THG Quote für E-Autos: UBA verkürzt Meldefrist – Besitzer müssen sich beeilen!
Mit der THG-Quote des BImSchG werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Neben Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff kann auch der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.
Die THG-Quote gilt aktuell als das wichtigste Fördermittel der Elektromobilität. Denn auf diese Weise beteiligt sich die Mineralölwirtschaft am notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur, deren Ausbau für den Erfolg und die Akzeptanz der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung ist. Nun sind einige Änderungen vonseiten des Gesetzgebers vorgesehen.
THG-Meldefrist für E-Autos soll auf 15.11.2023 vorgezogen werden
Als erste gravierende Änderung soll laut Novelle der Meldeschluss für Fahrzeuge vorgezogen werden von Ende Februar des Folgejahres auf Mitte November des laufenden Jahres.
"Diese potenzielle Entscheidung hätte weitreichende Auswirkungen auf die Elektromobilitätsbranche in Deutschland. Basierend auf den Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik von 2022 könnte dies bedeuten, dass rund 35 % der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Jahr 2023 von der Geltendmachung der THG-Quote ausgeschlossen wären. Berechnungen ergaben, dass dies einen Verlust von etwa 50 Mio. Euro bedeuten würde, die von der Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden", so die Reaktion des Bundesverband THG-Quote.
Wer bereits ein EAuto besitzt, aber bisher noch nicht die THG-Prämie in 2023 beantragt hat, sollte schnell sein und nicht allzu lange mit der Beantragung warten. Ist das EAuto bereits bestellt, aber die Lieferung lässt noch auf sich warten, sollten Sie mit ihrem Autohaus sprechen, wann das Fahrzeug frühestmöglich zugelassen werden könnte. Ansonsten kann es für die THG-2023 zu knapp werden.
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THG-Quote für E-Roller & E-Kleinkrafträder wird gestrichen!
Neben der Fristverkürzung wurde ebenfalls eine Einschränkung bei den Fahrzeugklassen vorgenommen, weshalb für elektrische Nutzfahrzeuge und eLKW der Klassen N2 und N3 keine THG Prämie mehr ausgezahlt werden kann. Auch die Förderung für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wird eingestellt. Somit wird die Prämie für Kleinstfahrzeuge, E-Roller und ähnliche Fahrzeuge vollständig gestrichen.
Denn bisher war es möglich, durch freiwillige Zulassungen zum Beispiel von 45-km/h-Elektrorollern von der THG-Prämie zu profitieren. Da es für diese Fahrzeugklasse keinen Schätzwert zur Emissionseinsparung gibt, wurde die Pauschale für Elektroautos herangezogen. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein.
Das Umweltbundesamt wird nur noch THG-Quoten für Fahrzeugklassen bewilligen, für welche ein Schätzwert festgelegt ist. Leider kommen durch diese Regelung auch elektrische Nutzfahrzeuge und eLKW der Klassen N2 und N3 für die THG-Quote nicht mehr in Frage.
Ob und wann für diese Fahrzeugklassen Schätzwerte bestimmt werden, können wir gerade nicht absehen.
Wer also noch mit einem Elektroroller eine THG-Quote beantragen will, sollte sich beeilen und die THG-Quote schnell beantragen.
Alle Ladepunkte und Wallboxen müssen veröffentlicht werden
Auch private Wallboxen können als öffentlich zugänglich deklariert werden und somit zusätzlich von der THG-Prämie profitieren. Hier musste bisher nicht zwingend die Privatadresse im Laderegister veröffentlicht werden.
Zukünftig muss nun jeder öffentliche Ladepunkt in der Ladesäulenkarte zu finden sein muss, um weiterhin eine Ladepunktprämie zu erhalten. Eine Förderung soll also gewährt werden, wenn ein Ladepunkt aktiv zum Netzausbau in Deutschland beiträgt. Dafür muss dieser zunächst einmal von den E-Mobilisten gefunden werden können.
In Zukunft müssen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Adressen transparent angezeigt werden. So sollen langfristig keine Wallboxen mehr profitieren, die gar nicht öffentlich zugänglich sind.
Falls Sie der Veröffentlichung also noch nicht zugestimmt haben, so können Sie diese genehmigen, indem Sie eine Mail schreiben an ladesaeulenverordnung@bnetza.de.
Fazit: Vorgezogener Meldeschluss ist ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
Laut elektrovorteil.de, einem der führenden THG-Quoten-vermittlern in Deutschland, werden in der Gesetzesänderung wichtige Punkte angegangen, die für mehr Klarheit sorgen.
Leider sind auch Änderungen geplant, die den Hochlauf der Elektromobilität schwächen und den Bemühungen schadet, die ökologische Ziele über Handelsmechanismen zu etablieren.
Zudem wird mit dem vorgezogenen Meldeschluss eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung erzeugt, so elektrovorteil.de.