Letzte Aktualisierung: 26.09.2023

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KfW-Server überlastet: "Solarstrom für Elektroautos"-Anträge nur mit Angebot - So bekommen Sie eins!

An Tag 1 der neuen KfW-Förderung "Solarstrom für Elektroautos" war der KfW-Server heillos überlastet und die KfW-Seite häufig nicht erreichbar. Viele Antragsteller gaben entnervt auf. Denen, die die Anmeldung geschafft haben, fehlte häufig das Angebot vom Fachunternehmen, denn ohne Kostenvoranschlag kann kein Antrag gestellt werden. Wir zeigen, wie Sie jetzt noch schnell an ein KfW 442-konformes Angebot kommen!

Anträge für den Solaranlagenzuschuss mussten unter meine.kfw.de gestellt werden und nicht wie sonst üblich über das KfW-Zuschussportal. Die Serverausfälle und langen Ladezeiten der KfW-Seite erschwerten zudem die Antragstellung. Wer es geschafft hatte, dem fehlte häufig das Angebot vom Fachbetrieb. (Grafiken: KfW / energie-experten.org)

Heute startete das neue Förderprogramm der KfW "Solarstrom für Elektroautos" mit hohen Zuschüssen für Wallbox, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher. Während es am Vormittag zu derart hohen Zugriffszahlen auf meine.kfw.de kam, sodass die Webseite über Stunden nicht erreichbar war, konnten ab etwa 13 Uhr die ersten Anträge für einen Zuschuss von bis zu 10.200€ gestellt werden:

  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp (5 - 10 kWp = maximal 6.000 Euro)
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh (5 - 12 kWh = maximal 3.000 Euro)
  • Ladestation: 600 Euro pauschal, unabhängig von der Anzahl der Ladepunkte
  • Zusätzlich 600 Euro pauschal für Modelle mit bidirektionaler Ladefähigkeit

Aber auch später des Tages war die KfW-Webseite immer wieder überlastet und das eigentliche Förderprogramm unter meine.kfw.de/zuschuss/442 konnte gar nicht aufgerufen werden.

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Verwirrender Anmeldeprozesse, lange Ladezeiten & begrenzter Fördertopf

Zudem war der Anmeldeprozess verwirrend. Denn wer meinte, sich z.B. mit seinen Benutzerdaten des KfW-Zuschussportals anmelden zu können, wurde enttäuscht. Um einen Antrag unter meine.kfw.de stellen zu können, bedurfte es einer neuen Anmeldung, die aufgrund der langen Ladezeiten sehr zeit- und nervenaufreibend wurde.

Das ist ärgerlich für die vielen Interessenten, die das Windhundrennen um die 9.600 € bzw. im Falle einer bidirektionalen Wallbox 10.200€ vermeintlich verloren haben. Denn der Fördertopf von insgesamt 500 Millionen Euro reicht nur für etwa 50.000 Anträge!

Vermeintlich! Denn wer jetzt meint, der Fördertopf sei leer und ein weiterer Versuch sinnlos, liegt ganz falsch! Viele, die die KfW-Webseite heute aufgerufen haben, waren sich vermutlich über die vielen Modalitäten des Förderprogramms 442 "Solarstrom für Elektroautos" nicht bewusst:

  • Die finanzielle Förderung ist nur für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden vorgesehen.
  • Sie müssen ein rein elektrisches Elektroauto besitzen oder privat leasen oder eines verbindlich bestellt haben. Nutzer eines Dienstwagens werden nicht gefördert.
  • Förderfähig ist nur die Anschaffung fabrikneuer Anlagen-Komponenten in einem Paket.
  • Der Förderantrag muss zudem vor der Bestellung aller drei Komponenten gestellt werden.
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KfW fordert plötzlich Kostenvoranschlag für komplettes PV-System

Eine vermutlich für viele Antragssteller im Vorwege nicht deutlich kommunizierte Anforderung der KfW ist zudem, dass man einen Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Fachunternehmens benötigt, um den Förderantrag für das KfW-Programm 442 "Solarstrom für Elektroautos“ überhaupt stellen zu können. Weitere Schwierigkeit.

Hierzu hieß es auf meine.kfw.de: Für alle drei Komponenten "Photovoltaikanlage", "Solarstromspeicher" und "Ladestation" muss Ihnen ein Kostenvoranschlag oder Angebot eines Fachunternehmens vorliegen. Zudem müssen darin die jeweiligen Leistungswerte der Anlagen-Komponenten explizit enthalten sein. Zudem muss die Ladestation in der Liste der geförderten Ladestationen aufgeführt sein!

Diese Anforderung an einen vor Antragstellung vorliegenden Kostenvoranschlag scheint aber im weiteren Prozess der Antragstellung als auch für die letztliche Fördermittelauszahlung bedeutungslos zu sein.

So musste man bei der Antragstellung selbst lediglich die Leistung der PV-Anlage und die Speicherkapazität des Stromspeichers angeben, um die Förderhöhe zu ermitteln.

Ab März 2024 müssen dann die Nachweise erbracht werden, dass die PV-Anlage den Förderbedingungen entsprechend installiert wurde. Hierzu muss aber nicht das Angebot bzw. Kostenvoranschlag nachgewiesen werden, sondern alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten der installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher hochgeladen werden.

Unser Tipp: Wie bieten Ihnen schnelle Hilfe! Wir vermitteln Ihnen kostenlos ein oder mehrere Fachunternehmen, die Ihnen sofort ein Angebot für ein KfW-konformes PV-System erstellen. Füllen Sie hierzu lediglich unser Kontaktformular unter www.energie-experten.org/anfrage-stellen/solarenergie aus. Sie werden innerhalb weniger Stunden zurückgerufen!

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