Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
Der Bund fördert energieeffiziente Neubauten als auch energetisch optimierte Altbauten. Die staatliche Förderung fällt umso höher aus, je höher der energetische Standard des "Effizienzhauses" ist. Die verschiedenen Stufen werden mit Kennzahlen angegeben: Ein "Effizienzhaus 40" z. B. benötigt nur 40% der Energie eines Referenzgebäudes. Die bau- und haustechnischen Vorgaben für Effizienzhäuser finden Sie im Gebäudeenergiegesetz. Welche Effizienzhäuser letztlich gefördert werden, wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt.
Mit dem Begriff Effizienzhaus ist ein (Niedrig-)Energiestandard für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude gemeint, deren Energieeffizienz höher ist, als es das Gesetz vorschreibt. Der Effizienzhausstandard wurde über viele Jahre ausschließlich von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert und wird daher im Sprachgebrauch auch häufiger noch als „KfW-Effizienzhaus“ bezeichnet.
Das eine Effizienzhaus an sich gibt es gar nicht. Vielmehr legt das Gebäudeenergiegesetz (früher EnEV) mehrere Standards fest, die sich zum einen danach unterscheiden lassen, ob das Effizienzhaus ein
Dem Haustyp ordnet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in ihren "Technischen Mindestanforderungen" sowohl für
maximal zulässige Werte für den
zu, mit deren Hilfe sich jeder Neubau und jede Sanierung in eine Effizienzhaus-Klasse einordnen lässt. Für Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude NWG) wird lediglich das Einhalten eines bestimmten Jahres-Primärenergiebedarfs (QP) vorgegeben.
Jedem Effizienzhaus-Standard wird dann eine "Zahl" angehängt, die Auskunft über die Energiemenge gibt, die das Effizienzhaus gegenüber dem Referenzhaus einspart. Den jeweiligen Effizienzhaus-Klassen sind dann wiederum staatliche Förderungen (Zuschüsse und Tilgungszuschüsse) zugeordnet.
Konkret heißt das: Das Effizienzhaus 100 verbraucht genau so viel Primärenergie wie das Referenzhaus, ein Effizienzhaus 85 verbraucht 85 Prozent der Energie des Referenzgebäudes, ein Effizienzhaus 55 sogar nur 55 Prozent davon.
Es gilt also: Je kleiner die Zahl ist, desto mehr Energie spart das KfW-Effizienzhaus ein – und desto höher fällt auch die staatliche Förderung dafür aus.
Effizienzhaus | QP in % von QP REF | H´T in % von H´T REF |
---|---|---|
40 Plus (Neubau WG) | 40 | 55 |
40 (Neubau WG) | 40 | 55 |
40 (Altbau WG) | 40 | 55 |
40 (Neubau NWG) | 40 | - |
40 (Altbau NWG) | 40 | - |
55 (Neubau WG) | 55 | 70 |
55 (Altbau WG) | 55 | 70 |
55 (Neubau NWG) | 55 | - |
55 (Altbau NWG) | 55 | - |
70 (Altbau WG) | 70 | 85 |
70 (Altbau NWG) | 70 | - |
85 (Altbau WG) | 85 | 100 |
100 (Altbau WG) | 100 | 115 |
100 (Altbau NWG) | 100 | - |
Denkmal (Altbau WG) | 160 | - |
Denkmal (Altbau NWG) | 160 | - |
Zum Bestimmen der Energieeffizienz eines Gebäudes zieht man den Wärmeverlust und den davon abhängigen Energiebedarf heran.
Den Wärmeverlust, der sich über die Gebäudehülle ergibt, nennt man auch Transmissionswärmeverlust. Er hängt unter anderem von der Hausdämmung samt eingesetzten Türen und Fenstern mit Isolierfunktion ab. Je höher der Transmissionswärmeverlust, desto höher ist auch der Energiebedarf.
Der zur Wärme- und Stromerzeugung im Gebäude eingesetzte Energieträger bzw. Heizungstechnik und Technik zu deren effizienter Nutzung (z. B. Kreuzwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung) beeinflusst den Jahresprimärenergiebedarf, da dieser auch den Energiebedarf von Energieträgern mit einrechnet.
Zur rechnerischen Erreichung eines Effizienzhausstandards kann man unterschiedliche Schwerpunkte legen und auch innerhalb der Möglichkeiten der Dämmung und Energie- bzw. Heizwärmeerzeuger unterschiedliche Kombinationen umsetzen. Je höher der Effizienzhausstandard, desto mehr Möglichkeiten muss man jedoch ausschöpfen.
Ausführungsbeispiele |
---|
Brennwertkessel, Solarthermie für Trinkwarmwasser. Alternativ: Wärmepumpe |
Brennwertkessel, Solarthermie für Trinkwarmwasser, Zu-/ Abluftanlage mit WRG. Alternativ: Wärmepumpe, Solarthermie für Trinkwarmwasser oder Zu-/ Abluftanlage mit WRG |
Wärmepumpe, Solarthermie für Trinkwarmwasser, Zu-/ Abluftanlage mit WRG. Alternativ: Wärmepumpe, Solarthermie für Trinkwarmwasser und Zu-/ Abluftanlage mit WRG |
Wärmepumpen-Kompaktaggregat, Heizwärmeübertragung mittels Zuluft der Zu-/ Abluftanlage mit WRG, Wärmebereitstellungsgrad > 75 % |
Wärmepumpe und der Zu-/ Abluftanlage mit WRG in Verbindung mit Photovoltaik (EFH: 6 - 15 kWp) mit Eigenstromnutzung |
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurden auch zwei neue Standards – das Effizienzhaus EE und das Effizienzhaus NH - eingeführt.
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Dazu können folgende Arten der Wärmeerzeugung verwendet werden:
Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.
Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigen.
Detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de
Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (oder der Erwerb einzelner Wohnungen), die das folgende energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen.
Beim Neubau können auch stromerzeugende Anlagen wie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher für die Eigenstromversorgung über die BEG mitgefördert werden, wenn man für den eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung in Anspruch nimmt.
Eine Effizienzhaus-Stufe wird hingegen nicht erreicht, wenn eine Ölheizung eingesetzt wird.
Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gemäß den Technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur BEG WG-Richtlinie gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie z. B. eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Pro Wohneinheit müssen dann mindestens 500 kWh pro Jahr zuzüglich 10 kWh/a je m2 Gebäudenutzfläche AN Strom erzeugt werden. Für den Nachweis der Mindestanforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag muss nach DIN V 18599-9 bilanziert werden.
Effizienzhaus | 40 Plus | 40 |
---|---|---|
EE-Paket | EE-Paket | EE-Paket |
NH-Paket | NH-Paket | |
Plus-Paket | Plus-Paket |
Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden bzw. der Ersterwerb einzelner in einem solchen Gebäude befindlicher Wohnungen, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals eines der folgenden energetischen Niveaus eines Effizienzhauses erreicht:
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Das Erreichen einer „Effizienzhaus EE“-Klasse setzt jedoch voraus, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger im Rahmen der Sanierung erst installiert wird und zuvor nicht im Gebäude vorhanden oder an der Wärmeerzeugung im Gebäude beteiligt war.
Effizienhaus | 40 | 55 | 70 | 85 | 100 | Denkmal |
---|---|---|---|---|---|---|
EE-Paket | EE-Paket | EE-Paket | EE-Paket | EE-Paket | EE-Paket | EE-Paket |
Eine Effizienzhaus-Stufe wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch eine Ölheizung gedeckt wird. Die Kosten für den Ein- und Umbau der Ölheizung sowie zugehöriger Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig!
Auch bei Sanierungen können stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird.
Effizienzhaus 55 | Effizienzhaus 85 | |
---|---|---|
Gebäudehülle: | Außenwanddämmung: 18 cm | Außenwanddämmung: 14 cm |
Dachdämmung: 24 cm | Dachdämmung: 20 cm | |
Kellerdeckendämmung: 10 cm | Kellerdeckendämmung: 8 cm | |
neue Fenster mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen | neue Fenster mit Doppelverglasung | |
Haustechnik 1. Option: | Gas-Brennwertheizung | Gas-Brennwertheizung |
Solarthermie-Anlage zur Trinkwassererwärmung mit 20 Prozent Heizungsunterstützung | große Solarthermie-Anlage zur Trinkwassererwärmung mit 10 Prozent Heizungsunterstützung | |
Lüftungsanlage mit 80 Prozent Wärmerückgewinnung (WRG) | Lüftungsanlage mit 80 Prozent Wärmerückgewinnung (WRG) | |
Haustechnik 2. Option: | Sole-Wasser-Wärmepumpe | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Solarthermie-Anlage zur Trinkwassererwärmung | Solarthermie-Anlage zur Warmwasser-Bereitung | |
Lüftungsanlage mit 80 Prozent Wärmerückgewinnung (WRG) | Lüftungsanlage mit 80 Prozent Wärmerückgewinnung (WRG) | |
Haustechnik 3. Option: | Holzpellet- oder Biomasseheizung oder Wärmepumpe | Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) oder Blockheizkraftwerk (BHKW) fossil |
Warmwasser zentral | Warmwasser zentral |
Experten-Wissen: Bei der Effizienzhaus-Sanierungsförderung fiel im Sommer 2021 die Förderstufe Effizienzhaus 115 weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard mehr darstellte. Bislang wurde ein KfW-Effizienzhaus 115 bei einem Primärenergiebedarf von bis zu 115 % und einem Transmissionswärmeverlust von bis zu 130 % mit 120.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss oder 30.000 Euro Investitionszuschuss gefördert.
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.01.2021 können nun sämtliche Förderangebote mit nur einem Antrag bei nur einer Institution - bei der KfW oder dem BAFA - beantragt werden. Die BEG ermöglicht, dass jeder Fördertatbestand als Zuschuss oder als Kredit förderbar ist.
Die Richtlinien BEG für Wohngebäude ("BEG WG") und Nichtwohngebäude ("BEG NWG") traten zum 01. Juli 2021 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich pro Wohneinheit auf 120.000 Euro. Erreicht man eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder ein „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard so steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
bis 30.06.2021 | ab 01.07.2021 | Differenz | |
---|---|---|---|
Höchstbetrag | 120.000€ pro Wohneinheit | 120.000 bis 150.000€ pro Wohneinheit | bis zu 30.000€ pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 55 | 15% Zuschuss => max. 18.000€ | 17,5% Zuschuss => max. 21.000€ bis 26.250€ (bei EE-/ NH-Standard) | max. 3.000€ bis 8.250€ |
Effizienzhaus 40 | 20% Zuschuss => max. 24.000€ | 22,5% Zuschuss => max. 27.000€ bis 33.750€ (bei EE-/ NH-Standard) | max. 3.000 bis 9.750€ |
Effizienzhaus 40+ | 25% Zuschuss => max. 30.000€ | 25% Zuschuss => max. 37.500€ | max. 7.500€ |
Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.
Effizienzhaus-Neubau | Zuschuss | Effizienzhaus EE oder Effizienzhaus NH-Klasse* |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Plus | 25% | + 2,5% |
Effizienzhaus 40 | 20% | + 2,5% |
Effizienzhaus 55 | 15% | + 2,5% |
Effizienzhaus-Altbau | Zuschuss | Effizienzhaus EE | iSFP-Bonus** |
---|---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 45% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 55 | 40% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 70 | 35% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 85 | 30% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 100 | 27,5% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus Denkmal | 25% | + 5% | + 5% |
* Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte.
** Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).