal 30.000 Euro. Außerdem lässt sich ohne den sogenannten iSFP-Bonus der Fördersatz nicht von 15 auf 20 Prozent steigern.
„Im Prinzip kommt dies einer Förderkürzung durch die Hintertür gleich: Statt 12.000 Euro Unterstützung lassen sich ohne Sanierungsfahrplan nur 4.500 Euro erreichen“, rechnet Bolln vor.
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Zwickmühle: BAFA-Förderung setzt auch geförderten iSFP voraus
Kuriosum am Rande: Eigentümer:innen können den iSFP auch nicht selbst in Auftrag geben, für die Maßnahmenförderung ist es notwendig, dass dieser ebenfalls gefördert ist und über eine Fördernummer verfügt.
Die zum Jahreswechsel eingeführte Pflicht, für den Erhalt der vollen Fördersumme einen iSFP durchführen zu lassen, hält der GIH aber für grundsätzlich richtig:
„Energetische Sanierungen sind kein Laientheater und wer sein Vorhaben mithilfe von Steuergeldern umsetzen möchte, sollte dies nur unter Einbezug einer einschlägigen Expertise tun können. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die entsprechenden Fördertöpfe umgehend wieder zu öffnen und dafür zu sorgen, dass sowohl die Energieberatung als auch das Sanierungsgeschehen wieder Fahrt aufnehmen können“, so Bolln.