Habecks Trick: GEG-BEG-Doppelschlag setzt Gasheizungen Schachmatt
Es gibt wohl derzeit kaum ein Ministerium, das in der Sommerpause so grundlegende Gesetze durchbringt wie das von Robert Habeck. Während andere sich im Klein-Klein um das 9-Euro-Ticket und AKW-Streckbetrieb verlieren, krempelt sein Team um Patrick Graichen mit Raffinesse und einer gehörigen Portion Chuzpe die wichtigsten Energiegesetze wie das GEG, EEG und BEG in Windeseile um.
Gerade das quasi über Nacht reformierte BEG zeigt, dass Habeck sein politisches Talent mit Kalkül nutzt, um seine Ziele nicht brachial durchzusetzen, sondern weiß, wie er die Koalitionspartner so lange ausdribbelt, bis alle letztlich seiner Agenda und Gesetzen zustimmen. Aber von vorne.
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Ukraine-Krieg beschleunigte Gasausstieg
Ende 2021 stand fest, dass zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbarer Energien (EE) betrieben werden soll. Die Wärmewende im Neubau und Bestand wurde mit dieser Vorgabe konkret. Experten urteilten, dass in den allermeisten Fällen nur Wärmepumpen eine praktikable Erfüllungsoption darstellen und diese Pflicht faktisch einem Gasheizungs-Verbot gleichkommt.
Dann kam der Ukraine-Krieg, der auch dem letzten Brückentechnologie-Anhänger auf die denkbar brutalste Weise klarmachte, dass in der Energiepolitik der letzten 20 Jahre einiges falsch gelaufen ist. Und auch die Gas-Brücke wohl nur sehr, sehr kurz werden kann.
So kurz, dass bereits der Koalitionsausschuss in einem Verhandlungsmarathon im "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" unter Punkt 4 "Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern" beschloss, den Gasausstieg zu beschleunigen:
"Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll." Wie genau diese Regelung ausgestaltet werden sollte, war jedoch unklar.
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Adieu Suffizienz, Servus Lock-in-Effekt
Am 18.07.2022 war es dann soweit: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellten ihre Konzeption zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen als öffentliche Konsultation vor.
Während es nicht überraschte, dass auch Gas-Hybridheizungen erlaubt sind, überraschte jedoch die Bandbreite an Optionen und auch viele der pauschalen Annahmen "zur Vereinfachung und unbürokratischen Umsetzung". So sind nun auch reine Stromdirektheizungen erlaubt, die – wie die Ministerien im Nachsatz konnotieren – "viel weniger effizient als Wärmepumpen" sind. Adieu Suffizienz, Servus Lock-in-Effekt.
Es wirkte so, als ob sich hier das Technologieoffenheit-Mantra der FDP nochmals Bahn gebrochen hätte. Die FDP-Verantwortlichen scheinen dann aber eventuell das Kleingedruckte aus den Augen gelassen zu haben.
Denn Habeck und Team haben in Ihrer 65-Prozent-Konsultation einfach das Aus für die Gasheizung – ähnlich dem Verbrenner-Verbot ab 2035 – festgeschrieben: Im neuen GEG soll die maximale Betriebslaufzeit von rein fossilen Erdgas- und Erdölkesseln sukzessiv von 30 auf 20 Jahre begrenzt werden. Ab Januar 2044 wird es dann keine Gasheizung mehr in Deutschland geben. Das ist noch lange hin, aber mit dem Verbieten einer Technologie in der jetzigen Ampelkoalition hat das BMWK schon ein dickes, politisches Brett gebohrt.
Für die Wärmepumpen-Freunde war die Konsultation jedoch ernüchternd. Hatte doch erst der Wärmepumpen-Gipfel am 29.06.2022 den Branchenakteuren goldene Zeiten suggeriert. Mindestens 500.000 neue Wärmepumpen pro Jahr sollten demnach ab 2024 eingebaut werden. Das erschien ob der mannigfaltigen 65-Prozent-Optionen – ganz abgesehen vom eklatanten Handwerkermangel – doch eher als Wunschvorstellung als reales Szenario auf das Hersteller ihre Produktionskapazitäten abstellen sollten.
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"Hier widerspricht sich das Ministerium selbst"
Doch das BMWK hatte wohl offensichtlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Quasi über Nacht und ohne die sonst übliche Konsultation der betroffenen Verbände verkündete Habeck eine Neuordnung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Zukünftig liegt nun der Schwerpunkt auf energetischen Sanierungen, wenngleich die Förderung hierfür reduziert werden. Bereits am nächsten Tag traten die neuen Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung in Kraft.
Dass viele Verbände und Branchenvertreter die Kürzungen an sich und auch die abrupte Aufkündigung von Förderbedingungen mit teils scharfen Worten kritisierten, ist mehr als nachvollziehbar.
Was die Gasheizung betrifft, hat Habeck mit der BEG-Reform aber nochmals einen nachgelegt: Alle Förderungen von "gasverbrauchenden Anlagen" sind mit dem neuen BEG aufgehoben. Einzig der BDEW hat die Diskrepanz in einer Pressemitteilung moniert:
"Die Entscheidung des BMWK überrascht insbesondere vor dem Hintergrund, dass es noch vor einer Woche in einem Konzept zur Umsetzung des 65%-Erneuerbaren-Ziels für neue Heizungen auch gasbasierte Heizoptionen berücksichtigt und zur Umsetzung des Konzepts die Unterstützung über das BEG angeregt hat. Hier widerspricht sich das Ministerium selbst."
Betrachtet man die Chronologie der Gesetzgebung der letzten Wochen, so klingt das Fördermittel-Aus für Gas-Hybridheizungen jedoch nicht wie ein Widerspruch, sondern erscheint von Habeck & Co. eher als ein von langer Hand klug geplanter Schachzug, um letztlich doch das gewünschte, kurzfristige Aus für die Gasheizung so wahrscheinlich wie möglich werden zu lassen.
Denn bei den gegenwärtigen und vermeintlich auch zukünftig hohen Gaspreisen und den auch nicht unerheblichen Anschaffungskosten für eine Gashybridheizung, werden es sich Viele ohne Zuschuss wohl sehr genau überlegen, ob sie nicht doch direkt auf ein regeneratives Heizungssystem umsteigen.