Letzte Aktualisierung: 19.01.2024

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Haushaltsausschuss: Energieberater-Förderung wird fortgesetzt - Mehr Geld für Neubau

Gestern tagte die „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses des Bundestags. Der Haushalt umfasst demnach einen Etat von rund 476,8 Milliarden Euro. Heute wurden bereits die seit Längerem gesperrten Förderprogramme u.a. zur Energieberatung wieder freigegeben. In ihrer Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Regierung auch eine Milliarde Euro für ein Förderprogramm für den Neubau energieeffizienter, bezahlbarer Wohnungen mit Wohnflächenbegrenzung in Aussicht gestellt.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Geeinigt wurde sich auch darauf, 1 Mrd. Euro zusätzlich für den klimafreundlichen Neubau bereit zu stellen. (Foto: Viessmann)

Als Reaktion der Ampelregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt wurde eine Haushaltssperre verhängt. Zunächst galt sie nur für den Klimafonds KTF, wurde dann aber auf fast den gesamten Haushalt ausgeweitet. Wochenlang diskutierte die Ampel, wie sie das Milliardenloch stopfen könne.

Viele Förderprogramme lagen immer noch auf Eis

Bereits am 23.11. letzten Jahres wurde die interne Haushaltssperre des Sondervermögens des KTF (Klima- und Transformationsfonds) wieder aufgehoben. Ministerien durften nach der vorübergehenden Sperre wieder Ausgaben tätigen.

Wichtige Förderprogramme aus dem Energiebereich lagen aber weiterhin auf Eis:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Eine gestern stattgefundene „Bereinigungssitzung“, in der der Haushaltsausschuss des Bundestags letzte Hand an den Etat für 2024 gelegt hat, hat nun auch finanzielle Klarheit für diese und weitere Förderprogramme geschaffen.

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Haushaltsausschusses beschließt Milliarden-Etat

Der Haushaltsausschuss des Bundestags, der im jährlichen Haushaltsverfahren darüber berät, wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür, beschloss einen Etat mit Ausgaben von insgesamt rund 476,8 Milliarden Euro und neuen Krediten in Höhe von rund 39 Milliarden.

Bundestag und Bundesrat sollen Anfang Februar endgültig über den Haushalt 2024 entscheiden. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gilt jedoch schon als wichtige Vorgabe für die Verabschiedung im Parlament. Aber: Ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erhält die Bundesregierung keinen Cent aus der Staatskasse.

Anträge zur Energieberater-Förderung wieder möglich

Seit heute werden die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wieder fortgesetzt.

Seit dem 19.01.2024 können jetzt wieder Anträge für BEW und Energieberatung gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.

Damit ist auch die Beantragung von individuellen Sanierungsfahrplänen wieder möglich, mit denen sich die BEG-Förderung sowohl hinsichtlich des prozentualen Zuschusses als auch der förderfähigen Kosten verbessern lässt.

Gerade diese Abhängigkeit führte in den vergangenen Tagen zu Verdruss: Denn für eine höhere Förderung der Einzelmaßnahme ist es notwendig, dass auch der iSFP ebenfalls gefördert ist und über eine Fördernummer verfügt.

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Haushaltsausschuss stellt 1 Mrd. Euro für klimafreundlichen Neubau bereit

In ihrer Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Regierung auch eine Milliarde Euro für ein Förderprogramm für den Neubau energieeffizienter, bezahlbarer Wohnungen mit Wohnflächenbegrenzung in Aussicht gestellt.

„Wenn dieser Plan so in die Umsetzung geht, dann kann wieder Wohnraum für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen geschaffen werden, die beim Thema Wohnungsbau bislang vollkommen auf der Strecke geblieben sind. Deshalb ist dieses Signal aus der Haushaltsbereinigungssitzung mehr als ein guter Anfang“, kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, die Entscheidung.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, sagte: "Der Wohnungsbau ist seit Monaten in einer Abwärtsspirale. Dass die Bundesregierung zusätzliches Geld für den Wohnungsbau bereitstellen will, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für Bauwillige und Branche. Aber noch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Es kommt jetzt auf die Ausgestaltung des Programms an.“

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