Ampel beschließt: Ab 2024 haben Wärmepumpen Vorfahrt!
Nach einem Verhandlungsmarathon hat der am 23. März gestartete Koalitionsausschuss am 24. März 2022 ein 6-seitiges Papier als "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" vorgelegt.
Wärmepumpen-Gebot statt Gasheizung-Verbot
Unter Punkt 4 „Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern“ werden wegweisende Maßnahmen für den zukünftigen Wärmemarkt beschlossen. Dort heißt es u.a.:
"Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und werden dazu im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren. Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten."
Wie genau dies ausgestaltet werden soll ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass die Bundesregierung mit dem Vorziehen der 65%-Regel von 2025 auf Anfang 2024 und mit der „Wärmepumpen-Offensive“ die Wärmepumpe als das Heizsystem der Zukunft für deutsche Neu- und Altbauten ansieht. Es gibt also kein faktisches Verbot der Gasheizung, wohl aber ein deutliches Wärmepumpen-Gebot!
Es ist daher zu erwarten, dass hybride Lösungen aus Gas-Spitzenlast und entsprechend großem Wärmepumpen-, Solarwärme- oder Holzanteil weniger nachgefragt werden und sich viele Sanierungswillige wohl eher für eine monovalente Wärmepumpe im Altbau als für eine hybride Gas-Lösung entscheiden werden.
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Ab 2023 Effizienzstandard 55 für alle Neubauten
Auch im Neubau schaltet die Ampel einen Gang hoch und will entgegen der Mahnungen der Bauindustrie in der kommenden Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) ab Januar 2023 den Effizienzhausstandard 55 für alle Neubauten vorschreiben:
"Mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr wollen wir im Neubau ab dem 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 verbindlich festlegen."
Damit versucht die Ampel auch das Dilemma zu lösen, dass die Anträge auf eine Neubauförderung insbesondere nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 die zur Verfügung stehenden Mittel zu schnell übersteigen und die Förderung - wie am 24. Januar 2022 - kurzfristig gestoppt werden müsse.
Altbauten sollen nach "worst first" saniert werden
Bis 2050 sollen sämtliche Gebäude in der EU klimaneutral sein. Das ist das Ziel, welches die Kommission in ihrem "Fit for 55"-Paket vorgegeben hat. Auch die Bunderegierung will sich nun mit einem worst first-Ansatz dieser Direktive verschreiben:
"Wir wollen den besonders ineffizienten Gebäudebestand im Sinne der EU-Vorgaben vorrangig sanieren ("worst first")."
Zudem soll die Planungssicherheit bei der energetischen Gebäudesanierung verbessert und z. B. ein Förderstopp auch explizit bei der Altbauförderung vermieden werden:
"Wir wollen Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung für alle Antragstellerinnen und Antragsteller und werden deshalb im Zusammenspiel von Programmgestaltung und Finanzierung sicherstellen, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden. Wir werden die Programme zeitnah überprüfen und Überförderung ausschließen."
Treibhausgas-Emissionen entscheidend für BEG-Förderung
Zudem wird sich die Förderkulisse grundlegend verändern und sich deutlich stärker an den Treibhausgasemissionen eines Gebäudes ausrichten:
"Wir werden die Fördersätze des Bundesprogrammes für effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickeln, indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden. Wir prüfen zudem, in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann."
Die Ampel verlagert damit den Schwerpunkt auf den Klimaschutz weg vom Energieverbrauch des Gebäudes. So könnte zukünftig auch ein sehr ineffizientes Gebäude rechnerisch klimaneutral sein könne, da dazu nur die Energieträger gewechselt werden müssen.
Teilwarmmiete soll Vermieter-Mieter-Dilemma lösen
Auch das Konzept der Teilwarmmiete wurde konkretisiert, nach dem die Vermieterin bzw. der Vermieter für eine Basisversorgung mit Wärme zuständig sein soll. Der zusätzliche Verbrauch soll dann verbrauchsabhängig vom Mieter bezahlt werden. So soll der Vermieter von Investitionen in den Klimaschutz profitieren, da die Kosten seiner Basisversorgung sinken. Der Mieter profitiert, indem seine verbrauchsabhängigen Kosten sinken.
"Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Einführung einer Teilwarmmiete zu prüfen. Im Zuge dieser Reform werden wir besondere Vorkehrungen für derjenigen Mieterinnen und Mieter treffen, deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen."