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Letzte Aktualisierung: 26.09.2023
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Heute startete das neue Förderprogramm der KfW "Solarstrom für Elektroautos" mit hohen Zuschüssen für Wallbox, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher. Während es am Vormittag zu derart hohen Zugriffszahlen auf meine.kfw.de kam, sodass die Webseite über Stunden nicht erreichbar war, konnten ab etwa 13 Uhr die ersten Anträge für einen Zuschuss von bis zu 10.200€ gestellt werden:
Aber auch später des Tages war die KfW-Webseite immer wieder überlastet und das eigentliche Förderprogramm unter meine.kfw.de/zuschuss/442 konnte gar nicht aufgerufen werden.
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Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!Zudem war der Anmeldeprozess verwirrend. Denn wer meinte, sich z.B. mit seinen Benutzerdaten des KfW-Zuschussportals anmelden zu können, wurde enttäuscht. Um einen Antrag unter meine.kfw.de stellen zu können, bedurfte es einer neuen Anmeldung, die aufgrund der langen Ladezeiten sehr zeit- und nervenaufreibend wurde.
Das ist ärgerlich für die vielen Interessenten, die das Windhundrennen um die 9.600 € bzw. im Falle einer bidirektionalen Wallbox 10.200€ vermeintlich verloren haben. Denn der Fördertopf von insgesamt 500 Millionen Euro reicht nur für etwa 50.000 Anträge!
Vermeintlich! Denn wer jetzt meint, der Fördertopf sei leer und ein weiterer Versuch sinnlos, liegt ganz falsch! Viele, die die KfW-Webseite heute aufgerufen haben, waren sich vermutlich über die vielen Modalitäten des Förderprogramms 442 "Solarstrom für Elektroautos" nicht bewusst:
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Hierzu hieß es auf meine.kfw.de: Für alle drei Komponenten "Photovoltaikanlage", "Solarstromspeicher" und "Ladestation" muss Ihnen ein Kostenvoranschlag oder Angebot eines Fachunternehmens vorliegen. Zudem müssen darin die jeweiligen Leistungswerte der Anlagen-Komponenten explizit enthalten sein. Zudem muss die Ladestation in der Liste der geförderten Ladestationen aufgeführt sein!
Diese Anforderung an einen vor Antragstellung vorliegenden Kostenvoranschlag scheint aber im weiteren Prozess der Antragstellung als auch für die letztliche Fördermittelauszahlung bedeutungslos zu sein.
So musste man bei der Antragstellung selbst lediglich die Leistung der PV-Anlage und die Speicherkapazität des Stromspeichers angeben, um die Förderhöhe zu ermitteln.
Ab März 2024 müssen dann die Nachweise erbracht werden, dass die PV-Anlage den Förderbedingungen entsprechend installiert wurde. Hierzu muss aber nicht das Angebot bzw. Kostenvoranschlag nachgewiesen werden, sondern alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten der installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher hochgeladen werden.
Unser Tipp: Wie bieten Ihnen schnelle Hilfe! Wir vermitteln Ihnen kostenlos ein oder mehrere Fachunternehmen, die Ihnen sofort ein Angebot für ein KfW-konformes PV-System erstellen. Füllen Sie hierzu lediglich unser Kontaktformular unter www.energie-experten.org/anfrage-stellen/solarenergie aus. Sie werden innerhalb weniger Stunden zurückgerufen!