Letzte Aktualisierung: 10.09.2023

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KfW ändert FAQ: Solar-Zuschuss jetzt auch für Besitzer von PV-Anlagen, Wallboxen und Speichern möglich!

Das Interesse am neuen KfW-Programm „Solarstrom für Elektroautos“ ist riesengroß. Die Fördervoraussetzungen ließen zunächst jedoch darauf schließen, dass die Zahl der Antragsberechtigten überschaubar klein ausfallen könnte. Die KfW hat jetzt aber nachträglich ihre FAQ erweitert und klargestellt, dass man auch als Besitzer einer Solaranlage, eines Stromspeichers oder einer Wallbox durchaus in den Genuss des bis zu 10.200 Euro hohen Zuschusses kommen kann!

Die KfW hat jetzt ihre FAQ geändert und klargestellt: Der neue Solaranlagen-Zuschuss kann auch beantragt werden, wenn man bereits eine PV-Anlage, eine Wallbox oder einen Stromspeicher besitzt. (Foto: energie-experten.org)

Am 26. September 2023 startet das neue KfW-Programm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programmnummer 442) zur Förderung von Solaranlagen und Stromspeichern, wenn man denn bereits Besitzer eines Elektroautos ist (wir berichteten). Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt hierzu insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung, was für mindestens rund 50.000 Antragsteller reichen sollte.

Gefördert wird die Anschaffung eines PV-Systems bestehend aus der eigentlichen Solar-Anlage, einem Batteriespeicher und einer Wallbox. Die Förderung einzelner Komponenten ist nicht möglich. Die Förderhöhe wird aber entsprechend der Einzelkomponenten berechnet:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
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Vielzahl von Förderbedingungen schränkt Kreis der Berechtigten stark ein

Im „Kleingedruckten“ folgen aber viele Einschränkungen:

  • Zu allererst muss man Eigentümer einer bestehenden Immobilie sein und diese auch selbst nutzen.
  • Der Interessent muss bereits ein Elektroauto selber besitzen oder zumindest verbindlich bestellt haben. Firmenfahrzeuge sind ausgeschlossen.
  • Es müssen reine batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV) sein, Hybride werden nicht gefördert.
  • Man kann das Elektroauto auch selbst leasen, wenn der Leasingvertrag mindestens 12 Monate dauert. Zudem muss das Elektroauto mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden.
  • Die Photovoltaikanlage muss mind. 5 kWp, der Batteriespeicher mind. 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage besitzen.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Der restliche für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen!
  • Die KfW-Förderung darf auch nicht mit lokalen Zuschüssen kombiniert werden, das kann für Einwohner z.B. von Freiburg oder Düsseldorf enttäuschend sein.
  • Man muss ein Smart Meter besitzen bzw. nachweisen, dass man beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem beauftragt hat.
  • Der Maximalbetrag von 10.200 Euro wird nur gewährt, wenn auch eine bidirektionale Fähigkeit zur Rückspeisung ins Hausnetz (Vehicle-to-home V2H) vorgesehen wird und die Wallbox diese technische Fähigkeit mitbringt.

Allein diese ganzen Voraussetzungen schließen schon viele potentielle Antragsberechtigte aus, bei denen eine Förderung auch sinnvoll gewesen wäre. Zudem schränken die Hard- und Softwareanforderungen den Kreis der Anbieter ein.

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Auch Besitzer einzelner Komponenten können jetzt Solaranlagen-Zuschuss beantragen

Die größte und zunächst mit Häme aufgenommene Einschränkung bestand jedoch darin, dass die Förderbedingungen zunächst so ausgelegt werden konnten, dass nur diejenigen Haus- und Elektroautobesitzer in den Genuss des KfW-Zuschusses kommen können, wenn sie noch keine Wallbox besitzen.

Dazu haben auch die FAQs der KfW selbst beigetragen, die noch vor Kurzem klarstellten, dass man alle drei Komponenten – die Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher – erstmalig fabrikneu anschaffen muss, um eine Förderung zu erhalten. Die KfW schloss dann im Nachsatz explizit aus, dass eine Förderung nicht möglich ist, wenn man bereits eine Wallbox besitzt: „Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, ist eine Förderung nicht möglich.“

Diese Förderbedingung hätte den Kreis der Antragsberechtigten enorm eingeschränkt. Denn sehr viele Hauseigentümer, die ein Elektroauto besitzen, laden ihr E-Auto über eine eigene Ladestation.

Daher hat nun die KfW ihre FAQ geändert und erlaubt auch Besitzern von PV-Anlagen, Stromspeichern und auch Wallboxen die Teilnahme am Programm unter folgenden Bedingungen:

Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, so können Sie eine Förderung unter folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:

  • Wenn Sie bereits eine Ladestation besitzen, ist eine Förderung möglich, wenn Sie eine weitere, fabrikneue förderfähige Wallbox kaufen.
  • Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, können Sie diese um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen oder eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten, um eine Solarförderung von der KfW zu bekommen.
  • Wenn Sie bereits einen Stromspeicher besitzen, müssen Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.

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