GEG-Einigung zur Wärmeplanung: Klimaschutz-Verschiebung könnte teuer werden!
Zuletzt war wohl der Druck zu groß. Die absurde Demo in Erding, die vielen Tiraden der Bild-Zeitung, die immer wiederkehrenden verdrehten Talkshow-Aussagen von FDP-Politikern wie Christian Dürr. Robert Habeck hat sich – nach eigener Aussage – mit dem kleinstmöglichen Nenner zufriedengegeben. Vom eigentlichen Kern des GEG, jetzt nun endlich auch im Gebäudebereich den Klimaschutz voranzubringen und sich aus der fossilen Abhängigkeit rauszulösen, ist allerdings nicht mehr viel übrig.
Die realpolitisch durchaus sinnvolle Puffer-Wirkung der jetzt ins Zentrum des GEG-Kompromisses gerückten „kommunalen Wärmeplanung“ verschiebt nicht nur die Dekarbonisierung unserer Häuser und Wohnung und bringt die selbst gesetzten Klimaschutzziele ins Wanken. Sie wird wohl auch dafür sorgen, dass alle zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich deutlich teurer werden dürften.
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Gaslobby-Verband begrüßt GEG-Kompromiss
„Auf Basis der jetzt erzielten Einigung wird ein pragmatischer und wirkungsvoller Start der Wärmewende möglich. Wir begrüßen, dass die Regierungsfraktionen anerkennen, welche wichtige Rolle die neuen Gase wie Wasserstoff zur Sicherung der Resilienz auch im Wärmemarkt spielen können. Positiv zu vermerken ist auch, dass die Ampel unseren Empfehlungen folgt, die kommunale Wärmeplanung vorzuziehen. So wird eine klare Grundlage geschaffen für ein abgestimmtes Vorgehen auf kommunaler Ebene“, kommentiert der Lobby-Verband Zukunft Gas den gestern getroffenen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz.
Wer sich in der Energiebranche ein wenig auskennt, sollte spätestens jetzt hellhörig werden. Ist die Einigung vor der Sommerpause wirklich ein Erfolg für die Grünen?
Erst die Fernwärme, dann die Wärmepumpe
Robert Habeck begründete die Schlichtung von Olaf Scholz in den Tagesthemen damit, dass die Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung sogar sein Vorschlag gewesen sei: Die Kommunen müssen nun zunächst einen Plan vorlegen, wo und wann ein klimaneutrales Nah- oder Fernwärmenetz verlegt werden kann, damit die Bürger nicht – bei Havarie ihrer Gasheizung – eine Wärmepumpe installieren, obwohl einige Jahre später auch ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich wäre. Vorausgesetzt der Wärmenetzanschluss ist günstiger als das Heizen mit der Wärmepumpe, ein durchaus vernünftiger Kompromiss.
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Im Wortlaut heißt es hierzu im Kommentar der Ampel „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“:
In Deutschland wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.
Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht. Ab dem 1.1.2024 dürfen auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1.1.2024.
Liegt eine Kommunale Wärmeplanung vor, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
Liegt eine Kommunale Wärmeplanung vor, die kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen Gasheizungen nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie zu 65 % mit Biomasse, nichtleitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden.
Wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, ergeben sich angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie, die die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nicht verzögern.
Einige Bundesländer sehen bereits kommunale Wärmeplanung vor
Pragmatisch an diesem Ansatz ist, dass die Wärmeplanung tatsächlich eine sprunghafte Nachfrage nach Wärmepumpen im nächsten Jahr vermeidet und die Hersteller- und Handwerker-Kapazitäten Rechnung trägt.
Zudem sind kommunale Wärmeplanungen schon in einigen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben bzw. eingeplant. So hat Baden-Württemberg im Klimaschutzgesetz seit 2021 die Kommunen zu einer Wärmeplanung verpflichtet. In anderen Bundesländern ist eine Pflicht ab 2024 vorgesehen oder noch in Planung. Es werden also nicht in allen Bundesländern die GEG-Pläne auf 2028 verschoben.
Ein flächendeckendes Ordnungsrecht, das den Einsatz von klimaschonenden Heizungen in ganz Deutschland vorsieht, wird es aber so nicht geben – zumindest nicht ab 2024. Und das wirft Fragen auf! Denn Deutschland wird so kaum seinen verbindlich vereinbarten Treibhausgas-Ausstoß um bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern können. Auch die Klimaneutralitätsziele bis 2045 rücken eher in sehr weite Ferne.
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Zukünftiger Klimaschutz im Gebäudebestand wird teuer
Denn allein die Nutzungsdauer einer fossilen Heizung beträgt 25 Jahre. Wird z.B. 2027 eine H2-Ready-Heizung eingebaut (die nicht 100% Wasserstoff verheizen kann!), so wird diese auch noch 2052 in Betrieb sein.
Von den horrenden Betriebskosten einer vermeintlichen Wasserstoff-Heizung und den für Gasheizer drohenden CO2-Preisen einmal abgesehen, wird es dann aber nötig werden, diese Heizungen frühzeitig wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Dies wäre dann – wie Christian Dürr von der FDP über den vorherigen GEG-Entwurf fälschlicherweise behauptete – tatsächlich ein Eigentumseingriff werden müssen. Und das auf Kosten des Besitzers oder – was wahrscheinlicher ist – auf Kosten des Steuerzahlers.
Der jetzt getroffene Kompromiss verschiebt damit nicht nur den dringend nötigen Klimaschutz im Gebäudebereich, sondern multipliziert auch die Kosten der Wärmewende zulasten der Bürger. Die jetzt mit dem GEG suggerierte geringere Belastung wird später vermutlich deutlich teurer bezahlt werden. Die Politik hat hier mit Zitronen gehandelt.