Letzte Aktualisierung: 26.09.2023

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Kanzler stockt Wärmepumpen-Zuschuss auf: Wer schnell ist, kriegt jetzt 55%!

Etwas überraschend wurde auf dem Wohnungsgipfel auch der Wärmepumpen-Zuschuss angehoben. Wer eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung besitzt und diese ab 2024 durch eine neue, mit 65% EE-Anteil ersetzt, bekommt nun 1.500€ mehr. Mit der Anhebung des Speed-Bonus bzw. Klima-Bonus um weitere 5% steigt die maximale Wärmepumpen-Förderung auf 16.500€ und dürfte die allermeisten Investitionen in eine Wärmepumpe höchst rentabel machen!

Im Zuge der Wohnungsbaukrise habe Scholz und Geywitz auch die Wärmepumpen-Förderung angehoben: Wer sich bis 2025 für eine dem GEG-entsprechende klimafreundliche Heizung entscheidet, bekommt eine um 5% höheren Zuschuss. Maximal sind so 16.500€ möglich, eine Summe, die auch der Wärmepumpen-Branche aus der Krise helfen könnte. (Foto: energie-experten.org)

Auf dem gestrigen Wohnungsgipfel sollten eigentlich Maßnahmen vorgestellt werden, um den Wohnungsbau, der durch die hohen Baukosten und hohen Zinsen nahezu zum Erliegen gekommen ist, wieder neue Impulse zu verleihen. Kanzler Olaf Scholz und Bauministerin Klara Geywitz verkündeten aber eine ganze Reihe an Änderungen, die nur – freundlich ausgedrückt – sehr mittelbar mit der Steigerung der Attraktivität am Wohnungs- oder Einfamilienhausbau zu tun haben.

So werden unter anderem auch die Förderbedingungen für neue Wärmepumpen bzw. neue Heizungen, die mit einem Anteil von 65% Erneuerbaren Energien ab theoretisch Anfang kommenden Jahres betrieben werden müssen, nochmals verbessert. Diejenigen, die einen Heizungstausch im kommenden Jahr planen und auf eine effiziente und klimafreundliche Wärmepumpe umsteigen wollen, dürfte das freuen. Ob sich darüber die Bauwirtschaft ankurbeln lässt, sei einmal dahingestellt.

Im Detail geht es um die BEG-Förderung ab 2024 – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie nimmt vor Allem bei der Akzeptanz des neuen Heizungsgesetzes einen hohen Stellenwert ein, weshalb ihre Fördersätze mit zunehmender Kritik der FDP und Opposition aber auch der zeitlichen Verschiebung durch die kommunale Wärmeplanung, die Kommunen zuerst durchführen müssen, bevor das neue GEG greift, stetig angehoben wurde.

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Wärmepumpe soll jetzt die Dekarbonisierung des Gebäudebestands alleine schultern

Dass nun die Wärmepumpen-Förderung nochmals angehoben wird, hat aber auch damit zu tun, dass Scholz und Geywitz die EU-Sanierungspflicht („MEPS“) komplett gestrichen haben. Die Dämmung von Gebäuden wird daher nicht mehr vorgeschrieben, sondern freiwillig.

Um trotzdem die CO2-Ziele zu erreichen, setzt die Politik nun alles auf eine Karte: Die Wärmepumpe. Sie soll zukünftig die Dekarbonisierung des Gebäudebestands alleine schultern. Die Effizienzanforderungen an Gebäude, die – um ehrlich zu sein – von größerer Relevanz sind, sofern sie mit fossilen Energieträgern beheizt werden, wurden daher gestern großzügig „über Bord geworfen“.

Nun also soll nochmal nachgebessert werden: Der Geschwindigkeitsbonus wird für 2 Jahre von 20 auf 25 Prozent erhöht. Und noch wichtiger: Ihn sollen jetzt nicht nur Selbstnutzer, sondern auch Vermieter bekommen können.

