Letzte Aktualisierung: 03.07.2023

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Neues Heizungsgesetz: "Heiz-Hammer" trifft vor Allem Mieter:innen!

Der neue GEG-Entwurf enthält besonders nachteilige Regelungen für Mieter:innen. Ein Neueinbau von Öl- und Gasheizungen kann ab dem 1.1.2024 pauschal zu 85% auf Mieter:innen umgelegt werden. Wenn Vermieter auf Biogas oder Wasserstoff setzen, müssen die Kosten für diese voraussichtlich sehr teuren Brennstoffe komplett von den Mietern bezahlt werden.

Das neue GEG könnte für Mieter:innen teuer werden. Entscheidet sich der Vermieter für eine Gasheizung mit späterer Biomethan- oder Wasserstoffbeimischung, drohen höhere Heizkosten. Zudem können Vermieter:innen die Kosten für den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ab 2024 pauschal zu 85% auf die Mieter:innen umlegen. (Foto: energie-experten.org)

Der letzte Woche veröffentlichte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes - auch Heizungsgesetz genannt - und die heutige Anhörung im Bundestag zum überarbeiteten Entwurf lassen nichts Gutes für Mieter:innen erahnen. Denn vor allem Mietenden droht eine Kostenfalle, da ihre Vermieter:innen keinen eigenen finanziellen Anreiz haben, für einen effizienten Betrieb der Heizungsanlage zu sorgen. Der Paragraf, der sie vor hohen Betriebskosten beim Einsatz von Brennstoffheizungen schützen sollte, wurde gestrichen.

Erdgas, Biomasse oder Wasserstoff werden deutlich teurer

Denn laut § 71 Abs. 9 GEG E darf die fossile Heizung bleiben, wenn ab 2029 mindestens 15%, ab 2035 mit 30% und ab 2040 mindestens 60% der Wärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugt werden. Ab 2045 ist der Einsatz fossiler Brenn- und Treibstoffe dann ohnehin nicht mehr möglich.

Das heißt: Neue Gasheizungen sind laut GEG weiterhin möglich, aber teuer. Der Gaspreis steigt aufgrund der CO2-Bepreisung, Biomethan und Wasserstoff werden voraussichtlich deutlich teurer werden als Erdgas und auch die Infrastruktur dürfte die Netzentgelte verteuern.

Eigentümer dürfte diese Entwicklung abschrecken. Vermietern räumt das kommende GEG großzügige Spielräume ein, ihre Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Denn der bisher vorgesehene § 71o Abs. 1 GEG E, der die Umlagefähigkeit von Biomethan und Wasserstoff begrenzt hat, wurde aus dem aktuellen Entwurf gestrichen.

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Steigende Biomethananteile sorgen für deutlich höhere Betriebskosten als Luftwärmepumpen

Das könnte für Mieter ziemlich teuer werden, denn bisher war geplant, dass sie die Mehrkosten von Biogas oder Wasserstoff im Vergleich zu den Betriebskosten einer Wärmepumpe nicht bezahlen müssen. Entscheiden sich Vermieter:innen also dafür, wieder eine neue Gasheizung einzubauen, müssen Mieter:innen ab 2027 mit steigenden Kosten für CO2 rechnen.

Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag der Deutsche Umwelthilfe berechnet, dass die Kosten für Gasheizungen mit steigenden Biomethananteilen bereits 2030 bei Mieterinnen und Mietern deutlich höhere Betriebskosten als eine Luftwärmepumpe verursachen – mit den steigenden Beimischungsanteilen steigen die Betriebskosten hier schnell fast auf das Doppelte als die erneuerbare Alternative.

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15 Prozent-Pauschale verlagert Erhaltungskosten auf Mieter:innen

Die heutige Anhörung im Bundestag zum überarbeiteten Entwurf machte zudem deutlich, dass nicht nur ab 2027 eine Kostenfalle für Mieter droht: Ein Neueinbau von Öl- und Gasheizungen kann überdies ab dem 1.1.2024 pauschal zu 85% auf Mieter:innen umgelegt werden. Der Deutsche Mieterbund kritisierte umgehend die viel zu niedrige Pauschalierung zu Lasten von Mieter:innen.

Eine Pauschale von 15 Prozent sei laut DMB in jeder Hinsicht eine unangemessene Verlagerung der Erhaltungspflicht des Vermieters auf die Mieter:innen. Sie führe dazu, dass der Vermieter überhöhte Modernisierungskosten darstellen und demzufolge übermäßige Modernisierungsmieterhöhungen verlangen kann, so dass Mieter:innen unangemessen benachteiligt werden.

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