Letzte Aktualisierung: 28.06.2023

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Neues Heizungsgesetz: Ampel erhöht Wärmepumpen-Zuschuss auf 70%!

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich auf eine konkrete Neuregelung des „Heizungsgesetzes“ geeinigt: Neu ist, dass die Ampel den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten fördert, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen. Zudem sollen Mieterinnen und Mieter mit einer festen Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch vor einer zu hohen finanziellen Belastung geschützt werden.

Luftwärmepumpe unter einer Treppe

Die Ampel hat sich nun auf konkrete Eckpunkte des Heizungsgesetzes geeinigt: Alle, die bis 2028 ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umstellen, erhalten einen Zuschuss von 50%! Einkommensabhängig kann der Zuschuss sogar auf 70% steigen! (Foto: energie-experten.org)

In der Nacht zu Dienstag haben sich SPD, Grüne und FDP über weitere Details des ab 01.01.2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, die in den vor zwei Wochen vereinbarten „Leitplanken“ noch offengeblieben waren. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes lautet weiterhin: Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben werden. Jedoch wurde die von der FDP vehement geforderte „Technologieoffenheit“ weiter konkretisiert und die soziale Absicherung verbessert.

Über das Ergebnis können sich die Liberalen freuen, dass es weiterhin viele technologische Optionen gibt, den 65%-Anteil zu erfüllen, die SPD, dass Mieter nicht zu stark belastet werden und die Grünen, dass es nun auch aus wirtschaftlicher Sicht nahezu zwingend von Vorteil wird, eine Wärmepumpe bei der Havarie der Heizung einzubauen.

„Es ist gelungen eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet. Damit bringen wir den Gebäudesektor auf den Weg zur Klimaneutralität. Wir schützen Mieterinnen und Mieter, geben wichtige Anreize für Vermieterinnen und Vermieter in Modernisierung zu investieren und legen eine Fördersystematik auf, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützt und sicherstellt, dass die Investitionskosten niemanden überfordern“, kommentierten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden die Einigung zum Gebäudeenergiegesetz.

Die Einigung wird nun in Änderungsanträge zum bereits eingebrachten Heizungsgesetzentwurf übersetzt. Bis Freitag sollen die fertigen Texte an die Ausschüsse übersandt werden. Für Anfang kommender Woche ist eine weitere Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll dann in der kommenden Woche auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden.

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Neue Gasheizungen: Biogas-Pflicht statt Wasserstoff

Es können weiterhin überall Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Sie dürfen auch dann weiterbetrieben werden, wenn der kommunale Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht.

In diesem Fall – und das ist neu – gelten zeitlich gestaffelte Anforderungen: Die betroffenen Heizungen müssen ab 2029 zu 15 Prozent mit Biogas betrieben werden. Der Wert steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent.

Weil Biogas knapp ist, dürften Gasheizungen dann noch teurer werden. Hinzu kommt, dass sich der Anteil an fossilem Gas aufgrund von Preissteigerungen beim CO2-Preis und Netzentgelten ohnehin absehbar verteuern wird.

Daher sollen auch alle Bürger:innen, die ab 2024 noch eine Gasheizung einbauen wollen, zu einer Energieberatung verpflichtet werden. Nur so besteht die Möglichkeit, dass viele, die dies in Unkenntnis mittelfristiger Kostenentwicklungen als letzte Chance begreifen, von Fachleuten aufgeklärt und umgestimmt werden können.

Einkommensabhängiger Zuschuss steigt auf bis zu 70%

30 Prozent der Investitionskosten werden – wie jetzt auch - einkommensunabhängig vom Staat übernommen. Weitergehende Zuschüsse werden nun jedoch vom Einkommen abhängig gemacht: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro können ab 2024 weitere 30 Prozent Förderung beantragen.

Rund (laut Grünen-Fraktion) 45 Prozent der Eigenheimbesitzer haben dann Anspruch auf einen Zuschuss von stolzen 60 Prozent der Installationskosten z. B. einer Wärmepumpe!

Zusätzliche 20 Prozent Zuschuss gibt es, wenn der Austausch vor 2028 stattfindet, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte ab. Die Gesamtförderung liegt aber bei maximal 70 Prozent. Damit liegt der neue Zuschuss für eine „65%-Heizung“ knapp unter dem Vorschlag der Grünen-Bundestagsfraktion, die bereits Anfang Mai für kleine Einkommen einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent gefordert hatte.

Alle, die bis 2028 ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umstellen, erhalten einen Zuschuss von 50%! Die Mehrkosten einer Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung dürften damit – gerade bei der Installation von Luftwärmepumpen im Einfamilienhausbereich – mehr als ausgeglichen werden.

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Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen

Auch der Mieterschutz – ein Anliegen der SPD – wurde mit der Ausgestaltung des neuen GEG gestärkt: Die Pläne für eine Modernisierungsumlage – also der Summe, die Vermieter auf Mieter umlegen dürfen – wurden konkretisiert.

Vermieter dürfen demnach bei einem Heizungstausch ab 2024 statt acht sogar zehn Prozent der Kosten einer neuen Heizung auf die Miete umlegen. Diese Umlage ist aber nur gestattet, wenn Vermieter die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Zudem darf die Miete durch den Heizungstausch um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen.

Für Mieter, deren Vermieter noch auf eine weitere Gasheizung setzen, könnte es teuer werden. Denn ab 2029 droht dann die verpflichtende Biogas-Beimischung, die die Mieter über die Nebenkosten zu spüren bekommen.

Zuerst die kommunale Wärmeplanung

Bis die Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben, bleibt aber alles beim Alten: Denn im Mittelpunkt der Einigung steht eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung, die spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann.

Die kommunale Wärmeplanung wird damit zentraler Ankerpunkt für den Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland. Gasheizung dürfen dann nur noch in Gebieten neu installiert werden, in denen verbindlich ein Wasserstoffnetz geplant ist.

Dort wo Gasnetze weiter betrieben und auf CO2-neutrale Gase umgestellt werden sollen, erhält die Bundesnetzagentur zukünftig eine zentrale Kontrollfunktion insbesondere zur Einhaltung der Klimaziele.

Wenn Wasserstoffgebiete ausgewiesen werden sollen, muss es für den tatsächlichen Hochlauf von Wasserstoff konkrete Zwischenziele geben, die den Klimazielen entsprechen. Die Bundesnetzagentur wird das kontrollieren.

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