Neue BEG-Förderkonditionen für Wärmepumpen ab Januar 2024

So gestaltet sich nun die (unter Vorbehalt) neue Förderlandschaft für Wärmepumpen wie folgt:

Grundförderung

Um die Auflagen des Heizungsgesetzes zu erfüllen, können Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. So soll es zunächst eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten geben, die allen zu Gute kommt, die sich künftig für z. B. eine Wärmepumpe entscheiden.

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Geschwindigkeitsbonus

Mit einem weiteren vorgesehenen Bonus – auch Klima-Bonus genannt - für den zeitnahen Austausch bis zum 31. Dezember 2028 soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, zügig auf klimaneutrale Heizungen umzustellen.

Der sogenannte „Speed-Bonus“ beträgt in 2024 und 2025 25 Prozent – und damit 5% mehr als zunächst geplant – und sinkt in 2026 und 2027 auf 15 Prozent. Danach wird die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt. Das soll Eigentümer, Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter zu einem schnellen Heizungstausch zu bewegen.

Der Geschwindigkeitsbonus wird Immobilienbesitzern zur Verfügung gestellt, die eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen und gilt auch für Gasheizungen, die 20 Jahre oder älter sind. Damit wird der ehemalige Heizungstauschbonus in Höhe von 10 Prozent ersetzt.

Tabelle: Vergleich des Speed-Bonus für die Installation einer Wärmepumpe von 2024 bis 2028
Jahr Klimabonus-Fördersatz neu Bisheriger Entwurf
2024 25% 20%
2025 25% 20%
2026 20% 20%
2027 15% 20%
2028 12% 17%

Einkommensbonus

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro soll es zudem eine zusätzliche Förderung von weiteren 30 Prozent geben. Der gesamte Förderanteil ist jedoch auf 70 Prozent gedeckelt.

Die Eckpunkte sehen jedoch bislang vor, dass die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei einem Einfamilienhaus von derzeit maximal 60.000 Euro auf 30.000 Euro halbiert werden.

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Ampel erhöht Zuschuss um 1.500€ - auf maximal 16.500€!

Bei einer Begrenzung der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus erhalten einkommensschwache Haushalte mit Anspruch auf eine 70-Prozent-Förderung dann bis zu 21.000 Euro.

Haushalte, die keinen Einkommensbonus geltend machen können, aber in den kommenden 2 Jahren auf eine Wärmepumpe umsteigen wollen, bekommen demnach einen Zuschuss von maximal 16.500€ - also 1.500€ mehr als bisher geplant.

Auch ohne die erneute Anhebung des Wärmepumpen-Zuschusses dürften sich die allermeisten Investitionen in eine Wärmepumpe statt einer Gasheizung fürstlich rentieren. Denn wer sich ab 2024 für eine Gasheizung entscheiden sollte, muss nicht nur mit höheren Gaspreisen durch u.a. den Anstieg des CO2-Preises rechnen. Ab 2029 muss man schrittweise mit teurem Biomethan zuheizen. Die Gasheizung wird dann schon heute zum „Stranded Asset“.

BEE fordert noch höhere Fördermittel für Wärmepumpen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) fordert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Reformentwurf der Förderrichtlinie Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) noch höhere Fördermittel.

Dafür seien insbesondere die maximal förderfähigen Kosten an die Realität anzupassen. Statt die Förderung beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit von 60.000 auf 30.000 Euro zu halbieren, müsse sie mindestens 45.000 Euro betragen.

Im Falle einer erneuerbaren Hybridheizungsanlage und von erdgekoppelten Wärmepumpen müsse sie weiterhin 60.000 Euro betragen, weil die erforderlichen Investitionen in diesen Fällen höher seien. Ansonsten sei zu befürchten, dass die Anzahl der Neuinstallationen dieser besonders effizienten Anlagen gegen Null sinke.

Daneben sei der Klima-Bonus auch auf Nichtwohngebäude auszuweiten. „Es spielt keine Rolle, ob CO2 in einer Mietwohnung, einem Büro oder einer selbstgenutzten Immobilie entsteht”, so Simone Peter vom BEE.

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