KfW Förderung 2020: Zuschuss von bis zu 48.000 Euro!
Höhere KfW-Zuschüsse für KfW-Effizienzhäuser
Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus zu einem KfW Effizienzhaus sanieren lassen wollen, können in 2020 auf die jetzt stark aufgewerteten Kredit- und Zuschussprogramme der KfW-Förderbank zurückgreifen.
Einzelne Fördermaßnahmen z. B. der Heizung werden hauptsächlich nur noch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) (siehe "Austauschprämie für Ölheizungen") angeboten oder über eine Steuervergünstigung gefördert.
Kredit- und Zuschussvariante werden nun erstmals gleich hoch gefördert. Auch beim Neubau wurden die KfW Förderungen ab 2020 angehoben. Die Änderungen gelten ab 24. Januar 2020:
- Die förderfähigen Kosten zum KfW-Effizienzhaus steigen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro, ein Zuschuss ist – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30.000 und 48.000 Euro möglich.
- Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro angehoben.
- Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
In finanzieller Hinsicht sind die KfW- und BAFA-Gelder 2020 ähnlich attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.
KfW fördert klimafreundliche Heizungen mit Ergänzungskredit
Während die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen seit 2020 nun nahezu komplett beim BAFA liegt, fördert die KfW ergänzend zum BAFA-Zuschuss
- Solarthermie-Anlagen,
- Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser),
- Wärmepumpen und
- Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)
mit dem KfW Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)".
KfW Förderung setzt 2020 weiterhin auf Energieberater-Begleitung
Auch die fachliche Überprüfung wurde neu geregelt: Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen, was auch zur Qualitätssicherung empfehlenswert ist.
Im Falle der steuerlichen Sanierungsförderung genügt rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers.
KfW fördert keine Öl-Heizungen mehr
Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) von der KfW nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für den Neubau (Energieeffizient Bauen – Kredit (153)) als auch für die Altbausanierung (Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), bei der ab dem 01.01.2020 auch kombinierte Hybrid-Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl nicht mehr gefördert werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann hingegen ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Im Bereich der KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden ist es sogar verboten, in einem KfW-Effizienzgebäude Öl monovalent oder auch bivalent als Energieträger einzusetzen.