Letzte Aktualisierung: 10.01.2020
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus zu einem KfW Effizienzhaus sanieren lassen wollen, können in 2020 auf die jetzt stark aufgewerteten Kredit- und Zuschussprogramme der KfW-Förderbank zurückgreifen.
Einzelne Fördermaßnahmen z. B. der Heizung werden hauptsächlich nur noch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) (siehe "Austauschprämie für Ölheizungen") angeboten oder über eine Steuervergünstigung gefördert.
Kredit- und Zuschussvariante werden nun erstmals gleich hoch gefördert. Auch beim Neubau wurden die KfW Förderungen ab 2020 angehoben. Die Änderungen gelten ab 24. Januar 2020:
In finanzieller Hinsicht sind die KfW- und BAFA-Gelder 2020 ähnlich attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.
PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!
Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!Während die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen seit 2020 nun nahezu komplett beim BAFA liegt, fördert die KfW ergänzend zum BAFA-Zuschuss
mit dem KfW Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)".
Auch die fachliche Überprüfung wurde neu geregelt: Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen, was auch zur Qualitätssicherung empfehlenswert ist.
Im Falle der steuerlichen Sanierungsförderung genügt rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers.
Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!
Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) von der KfW nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für den Neubau (Energieeffizient Bauen – Kredit (153)) als auch für die Altbausanierung (Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), bei der ab dem 01.01.2020 auch kombinierte Hybrid-Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl nicht mehr gefördert werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann hingegen ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Im Bereich der KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden ist es sogar verboten, in einem KfW-Effizienzgebäude Öl monovalent oder auch bivalent als Energieträger einzusetzen.